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Finan­cial Lines Versicherungen

Unver­zicht­bare Absi­che­rungen für Sie als Manager und Unternehmer

Bei jeder geschäft­li­chen Entschei­dung müssen die geltenden Gesetze und aktu­ellen Recht­spre­chungen aus verschie­denen Berei­chen berück­sich­tigt werden. Bei einem Verstoß drohen Strafen und Regress­an­sprüche von Aktio­nären, Mitar­bei­tern, Kunden oder Mitbewerbern.

Finan­cial Lines VersicherungenExklu­sive Deckungskonzepte

Durch die, im Zuge unserer Firmen­stra­tegie, vorge­nom­mene Fokus­sie­rung auf ausge­wählte Ziel­bran­chen, konnten wir im Laufe der Jahre eine sehr hohe Exper­tise im Bereich der Finan­cial Lines errei­chen. Die hier­durch gewonnen Erkennt­nisse haben hohen Einfluss auf die unse­rer­seits gebo­tenen Service­stan­dards und Produkte. Unser Ziel ist es die Anfor­de­rungen und Haftungs­sze­na­rien unserer Kunden in einen möglichst umfas­senden Risi­ken­transfer auf die Versi­che­rungs­ge­sell­schaften zu übertragen.

Auf Grund­lage dieser Fach­ex­per­tise haben wir mit führenden natio­nalen und inter­na­tio­nalen Versi­che­rungs­ge­sell­schaften eine Reihe von exklu­siven Deckungs­kon­zepten entwi­ckelt und plat­ziert, welche die Anfor­de­rungen und Bedürf­nissen unserer Kunden adäquat absi­chern und dennoch Spiel­raum für indi­vi­du­elle Anpas­sungen lassen.

Wir treten in regel­mä­ßigen Austausch mit unseren Kunden auf Augen­höhe und werden seit vielen Jahren als verläss­li­cher und hoch profes­sio­neller Dienst­leister im Versi­che­rungs­markt wahr­ge­nommen, getreu unserem Motto: VERTRAUEN, VERANT­WOR­TUNG und TRADITION.

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GRAF BRÜHL Versicherungs­makler Frankfurt

Gute Gründe für GRAF BRÜHL

Seit 29 Jahren 

Seit 1995 auf dem Markt, ist GRAF BRÜHL einer der führenden Versicherungs­makler für Gewerbe­immobilien und den produ­zie­renden Mittelstand. 

Hohe Kundenbindung 

Die hohe Kunden­bin­dungs­quote spie­gelt unsere Maxime wieder: Nachhaltigkeit. 

100% unabhängig 

Wir garan­tieren unseren Kunden, dass wir zu 100% unab­hängig von Versi­che­rungs­ge­sell­schaften arbeiten. 

Schnell & unkompliziert 

Wir antworten spätes­tens am folgenden Arbeitstag. 

Bera­tung vor Ort 

Die persön­liche Bera­tung ist uns wichtig. Wir beraten Sie daher persön­lich bei Ihnen vor Ort oder in unserem Versicherungs­makler-Büro in Frankfurt. 

Schnelle Schadenbearbeitung 

Schäden werden tages­gleich bear­beitet bei Meldung bis 16:30 Uhr. Die Beglei­chung erfolgt i.d.R. 14 Tage nach Regu­lie­rungs­an­for­de­rung beim Versicherer. 

Finan­cial Lines VersicherungenSchutz vor Vermö­gens­schäden und Haftpflichtansprüchen

Durch die Globa­li­sie­rung der Märkte sind immer mehr Unter­nehmen inter­na­tional tätig. Gleich­zeitig verschärfen sich welt­weiten Verbrau­cher­schutz­re­geln, Aktio­närs­rechte, Umwelt­schutz­auf­lagen und Sicher­heits­be­stim­mungen. Auch die Vorschriften zu Unter­neh­mens­füh­rung, Rech­nungs­le­gung und Firmen­trans­pa­renz werden immer ausführ­li­cher und undurch­sich­tiger. Dadurch verän­dern sich grund­le­gend die Risiken für Unter­nehmer, Manager, Steu­er­be­rater, Anwälte oder ganze Bran­chen, wie beispiels­weise IT-Unternehmen.

Bei jeder geschäft­li­chen Entschei­dung müssen die geltenden Gesetze und aktu­ellen Recht­spre­chungen aus verschie­denen Berei­chen berück­sich­tigt werden. Bei einem Verstoß drohen Strafen und Regress­an­sprüche von Aktio­nären, Mitar­bei­tern, Kunden oder Mitbe­wer­bern. Auch die Aufsichts­be­hörden der verschie­denen Länder, Fiskus und Presse beob­achten und kontrol­lieren die diversen Akti­vi­täten der Geschäfts­lei­tung. Zur Vorbeu­gung oder im Krisen­fall bieten Finan­cial Lines umfas­sende Versi­che­rungs­lö­sungen zum Schutz vor Vermö­gens­schäden und Haftpflichtansprüchen.

Die einzelnen Versicherungen, die zu den Finan­cial Lines zählen:

Maßge­schnei­derter Schutz für Manager und Unternehmen

Finan­cial Lines decken Vermö­gens­schäden ab, bei denen weder Personen noch Sachen betroffen sind. Dafür hat ein Geschä­digter einen finan­zi­ellen Verlust erlitten oder ihm ist ein finan­zi­eller Vorteil entgangen. Da der Schaden die Exis­tenz eines Unter­neh­mens bedrohen kann, ist ein welt­weit gültiger Versi­che­rungs­schutz äußerst wichtig. Wir analy­sieren die Risiken und bieten Ihnen mit unseren Konzepten einen maßge­schnei­derten Schutz für Manager und Unter­nehmen an.

Wir melden uns am folgenden Arbeitstag – verspro­chen. Tele­fo­nisch errei­chen Sie uns unter +49 (69) 1 700 700

Kosten­lose Bera­tung & indi­vi­du­elles Angebot

Finan­cial Line Produkte und ServicesUnsere Higlights – Einzeln oder gebün­delt mit nur einem Vertrag

Die einzelnen Versicherungen, die zu den Finan­cial Lines zählen, gehören unter­schied­li­chen Berei­chen an. Sie erhalten diese Finan­cial Lines Produkte und Services entweder einzeln oder gebün­delt mit nur einem Vertrag:

D&O Versi­che­rung für die Geschäftsleitung 

Die Direc­tors-and-Offi­cers-Versi­che­rung (D&O Versi­che­rung) ist eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung gegen Vermö­gens­schäden durch falsche oder mangelnde Bera­tungs­leis­tungen und Entschei­dungen. Eine Firma schließt die Versi­che­rung für die leitenden Ange­stellten und Organe des Unter­neh­mens ab. Zu den Unter­neh­mens­or­ganen zählen Geschäfts­führer, Vorstands­mit­glieder, Aufsichts­räte und Beiräte. Sowohl juris­ti­sche Personen, wie Akti­en­ge­sell­schaft (AG) oder Gesell­schaft mit beschränkter Haftung (GmbH), als auch Perso­nen­ge­sell­schaften, wie Offene Handels­ge­sell­schaft (OHG) oder Komman­dit­ge­sell­schaft (KG), können eine D&O Versi­che­rung abschließen. Wenn das versi­cherte Unter­nehmen Toch­ter­ge­sell­schaften besitzt, erstreckt sich der Versi­che­rungs­schutz aus der D&O Versi­che­rung auch auf diese Gesellschaften. 

In der Regel wird die soge­nannte Mana­ger­ver­si­che­rung für folgende Versi­che­rungs­nehmer angeboten:

  • Banken und Finanzinstitute
  • Unter­nehmen jeder anderen Branche
  • Organ­mit­glieder

Mithilfe der D&O Versi­che­rung decken Sie die Kosten ab, die Ihrem Unter­nehmen bei der Abwehr unbe­grün­deter Ansprüche auf Scha­den­er­satz entstehen. Falls sich die Scha­den­er­satz­an­sprüche eines Dritten als berech­tigt heraus­stellen, wird Ihr Unter­nehmen von den Ansprü­chen freigestellt.

Cyber­ver­si­che­rung zur Absi­che­rung gegen Cyberrisiken 

In modernen Betrieben ist ohne Tech­no­logie und Digi­ta­li­sie­rung kein gere­gelter Geschäfts­be­trieb möglich. Auf der einen Seite erleich­tern Computer und digi­tale Daten­ver­ar­bei­tung den Tages­ab­lauf, auf der anderen Seite bergen sie auch große Risiken. Das Compu­ter­system einer Firma kann extern von einem Hacker ange­griffen werden. Doch auch intern drohen Gefahren, da die eigenen Mitar­beiter absicht­lich oder unab­sicht­lich sensible Daten preis­geben können. Dadurch können Schäden entstehen, die den Geschäfts­be­trieb unter­bre­chen oder sogar ganz zum Still­stand bringen können.

Schutz und Hilfe gegen Cyber­ri­siken bietet eine Cyber­ver­si­che­rung. Der Versi­che­rungs­um­fang deckt sowohl Eigen­schäden durch Störungen im Produk­ti­ons­ab­lauf als auch die Ansprüche Dritter gegen das Unter­nehmen. Wenn Sie eine Störung in Ihrem Compu­ter­system entde­cken, unter­su­chen Spezia­listen die gesamte Technik. Wir helfen Ihnen, den Fehler zu beheben und sichern Ihre Systeme vor weiteren Angriffen. Sie erhalten Unter­stüt­zung bei der Kommu­ni­ka­tion mit Mitar­bei­tern, Kunden und Behörden, um Ihre Repu­ta­tion zu schützen oder wiederherzustellen. 

M&A Versi­che­rung bei Fusion oder Unter­neh­mens­ver­kauf unverzichtbar 

Im deut­schen Mittel­stand stehen zahl­reiche Unter­nehmer vor dem Problem, keinen Nach­folger inner­halb der Familie zu finden. Wenn der Betrieb statt­dessen an einen externen Finanz­in­vestor verkauft werden soll, kommt es häufig zu Ausein­an­der­set­zungen wegen der Garan­tien, die der Verkäufer abgeben muss. Diese Garan­tien beziehen sich vor allem auf:

  • Rechts­ge­schäfte
  • Steu­er­an­ge­le­gen­heiten
  • Umwelt­auf­lagen
  • Arbeits­ver­träge

Um den Verkauf des Betriebes nicht zu gefährden und um Treu­hand­konten oder Bank­ga­ran­tien mit langer Lauf­zeit zu vermeiden, bietet sich eine M&A (Mergers & Acqui­si­tions) Versi­che­rung an. Den Abschluss der Versi­che­rung können sowohl Käufer als auch Verkäufer in Auftrag geben. Der Käufer sichert sich mit der M&A Versi­che­rung dagegen ab, dass der Verkäufer seinen Garan­tie­ver­spre­chungen nicht oder nur einge­schränkt nach­kommt. Der Verkäufer kann durch den Abschluss der Versi­che­rung verhin­dern, dass er öffent­lich bekannt geben muss, dass er für die abge­ge­benen Garan­tien nicht oder nicht in vollem Umfang verant­wort­lich ist. In der Regel teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten für die Versicherung.

Firmen­rechts­schutz deckt viele Bereiche ab 

Eine Firmen-Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist für Unter­nehmen, Selbst­stän­dige und Frei­be­rufler erhält­lich. Für Ange­hö­rige eines Heil­be­rufes werden spezi­elle Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rungen ange­boten, um die zusätz­li­chen Risiken abzu­de­cken. Die Versi­che­rung bietet Leis­tungen bei Straf­ver­fahren sowie bei Vermö­gens­schäden und ist als Anstel­lungs­ver­trags-Rechts­schutz erhält­lich. Bei Abschluss einer Firmen-Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist darauf zu achten, dass Mitar­beiter und helfende Fami­li­en­an­ge­hö­rige eben­falls versi­chert sind.

Der Firmen­rechts­schutz erstreckt sich auf diese Bereiche:

  • Gewer­be­be­trieb
  • Personal
  • Firmen­fahr­zeuge
  • Geschäfts­räume und Gewerbeimmobilien

Über den Baustein Gewer­be­be­trieb sichern Sie Rechts­strei­tig­keiten mit Dritten und Behörden ab, die einen unmit­tel­baren Zusam­men­hang mit Ihrem Geschäft aufweisen. Alle arbeits­recht­li­chen Ausein­an­der­set­zungen mit Ihren Mitar­bei­tern werden über den Bestand­teil Personal abge­deckt. Kommt es zu einer Ausein­an­der­set­zung wegen Ihres Firmen­fahr­zeugs oder wegen einer Geschäfts­fahrt, ist der Baustein Firmen­fahr­zeuge zuständig. Der Bereich Geschäfts­räume und Gewerbe­immobilien bietet Ihnen Schutz als Mieter oder als Eigen­tümer einer geschäft­lich selbst genutzten Immobilie.

W&I Versi­che­rung über­trägt Garan­tien an die Versicherung 

Die Warranty & Indem­nity Versi­che­rung (W&I Versi­che­rung) stammt aus dem ameri­ka­ni­schen und engli­schen Geschäfts­raum. Auch in Deutsch­land wächst die Bedeu­tung der Versi­che­rung, wenn es um den Verkauf oder die Über­nahme einer Firma geht. Mit der W&I Versi­che­rung können sich sowohl Käufer als auch Verkäufer vor Vermö­gens­schäden schützen. Es handelt sich um eine Gewähr­leis­tungs­ver­si­che­rung, die Garan­tien und Frei­stel­lungen aus dem Kauf­ver­trag absi­chert.

Häufig sorgt die W&I Versi­che­rung erst für einen erfolg­rei­chen Unter­neh­mens­ver­kauf. Der Käufer ist daran inter­es­siert, sich möglichst viele Garan­tien von dem Verkäufer geben zu lassen. Damit verhin­dert der Käufer einen mögli­chen Schaden am eigenen Vermögen. Der Verkäufer hingegen möchte seine Vermö­gens­haft­pflicht nach dem Verkauf so gering wie möglich halten. Hier bietet sich die W&I Versi­che­rung an, die die jewei­ligen Risiken an den Versi­cherer über­trägt. Bei dem Verkauf eines Groß­un­ter­neh­mens kann auch ein Versi­che­rungs­kon­sor­tium die Police über­nehmen, um die Risiken auf mehrere Versi­che­rungs­ge­sell­schaften aufzuteilen. 

Eine Vermö­gens­schaden-Haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt die beruf­liche Existenz 

Eine Vermö­gens­schaden-Haft­pflicht­ver­si­che­rung besteht als Pflicht­ver­si­che­rung für bestimmte Berufs­gruppen, wie Rechts­an­wälte, Steu­er­be­rater, Notare, Wirt­schafts­prüfer, Immo­bi­li­en­ver­mittler oder Versicherungs­makler. Bei diesen Personen kann ein beruf­li­cher Fehler zu echten Vermö­gens­schäden bei Kunden, Klienten oder Pati­enten führen. Auch für Archi­tekten, Gutachter, Sach­ver­stän­dige oder Haus­ver­walter empfiehlt sich der Abschluss der Versi­che­rung. Kommt es bei einem Kunden zu einem Vermö­gens­schaden, haftet der Berater ansonsten mit seinem privaten Vermögen.

Da die gesetz­li­chen Anfor­de­rungen an die Mitar­beiter und die Geschäfts­lei­tung eines Unter­neh­mens immer mehr zunehmen, entscheiden sich immer häufiger Betriebe aus anderen Bran­chen eben­falls für den Abschluss der Versi­che­rung gegen Vermö­gens­schäden. Das gilt auch für eine Vertrau­ens­scha­den­ver­si­che­rung. Bei dieser Versi­che­rung handelt es sich um die Absi­che­rung gegen Vermö­gens­schäden, die vorsätz­lich durch krimi­nelle Hand­lungen verur­sacht werden. Bei dem Verur­sa­cher der Schäden kann es sich sowohl um einen Außen­ste­henden als auch um einen Mitar­beiter des versi­cherten Betriebes handeln. Zu den krimi­nellen Hand­lungen, die zu einem Schaden führen, zählen:

  • Dieb­stahl
  • Unter­schla­gung
  • Sabo­tage
  • Verrat von Betriebsgeheimnissen
  • Untreue
  • Sach­be­schä­di­gung
  • Täuschung
  • Hacker­an­griffe

Insu­rance Due Dili­gence deckt Versi­che­rungs­lü­cken auf 

Bei einer Firmen­über­nahme muss sich der Käufer über die bestehenden Versicherungen des Unter­neh­mens infor­mieren. Durch eine Insu­rance Due Dili­gence werden Deckungs­lü­cken aufge­zeigt. Auch zu teure oder unzu­rei­chende Versicherungen werden aufge­spürt und können durch passende Produkte ersetzt werden. Dadurch steigt der Unter­neh­mens­wert und die Firma kann gege­be­nen­falls Kosten sparen. Ein weiteres Ziel der Insu­rance Due Dili­gence liegt darin, für den Investor einen realis­ti­schen Kauf­preis zu ermit­teln und die Risiken abzu­schätzen, die mit dem Kauf verbunden sind.

Im Rahmen der Insu­rance Due Dili­gence sieht sich der Prüfer die Kosten für die Absi­che­rung der einzelnen Risiken genau an. Dabei werden auch laufende und bereits geschlos­sene Schäden analy­siert. Beson­ders wichtig sind Altlasten, die häufig erst nach dem Unter­neh­mens­kauf ersicht­lich sind. Falls ein Unter­nehmen eine Toch­ter­ge­sell­schaft verkauft, muss geprüft werden, ob der Versi­che­rungs­schutz für das Toch­ter­un­ter­nehmen nach dem Verkauf über­haupt noch besteht oder für welchen Zeit­raum er verlän­gert wird. Die Höhe des Selbst­be­halts ist häufig auf die Mutter­ge­sell­schaft ausge­richtet und für das Toch­ter­un­ter­nehmen viel zu hoch. Auch hier muss durch die Insu­rance Due Dili­gence eine Anpas­sung erfolgen. 

Finan­cial Lines – weitere Dienstleistungen 

Im Zusam­men­hang mit Finan­cial Lines bieten wir Ihnen weitere Dienst­leis­tungen und Services an:

  • Versi­che­rungs­ma­nage­ment
  • Risi­ko­ana­lyse und Beratung
  • Scha­den­ma­nage­ment
  • Schu­lungen und Workshops
  • Events und Kundenveranstaltungen 
  • Weitere Service- und Lösungsangebote

Fordern Sie jetzt ein unver­bind­li­ches Angebot an oder lassen Sie sich persön­lich beraten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und melden uns garan­tiert am folgenden Arbeitstag!

Wir erstellen Ihnen ein auf Ihre Bedürf­nisse maß­geschneidertes Versicherungskonzept

Die Kolle­ginnen und Kollegen aus dem Experten-Team Finan­cial Lines stehen unseren Kunden kompe­tent und indi­vi­duell bera­tend zur Seite. Vermö­gens­scha­den­ri­siken sind Vertrau­ens­sache, so dass wir bei diesen Themen, in der Regel vor Ort, mit unseren Kunden in den persön­li­chen Austausch gehen und gemeinsam die Anfor­de­rungen, Bedürf­nisse sowie den mögli­chen Risi­ko­transfer in ein Versi­che­rungs­kon­zept erörtern.

Wir beraten und begleiten unsere Kunden beispiels­weise bei folgenden Vorgängen:

Auf uns können Sie sich verlassen. Aufgrund unserer hervor­ra­genden Kontakte zu natio­nalen und inter­na­tio­nalen Risi­ko­trä­gern und unseren exzel­lenten Ruf auf dem Markt, finden wir prin­zi­piell immer eine Trans­fer­lö­sung für bestehende Haftungs­ri­siken. Fokus unserer Dienst­leis­tung ist immer das schnelle und ziel­füh­rende Aufzeigen einer Risikentransferlösung.

Unsere Service besteht beispiels­weise aus folgenden Dienstleistungen:

Lassen auch Sie sich ganz unver­bind­lich von unseren Dienst­leis­tungen überzeugen.

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Fried­rich von Laer

Head of Sales

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