Gebäudeversicherung Gewerbe
Exklusive Lösungskonzepte im gesamten Lebenszyklus Ihrer Gewerbeimmobilie
- Investition
- Planung
- Entwicklung
- Bewirtschaftung
- Verkauf
Gebäudeversicherung für Gewerbe
Immobilienversicherung für alle gewerblichen Gebäudearten
- Sofortige Prämieneinschätzung
- Verbindliche Prämiennennung nach marktweitem Ausschreibungsverfahren
- Einsparungspotenziale im Bereich von 20 – 25% bei vergleichbarem Versicherungsschutz
- Auch bei Portfolien mit Auffälligkeiten im Schadensverlauf
Wir überprüfen Ihre Immobilienversicherungen
Neben den reinen Fixkosten ebenfalls im Fokus:
- Optimierung des Versicherungsschutzes
- Optimierung der Selbstbehalte
- Reduzierung der Eigenaufwendungen im Schadenfall
(*) Pflichtfelder
GRAF BRÜHL Versicherungsmakler Frankfurt
Gute Gründe für GRAF BRÜHL
Seit 28 Jahren
Seit 1995 auf dem Markt, ist GRAF BRÜHL einer der bundesweit führenden Versicherungsmakler für Gewerbeimmobilien und den produzierenden Mittelstand.
Hohe Kundenbindung
Die hohe Kundenbindungsquote spiegelt unsere Maxime wieder: Nachhaltigkeit.
100% unabhängig
Wir garantieren unseren Kunden, dass wir zu 100% unabhängig von Versicherungsgesellschaften arbeiten.
Schnell & unkompliziert
Wir antworten spätestens am folgenden Arbeitstag.
Beratung vor Ort
Die persönliche Beratung ist uns wichtig. Wir beraten Sie daher persönlich bundesweit bei Ihnen vor Ort oder in unserem Versicherungsmakler-Büro in Frankfurt.
Schnelle Schadenbearbeitung
Schäden werden tagesgleich bearbeitet bei Meldung bis 16:30 Uhr. Die Begleichung erfolgt i.d.R. 14 Tage nach Regulierungsanforderung beim Versicherer.
Gewerbeimmobilie absichern
Wer braucht eine gewerbliche Gebäudeversicherung?
Ganz gleich ob Investor oder Bestandshalter – wer Eigentümer von Gewerbeimmobilien ist, benötigt eine Immobilienversicherung bzw. Gebäudeversicherung Gewerbe. Verzichtet der Eigentümer auf die Versicherung, riskiert er damit immense finanzielle Kosten, was unweigerlich in die Insolvenz führen kann.
Um die Existenz nicht aufgrund eines mangelnden Versicherungsschutzes aufs Spiel zu setzen, gehört die Immobilienversicherung daher in das Versicherungsportfolio eines jeden unternehmerischen Immobilienbesitzers.
Die Gebäudeversicherung Gewerbe ist demnach mehr als empfehlenswert. Denn Schäden sind meist sehr teuer. Außerdem kann ein solcher Schadensfall auch weitreichende Folgen haben – zum Beispiel ein vorübergehender Ausfall der Nutzung, um den Schaden zu beseitigen, wodurch Mieter berechtigt sind, die Miete zu kürzen. Dadurch entsteht ein zusätzlicher finanzieller Schaden, der sich absichern lässt (Mietverlust). Um sich dabei finanziell nicht zu ruinieren, ist die Absicherung unabdingbar.
Gebäudeversicherungskonzept von GRAF BRÜHL Versicherungsmakler
Das von uns vermittelte Konzept sichert Ihre Immobilien zuverlässig ab. Ganz gleich, ob Wohnen, Gewerbe oder Industrie: Ihre Immobilien sind für den Geschäftserfolg unverzichtbar.
Gebäudeversicherung – Gewerbe
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Kostenlose Beratung & individuelles AngebotBedingungen und Leistungen der Gewerbe-Gebäudeversicherung
Schutz vor finanziellem Ruin
Klassische Versicherungen beinhalten einen fest definierten Rahmen von versicherten Gefahren. Dies betrifft auch Ausschlüsse, das heißt nicht versicherte beziehungsweise nicht versicherbare Schäden. Gefahren sind hier fest definiert, so dass im Schadenfall für alle Beteiligten Klarheit besteht. Manche Ausschlüsse lassen sich auf Wunsch mitversichern, manche sind niemals versicherbar. Beispielhaft stehen hierfür Schäden die durch übliche Abnutzung oder Verschleiß entstanden sind. Die sog. „All-Risk“-Versicherung im Rahmen der gewerblichen Gebäudeversicherung im Gegensatz versichert alles denkbare, was nicht explizit ausgeschlossen ist.
Definierte Ausschlüsse sind wichtig: Würde alles versichert, würden die Kosten für Schadenfälle ins unermessliche ausufern. Niemand würde beispielsweise seine Gebäude in Stand halten und der Versicherer müsste für alles aufkommen, was wiederum zu massivem Anstieg von Beiträgen aller in der Versichertengemeinschaft führt.
Darüber hinaus sind Gebäudeversicherungen dafür da, um den Kunden vor dem finanziellen Ruin zu bewahren, beispielsweise im Falle eines Totalschadens durch ein Feuer oder bei Schäden durch Leitungswasser.
Wir sind auf Ihre Zuarbeit angewiesen
Um den Kunden stets einen attraktiven Beitrag bieten zu können, beurteilen Versicherer stets Risiken neu und passen ihre Kalkulationen an. Hierzu gehört auch, dass für Kleinschäden bis beispielsweise 1.000 Euro sogenannte Selbstbehalte vereinbart werden. Dadurch wird der Kunde am Risiko im Kleinen beteiligt.
Wichtig, damit Schäden auch zur Auszahlung kommen, ist die Zuarbeit des Kunden beziehungsweise dessen Bevollmächtigten. Oft scheitert die Schadenregulierung einfach daran, dass benötigte Unterlagen oder Informationen nicht eingereicht wurden oder keinerlei Rückmeldung kommt. Rechnungen gehen dann zu Lasten des Eigentümers.
Wir entwickeln unser eigenes Gebäudeversicherungs-Konzept ständig weiter, um dem Wandel im Versicherungsmarkt Rechnung zu tragen. Wir beobachten den Markt, sammeln Informationen und lassen diese in unsere Konzepte einfließen.
Weiterhin sind wir Ihr Controller, wenn es darum geht, benötigte Unterlagen und Informationen einzuholen, damit versicherte Schadenfälle auch zur Auszahlung kommen.
Schäden am Gewerbegebäude
Welche Schäden deckt die Gebäudeversicherung ab?
Die Gewerbegebäudeversicherung deckt alle unvorhersehbaren Schäden die an dem Gewerbegebäude durch benannte und auf Wunsch auch durch unbenannte Gefahren eintreten. Schäden, die durch Alterung, Verschleiß, Abnutzung oder gar Vorsatz, entstanden sind, können nicht ersetzt werden.
Wenn das Gewerbegebäude mit großflächigen Außen- und Innenverglasungen bestückt ist, sollte in der Regel eine zusätzliche Glasversicherung abgeschlossen werden. Im Rahmen der Gebäudeversicherung-Gewerbe sind nämlich nur jene Glasschäden abgedeckt, die durch die versicherten Gefahren verursacht wurden. Weitere Glasschäden müssen zusätzlich versichert werden.
Feuer
Explosionen, Brände und Blitzschläge sind oft unvorhersehbar und für gewöhnlich mit fatalen Schäden verbunden. Neben den Wiederinstandsetzungskosten, kommt die betriebliche Gebäudeversicherung auch für Folgeschäden, aufgrund des Löschwassers sowie für Aufräumungs- und Abbrucharbeiten auf.
Leitungswasser
Ein Wasserrohrbruch kann nicht nur zu massiven Schäden am Geschäftsinhalt (die Kosten werden hier von einer Inhaltsversicherung übernommen), sondern auch am Gebäude selbst führen. Die Gebäudeversicherung übernimmt den Schaden.
Naturgefahren
Naturgefahren nehmen insbesondere in hochwasser- oder erdbebengefährdeten Gebieten eine besodere Stellung ein. Versichert sind hierüber Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Auch die Gefahr des Schneedrucks ist nicht zu unterschätzen. Schnee, der durch milde Temperaturen tagsüber taut und abends durch anziehende Temperaturen wieder friert, kann schnell tonnenschwer werden und das Gebäude droht einzustürzen.
Extended Coverage
Neben den üblichen Gefahren lassen sich hierüber weitergehende Risiken wie beispielsweise unbenannte Gefahren, Fahrzeuganprall, böswillige Beschädigung und oder Innere Unruhen und Streik versichern. Der Baustein „unbenannte Gefahren“ ist der sogenannte Allgefahren-Baustein. Hierüber werden alle nicht explizit ausgeschlossenen Gefahren versichert. Beispielsweise Schäden durch Sturm unterhalb von Windstärke 8 oder auch ein umstürzender Baum (ohne das Zutun von außen).
Haustechnik
Alle modernen Gebäude beinhalten heute eine Vielzahl an elektrischen und technischen Einrichtungen, die beispielsweise durch Kurzschluss, Überspannung (Spannungsspitze) oder einfach durch falsche Bedienung beschädigt werden können.
Von der Sprinkleranlage, über die Heizungs- und Klimageräte bis hin zur Steuerung der Jalousien, Aufzüge, Einbruchmeldeanlage sind alle elektrischen und technischen Gebäudebestandteilte versicherbar.
Terror
Auch der stetig wachsenden Bedrohung durch Terrorangriffe trägt die Immobilienversicherung Rechnung. Gebäude bis zu einer kalkulierten Versicherungssumme von 25 Millionen Euro können auf Wunsch im Rahmen der üblich am Markt erhältlichen Produkte mitversichert werden. Größere Objekte können beispielsweise über den Spezialversicherer Extremus eigenständig versichert werden.
Schäden im Rahmen der Gewerbegebäudeversicherung
Beispiele für Schäden an Gewerbegebäuden
Die Gebäudeversicherung Gewerbe deckt alle unvorhersehbaren Schäden an Ihrem Gewerbegebäude ab, die am Gebäude durch benannte, optional auch durch unbenannte Gefahren, eintreten. Schäden durch Alterung, Verschleiß, Abnutzung, Vorsatz und ähnliche können nicht ersetzt werden.
Für Gewerbegebäude mit großflächiger Außen- und Innenverglasung sollte in der Regel eine zusätzliche Glasversicherung abgeschlossen werden. Im Rahmen der gewerblichen Gebäudeversicherung sind nur jene Glasschäden abgedeckt, die durch versicherten Gefahren verursacht wurden. Weitere Glasschäden müssen zusätzlich versichert werden.
Wir beraten Sie gern!
Egal ob Bürogebäude, Einkaufszentrum, öffentlicher Markt oder landwirtschaftliches Gebäude: GRAF BRÜHL Versicherungsmakler bietet auf Ihre speziellen Bedürfnisse und aktuelle Situation zugeschnittene Versicherungslösungen. Unser Service-Team freut sich auf Ihre Anfrage zur gewerblichen Gebäudeverscherung und berät Sie gern!
Kostenlose Beratung & individuelles AngebotDie verschiedenen Gebäudeversicherungen für Ihre Gewerbeimmobilie
Wir versichern nahezu alle großen Gewerbeimmobilien
Die Gebäudeversicherung für Mischnutzung
Wie vieles im Leben, ist auch die Nutzung von Gebäuden nicht zwingend einheitlich vorgegeben, sie ist nicht nur gewerblich oder nur privat. Ganz im Gegenteil ist eine gemischte Nutzung vielleicht sogar eine der meisten Nutzungsarten für Gebäude in deutschen Innenstädten. Zu denken ist an die Wohngebäude mit Gewerbeflächen im Erdgeschoss oder die Wohngebäude mit der Kanzlei im ersten Stock beziehungsweise einer Arztpraxis.
Liegt der gewerbliche Anteil des Gebäudes dabei über 50 Prozent, wird man dieses Gebäude zumeist auch als eine gewerbliche Immobilie versichern, weshalb eine genaue Berechnung des tatsächlichen Gewerbeanteils besonders wichtig ist. Solche Gebäude bringen, wie reine Gewerbeimmobilien auch, besondere Anforderungen an die Versicherung mit. Die Unterscheidung liegt zunächst darin, dass Gewerbegebäude inklusive der dafür notwendigen Betriebstechnik oft teurer sind und damit auch höheren Instandsetzungsaufwand mit sich bringen. Dazu kommen die spezifischen Gefahren eines Gewerbes, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen.
Eine Gewerbe-Gebäudeversicherung kann, nach entsprechender Gefahrenanalyse durch den verantwortlichen Makler, durch individuelle Anpassung der entsprechenden Deckung auch den außergewöhnlichsten Gefahren einer Mischnutzung begegnen.
Die Gebäudeversicherung mit Gewerbeanteil
Im Gegensatz zu den Gebäuden mit überwiegendem Gewerbeanteil, können gemischt als Wohnraum und Gewerbe genutzte Gebäude mit einem Gewerbeanteil bei unter 50 Prozent über eine Wohngebäudeversicherung versichert werden. Aufgrund des höheren Brandrisikos wird der Versicherer aber in der Regel Zuschläge erheben.
Gebäude mit einem Gewerbeanteil bei über 50 Prozent sind nur noch über eine Firmengebäudeversicherung versicherbar. Diese schützt gegen versicherte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser und Sturm. Dieser Schutz kann durch weitere individuell vereinbarte Versicherungspakete, wie zum Beispiel die Mietverlustversicherung und eine Glasversicherung, entsprechend erweitert werden.
Bei der Berechnung des Gewerbeanteils einer Immobiliennutzung sind nicht nur auf Gewinnerzielung gerichtete Unternehmen, sondern auch die untergebrachten sozialen Einrichtungen zu berücksichtigen. Bei Firmengebäuden werden im Gegensatz zu Wohngebäuden gesonderte Bindungswerke für übliche Gefahren wie Feuer, Leitungswasser und Sturm angewandt.
Eine persönliche Beratung durch erfahrene Versicherungsmakler speziell für Gebäudeversicherungen stellt sicher, dass Ihr Objekt der wirtschaftlichen Existenz bestmöglichsten Schutz zum bestmöglichsten Preis erfährt.
Abstufung je nach prozentualem Gewerbeanteil
Die Bestimmung eines passenden Gebäudeversicherungskonzepts beginnt grundsätzlich mit der richtigen Einordnung des Gebäudes in die richtige Gebäudekategorie. Besonders die Unterscheidung zwischen reinem Wohngebäude, Gebäude mit einer Mischnutzung, dem reinem Gewerbe beziehungsweise Firmengebäude hat für das anschließende Gebäudeversicherungskonzept eine grundlegende Relevanz.
Die Abstufung erfolgt hierbei nach prozentualem Gewerbeanteil. Reine Wohngebäude beinhalten Null Prozent Gewerbeanteil.
Aufgrund dessen weiten Auslegung, dürfen auch keine karikativen beziehungsweise sozialen Einrichtungen in dem Gebäude untergebracht worden sein. Besteht hingegen eine gemischte Gebäudenutzung, handelt es sich um ein Gebäude in Mischnutzung, das grundsätzlich unter eine Wohngebäudeversicherung, aber mit zusätzlichen Zuschlägen, fällt.
Ab 50 Prozent Gewerbeanteil muss das Gebäude als gewerbliche Immobilie mit einer Immobilienversicherung für Gewerbeimmobilien (sog. gewerbliche Gebäudeversicherung oder auch Gebäudeversicherung Gewerbe) versichert werden.
Leerstand und die Gebäudeversicherungen Gewerbe
Nicht ständig besetzte Gewerbegebäude und Leerstand
Ein, auch nur zum Teil, leer stehendes Gebäude bringt andere Gefahren für die Gebäudesubstanz mit sich, als dies bei einem dauerhaft besetzten Gebäude der Fall ist. Die Gefahren liegen hier nicht mehr in der eigentlichen Nutzung des Gebäudes, sondern primär in der ausbleibenden Gebäudeüberwachung, die schon ein einzelner Mieter durch seine Anwesenheit zwangsläufig erbringt.
Einem solchem Gebäude drohen Gefahren durch Frostschäden an den Leitungen, Vandalismus, Brandschäden oder Schäden aufgrund der Materialermüdung. Dies müsste der Eigentümer bei der Suche nach einer passenden Gebäudeversicherung für Gewerbeobjekte unmittelbar mit berücksichtigen beziehungsweise jede Änderung der Belegung dem Versicherer anzeigen. Anderenfalls droht im Schadenfall auch eine Leistungskürzung durch den Versicherer aufgrund eigenen Verschuldens.
Die Schwierigkeit liegt bereits darin, Leerstand richtig zu definieren. So hat das BGH im Jahre 2008 entschieden, dass ein über mehrere Monate nur sporadisch genutztes Haus nicht als leerstehend gilt, während ein gelegentlich durch Musiker zur Übungszwecken genutztes Gebäude weiterhin als leerstehend eingestuft wird (LG Kassen 1998). Lassen Sie sich zur Vermeidung von Fehlversicherung von kompetenten und unabhängigen Versicherungsmaklern beraten.