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Versicherungen für Alten- und Pflegeheime 

Eine Über­sicht der wich­tigsten Versicherungen für Alten­heime und Pflegeheime

Damit Sie sich weiterhin auf Ihr Kern­ge­schäft, die opti­male Pflege Ihrer Betreuten, konzen­trieren können, infor­mieren wir Sie, welche Versicherungen Sie als Betreiber eines Alten­heims oder Pfle­ge­heims abschließen sollten.

Spezi­elle Versicherungen für Alten- und Pflegeheime

Die Zahl älterer Mitbürger in Deutsch­land steigt konti­nu­ier­lich an. Dadurch erhöht sich auch der Bedarf an profes­sio­neller ambu­lanter und statio­närer Pflege. Wenn Sie ein Alten­heim oder Pfle­ge­heim betreiben, merken Sie und Ihre Mitar­beiter die wach­sende Belas­tung jeden Tag.

Mit den stei­genden Anfor­de­rungen erhöht sich auch das Risiko von Sach­schäden, Perso­nen­schäden oder Vermö­gens­schäden. Bewohner des Heims, Ange­hö­rige, Mitar­beiter oder Liefe­ranten können Scha­den­er­satz­an­sprüche gegen Sie geltend machen und Sie in lange und teure Verfahren verwi­ckeln. Da mögliche Scha­den­er­satz­an­sprüche Ihre Exis­tenz gefährden können, hat die Versi­che­rungs­branche spezi­elle Versicherungen entwi­ckelt, die Sie vor diesen Ansprü­chen schützen.

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alexander hitzel

Alex­ander Hitzel

Head of Corporate

Über­sicht der wich­tigsten Versicherungen für Alten­heime und Pflegeheime

Damit Sie sich weiterhin auf Ihr Kern­ge­schäft, die opti­male Pflege Ihrer Betreuten, konzen­trieren können, infor­mieren wir Sie, welche Versicherungen Sie als Betreiber eines Alten­heims oder Pfle­ge­heims abschließen sollten. Hier eine Über­sicht der wich­tigsten Versicherungen für Alten­heime und Pflegeheime:

Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Pflegeheim Betriebshaftplficht 01

Durch den Abschluss einer Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sichert sich ein Pfle­ge­heim gegen Scha­den­er­satz­an­sprüche Dritter ab. Bevor die Versi­che­rungs­ge­sell­schaft Zahlung an einen Geschä­digten leistet, prüft sie die Recht­mä­ßig­keit der Ansprüche. Daher enthält die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung gleich­zeitig eine passive Rechtsschutzversicherung.

Die Versi­che­rung ist für Sie als Betreiber eines Alten­heims oder Pfle­ge­heims essen­ziell, um Ihre beruf­liche und private Exis­tenz abzusichern.

In vielen Fällen versu­chen die Kran­ken­kassen, die Kosten für die Behand­lung eines verletzten Bewoh­ners an das Heim abzu­geben. Der Heim­lei­tung wird eine Verlet­zung der Aufsichts­pflicht vorge­worfen, wenn ein Bewohner aus dem Bett fällt oder sich bei einem Sturz einen Ober­schen­kel­hals­bruch zuzieht. Eine opti­male Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung wehrt unbe­rech­tigte Vorwürfe ab und sorgt dafür, dass die Behand­lungs­kosten von der zustän­digen Kran­ken­kasse über­nommen werden.

Einige Anbieter erwei­tern die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung um eine Heim­be­wohner-Haft­pflicht­ver­si­che­rung und eine Vermö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Damit sichern Sie sich umfas­send gegen mögliche Schäden ab, die aus dem tägli­chen Pfle­ge­be­trieb, dem Verlust von Gegen­ständen der Bewohner oder aus sons­tigen Ersatz­an­sprü­chen entstehen können.

Der Umfang der Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sollte indi­vi­duell auf die Anfor­de­rungen und Bedürf­nisse Ihres Heims ange­passt werden. Fragen Sie nach einem Tarif, der sich nach den Umsatz­er­lösen richtet. So erhalten Sie bei einer schwan­kenden Heim­aus­las­tung immer den opti­malen Tarif und bezahlen nicht zu viel für die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Ihr Alten­heim oder Pflegeheim!

Gebäude­versicherung

Wenn Ihnen das Gebäude gehört, in dem sich das Heim befindet, das Sie betreiben, sollten Sie unbe­dingt eine gewerb­liche Gebäude­versicherung abschließen. Der Versi­che­rungs­schutz umfasst nicht nur das Haupt­ge­bäude, sondern auch sämt­liche Anbauten, Neben­ge­bäude, Garagen und Park­plätze sowie alle tech­ni­schen Anlagen, die von Ihnen veran­lasst wurden. 

Dazu gehören unter anderem Fitness­ein­rich­tungen, Schwimmbad, Kegel­bahn, Sauna und Solarium.

Die Gebäude­versicherung leistet bei Schäden am Gebäude, die durch eines dieser Ereig­nisse verur­sacht werden:

  • Brand
  • Sturm
  • Hagel
  • Leitungs­wasser
  • Vanda­lismus
  • Blitz­schlag

Einige Versi­che­rungs­ge­sell­schaften bieten auch eine Allrisk-Police als Allge­fah­ren­de­ckung an. Damit sind Sie gegen sämt­liche Schäden durch Zerstö­rung, Beschä­di­gung oder Abhan­den­kommen abge­si­chert, ohne dass im Versi­che­rungs­ver­trag die versi­cherten Gefahren einzeln aufge­listet werden.

Während die Gebäude­versicherung für den Scha­den­er­satz für Schäden am Gebäude zuständig ist, leistet die Inven­tar­ver­si­che­rung bei Schäden in den Innenräumen.

Altenheim - Pflegeheim

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Inven­tar­ver­si­che­rung und Elektronikversicherung 

Pflegeheim Elektronik

Die bei der Gebäude­versicherung genannten Ereig­nisse können nicht nur ein Gebäude von außen, sondern auch in den Innen­räumen beschädigen.

Die Inven­tar­ver­si­che­rung oder Inhalts­ver­si­che­rung leistet bei Schäden an der Einrich­tung eines gewerb­lich genutzten Gebäudes. Dazu zählen bei einem Alten­heim auch die medi­zi­ni­schen Geräte und die tech­ni­sche Ausstattung.

Bei einem Schaden ist schneller Ersatz wichtig, um den Pfle­ge­be­trieb aufrecht­halten zu können. Da vor allem medi­zi­ni­sche Geräte sehr kost­spielig sind, sollten Sie eine dyna­mi­sche Inven­tar­ver­si­che­rung abschließen. Damit stellen Sie sicher, dass es nicht zu einer Unter­ver­si­che­rung kommt und Sie bei einem Schaden adäquaten Ersatz erhalten.

Da Bewohner bei einem Umzug in ein Pfle­ge­heim persön­liche Habe mitnehmen und sich oft keine eigene Absi­che­rung (Haus­rat­ver­si­che­rung) mehr leisten können, empfiehlt es sich, im Rahmen der Inven­tar­ver­si­che­rung den Hausrat der Bewohner als sepa­rate pauschale Versi­che­rungs­summe aufzu­nehmen: Anzahl Betten x Versi­che­rungs­summe pro Bett = pauschale Versi­che­rungs­summe für den Hausrat der Bewohner.

Nicht nur äußere Einflüsse können elek­tro­ni­sche Geräte beschä­digen, sondern auch Bedie­nungs­fehler oder Unge­schick­lich­keit. Daher lohnt es sich, zusätz­lich zu der Inhalts­ver­si­che­rung eine Elek­tro­nik­ver­si­che­rung abzu­schließen. Damit sorgen Sie für einen reibungs­losen Tages­ab­lauf und können die ordnungs­ge­mäße Pflege und Versor­gung Ihrer Betreuten jeder­zeit sicherstellen.

Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung und Betriebsschließungsversicherung 

Wenn Sie eine Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung abge­schlossen haben, über­nimmt die Versi­che­rung in dieser Zeit alle laufenden Kosten für Gehälter, Betriebs­kosten, Miete und Zins­zah­lungen und leistet außerdem Ersatz für den entgan­genen Gewinn.

Zu einer Betriebs­schlie­ßung kann es kommen, wenn die Behörden Ihr Alten­heim oder Pfle­ge­heim wegen akuter Infek­ti­ons­ge­fahr vorüber­ge­hend schließen. Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung zahlt Ihnen eine befris­tete Tages­ent­schä­di­gung zur Deckung der laufenden Kosten und als Ersatz für den entgan­genen Betriebs­ge­winn. Außerdem kann der Versi­che­rungs­ver­trag den Ersatz folgender Kosten beinhalten:

• Schlie­ßungs­kosten
• Kosten für Desin­fek­tion und Steri­li­sa­tion von Innen­räumen und Einrich­tung
• Waren­schäden bei Vernich­tung oder Entseu­chung
• Lohn­fort­zah­lung für Ange­stellte mit vorüber­ge­hendem Beschäf­ti­gungs­verbot wegen Anste­ckungs­ge­fahr
• Kosten für Ursa­chen­er­mitt­lung und Beobachtungsmaßnahmen

Betriebsunterbrechung

Auch wenn Sie sich durch eine Gebäude­versicherung und eine Inven­tar­ver­si­che­rung abge­si­chert haben, dauert es nach einem Scha­dens­fall einige Zeit, bis die beschä­digten Gegen­stände ersetzt sind und das Gebäude wieder im gewohnten Umfang genutzt werden kann.

Betriebs­rechts­schutz­ver­si­che­rung

Strafrechtsschutz

Eine Betriebs­rechts­schutz­ver­si­che­rung oder Firmen­rechts­schutz­ver­si­che­rung unter­stützt Sie bei Rechts­strei­tig­keiten mit Ange­hö­rigen, Mitar­bei­tern, Liefe­ranten oder dem Finanzamt und anderen Behörden.

Wenn Ange­hö­rige einen Verwandten in ein Alten­heim oder Pfle­ge­heim geben müssen, kann es zu Ausein­an­der­set­zungen wegen der Pflege oder dem Verhalten Ihrer Ange­stellten kommen. Auch die Beglei­chung der Kosten oder verschwun­dene Gegen­stände des Betreuten führen häufig zu einem Rechtsstreit.

Eine Betriebs­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt folgende Verfah­rens­kosten für Sie und die bei Ihnen ange­stellten Mitarbeiter:

• Anwalts­kosten
• Gerichts­ge­bühren
• Zeugen­gelder
• Kaution als Darlehen
• Kosten für Sach­ver­stän­dige, Gutachter und Über­setzer
• Reise­kosten bei Verhand­lungen im Ausland
• gegne­ri­sche Kosten bei einem verlo­renen Verfahren

Nicht nur durch Ihre Haupt­tä­tig­keit kann es zu einem Gerichts­ver­fahren kommen. Daher kann eine Firmen­rechts­schutz­ver­si­che­rung auch die Bestand­teile Steu­er­rechts­schutz für Strei­tig­keiten mit dem Finanzamt, Sozi­al­rechts­schutz für Ausein­an­der­set­zungen mit den Sozi­al­be­hörden und Arbeits­rechts­schutz für Konflikte mit Ihren Mitar­bei­tern enthalten.

Ferner sind ein gewerb­li­cher Verkehrs­rechts­schutz für alle auf Ihren Betrieb zuge­las­senen Fahr­zeuge sowie die Bestand­teile Firmen­ver­trags­rechts­schutz und gewerb­li­cher Immo­bi­li­en­rechts­schutz empfeh­lens­wert für die opti­male Betriebsrechtsschutzversicherung.

Straf-Rechts­schutz

Steht der Vorwurf eine Körper­ver­let­zung oder gar der Tod eines Bewoh­ners verschuldet zu haben, bekommen Unter­nehmen und deren Manager Besuch von der Staats­an­walt­schaft, da diese bei ange­nom­menen Straf­taten von Amts­wegen ermit­teln müssen.

Wenn die Behörden ermit­teln, geht es ihnen keines­wegs darum, die juris­ti­sche Person, also das Unter­nehmen, zur Verant­wor­tung zu ziehen, sondern den Unter­neh­mens­leiter und die verant­wort­li­chen Mitarbeiter.

Wer sich gegen Verfahren aufgrund von Straf- und Ordnungs­wid­rig­keiten wehren muss, der braucht einen guten Anwalt und eine gute Strafrechtsschutz-Versicherung.

Betriebsrechtsschutz

Wir sondieren den Markt für Sie

Wir nehmen zusammen mit unseren Kunden eine dezi­dierte Risi­ko­ana­lyse vor, welche neben den objek­tiven Risiken auch die subjek­tiven Risiken und Bedürf­nisse unserer Kunden berück­sich­tigen. Im Kern geht es darum, welche Risiken sind vorhanden, zu welchen kann man einen Risi­ko­transfer in eine Versi­che­rungs­lö­sung vornehmen und welche Risiken muss ein Unter­nehmen selber tragen, beispiels­weise das unter­neh­me­ri­sche Risiko. Daraus entsteht ein Versi­che­rungs­kon­zept, indi­vi­duell für jedes Unternehmen. 

Wir unter­scheiden die versi­cher­baren Risiken in zwei Klassen:

Auf Grund­lage der Risi­ko­ana­lyse sowie des indi­vi­du­ellen Absi­che­rungs­kon­zeptes nehmen wir für unsere Kunden eine profes­sio­nelle Markt­ab­frage vor. Grund­sätz­lich berück­sich­tigen wir hierzu alle rele­vanten Player auf dem deut­schen, aber auch euro­päi­schen Markt. Die finale Imple­men­tie­rung der entspre­chenden Verträge findet in enger Abstim­mung mit unserer Kunden statt und orien­tiert sich an folgenden objek­tiven sowie subjek­tiven Punkten:

Das sich ein Unter­nehmen bezie­hungs­weise dessen Anfor­de­rungen stetig ändern, erör­tern wir mit unseren Kunden im jähr­li­chen Turnus mögliche Verän­de­rungen und inte­grieren diese in das laufende Versicherungskonzept.

alexander hitzel

Alex­ander Hitzel

Head of Corporate

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GRAF BRÜHL Versicherungs­makler Frankfurt

Gute Gründe für GRAF BRÜHL

Seit 29 Jahren 

Seit 1995 auf dem Markt, ist GRAF BRÜHL einer der führenden Versicherungs­makler für Gewerbe­immobilien und den produ­zie­renden Mittelstand. 

Hohe Kundenbindung 

Die hohe Kunden­bin­dungs­quote spie­gelt unsere Maxime wieder: Nachhaltigkeit. 

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Wir garan­tieren unseren Kunden, dass wir zu 100% unab­hängig von Versi­che­rungs­ge­sell­schaften arbeiten. 

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Wir antworten spätes­tens am folgenden Arbeitstag. 

Bera­tung vor Ort 

Die persön­liche Bera­tung ist uns wichtig. Wir beraten Sie daher persön­lich bei Ihnen vor Ort oder in unserem Versicherungs­makler-Büro in Frankfurt. 

Schnelle Schadenbearbeitung 

Schäden werden tages­gleich bear­beitet bei Meldung bis 16:30 Uhr. Die Beglei­chung erfolgt i.d.R. 14 Tage nach Regu­lie­rungs­an­for­de­rung beim Versicherer. 

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