Pflichtversicherung für Verwalter von Wohnimmobilien – Der Countdown läuft
GRAF BRÜHL Online-Magazin Pflichtversicherung für Verwalter von Wohnimmobilien Der Countdown läuft! Tage Stunden Minuten Sekunden Spätestens am 01. März 2019 müssen Wohnimmobilienverwalter eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen, ansonsten droht der Entzug der Zulassung! Die neue Regelung gilt bereits ab dem 01. August 2018 und ist Teil des Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler, welches im Juni 2017 verabschiedet wurde. Für zu dem Zeitpunkt bereits tätige Verwalter gilt eine Übergangsfrist: Durch der „Alte-Hasen-Regelung“ haben diese bis zum 01. März 2019 Zeit, eine Gewerbeerlaubnis zu beantragen und dabei den Abschluss einer Berufshaftpflicht nachzuweisen. Ab diesem Datum ist die Versicherung Teil