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Schlagwort: Denkmalschutz

Heizöltank Ölfleck

Hat der Heiz­öl­tank ein Leck, wird es teuer

GRAF BRÜHL Online-Magazin Hat der Heiz­öl­tank ein Leck, wird es teuer Haftung liegt grund­sätz­lich beim Betreiber der Anlage Ein Tropfen Öl reicht aus, um circa 600 Liter Trink­wasser zu verun­rei­nigen. Normales Heizöl gilt damit als Gefah­ren­stoff und gehört in die Wasser­ge­fähr­dungs­klasse zwei. Wer eine Ölhei­zung betreibt, muss also dafür sorgen, dass der Tank, aus dem sie gespeist wird, hundert­pro­zentig dicht hält. Läuft er verse­hent­lich aus, haftet der Eigen­tümer für den Schaden – unab­hängig von seinem Verschulden. Er trägt die volle Verant­wor­tung für die Dekon­ta­mi­na­tion von Erdreich und/​oder Gewäs­sern im Umfeld und muss im Scha­den­fall sämt­liche Kosten über­nehmen. Selbst wenn die

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Denkmalschutz

Denk­mal­schutz grund­sätz­lich als Gefahr­er­hö­hung angeben

GRAF BRÜHL Online-Magazin Denk­mal­schutz grund­sätz­lich als Gefahr­er­hö­hung angeben Vor Erwerb histo­ri­scher Bausub­stanz Rück­sprache mit Spezia­listen drin­gend ange­raten Immo­bi­lien mit histo­ri­scher Bausub­stanz Beim Erwerb ihrer Immo­bilie hatte das Ehepaar Fischer Wert darauf gelegt, dass sie zur histo­ri­schen Bausub­stanz der schwä­bi­schen Klein­stadt gehörte, aus der Frau Fischer selbst stammte. Schließ­lich entschieden sie sich für eines der alten Bürger­häuser aus dem 12. Jahr­hun­dert, unweit des histo­ri­schen Altmarkts. Beide waren sich darin einig gewesen, dass sie ihr Geld in ein Haus inves­tieren wollten, das unter Denk­mal­schutz stand. Alle Betei­ligten, Stadt­väter wie Anwohner und Vorbe­sitzer wussten: Das alte Haus war bei den Beiden in guten

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