Kosten für Versicherung gegen Mietausfallrisiko umlagefähig
GRAF BRÜHL Online-Magazin Kosten für Versicherung gegen Mietausfallrisiko umlagefähig Bundesgerichtshof entschied zugunsten des Vermieters In einem Rechtsstreit, der sich über Jahre und mehrere Instanzen hinzog, weigerte sich einer der Bewohner eines Mietshauses, einen bestimmten Prämienanteil zu zahlen, der über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt wurde. Dieser Anteil sicherte den Eigentümer des Hauses gegen Mietausfall, der infolge eines Gebäudeschadens eingetreten wäre. Der Mieter argumentierte, im Rahmen der Nebenkostenabrechnung seien nur Kosten für Versicherungen umlagefähig, die der Wiederbeschaffung und Wiederherstellung der versicherten Sache dienen. In der Tat schließen Hauseigentümer eine Gebäudeversicherung ab, bevor sie ihre Immobilie oder Teile der Immobilie vermieten.