Radfahrer trifft auf Kleinkind
Generell gilt im Straßenverkehr das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Was bedeutet das? Zusammenstöße zwischen Spaziergänger und Radler sind fast an der Tagesordnung Mehr als drei Kilometer lang führt die Straße des 17. Juni schnurgerade durch Berlin. Unterbrochen lediglich von wenigen Kreuzungen, wie am Charlottenburger Tor oder am Rondell Siegessäule, pflügt sich die Ost-West-Achse ungehindert ab Brandenburger Tor tief in den Westen der Stadt. Gäbe es keine Geschwindigkeitsbegrenzung, könnten Autofahrer hier mühelos auf Autobahntempo beschleunigen, und das inmitten einer Millionenmetropole. Parallel zur Fahrbahn verlaufen Fussgängersteig und Fahrradweg, getrennt allein durch eine weiße Linie. Hier herrschen keinerlei Einschränkungen. Überschreitet ein Fussgänger, vielleicht