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Gebäude­versicherung Gewerbe

Exklu­sive Lösungs­kon­zepte im gesamten Lebens­zy­klus Ihrer Gewerbeimmobilie

Gebäude­versicherung für Gewerbe

Immo­bi­li­en­ver­si­che­rung für alle gewerb­li­chen Gebäudearten

Wir über­prüfen Ihre Immobilienversicherungen

Neben den reinen Fixkosten eben­falls im Fokus:

Kosten­lose und unver­bind­liche Beratung
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GRAF BRÜHL Versicherungs­makler Frankfurt

Gute Gründe für GRAF BRÜHL

Seit 28 Jahren 

Seit 1995 auf dem Markt, ist GRAF BRÜHL einer der bundes­weit führenden Versicherungs­makler für Gewerbe­immobilien und den produ­zie­renden Mittelstand. 

Hohe Kundenbindung 

Die hohe Kunden­bin­dungs­quote spie­gelt unsere Maxime wieder: Nachhaltigkeit. 

100% unabhängig 

Wir garan­tieren unseren Kunden, dass wir zu 100% unab­hängig von Versi­che­rungs­ge­sell­schaften arbeiten. 

Schnell & unkompliziert 

Wir antworten spätes­tens am folgenden Arbeitstag. 

Bera­tung vor Ort 

Die persön­liche Bera­tung ist uns wichtig. Wir beraten Sie daher persön­lich bundes­weit bei Ihnen vor Ort oder in unserem Versicherungs­makler-Büro in Frankfurt. 

Schnelle Schadenbearbeitung 

Schäden werden tages­gleich bear­beitet bei Meldung bis 16:30 Uhr. Die Beglei­chung erfolgt i.d.R. 14 Tage nach Regu­lie­rungs­an­for­de­rung beim Versicherer. 

Gewerbe­immobilie absichern

Wer braucht eine gewerb­liche Gebäudeversicherung?

Ganz gleich ob Investor oder Bestands­halter – wer Eigen­tümer von Gewerbe­immobilien ist, benö­tigt eine Immo­bi­li­en­ver­si­che­rung bzw. Gebäude­versicherung Gewerbe. Verzichtet der Eigen­tümer auf die Versi­che­rung, riskiert er damit immense finan­zi­elle Kosten, was unwei­ger­lich in die Insol­venz führen kann.

Um die Exis­tenz nicht aufgrund eines mangelnden Versi­che­rungs­schutzes aufs Spiel zu setzen, gehört die Immo­bi­li­en­ver­si­che­rung daher in das Versi­che­rungs­port­folio eines jeden unter­neh­me­ri­schen Immobilienbesitzers.

Die Gebäude­versicherung Gewerbe ist demnach mehr als empfeh­lens­wert. Denn Schäden sind meist sehr teuer. Außerdem kann ein solcher Scha­dens­fall auch weit­rei­chende Folgen haben – zum Beispiel ein vorüber­ge­hender Ausfall der Nutzung, um den Schaden zu besei­tigen, wodurch Mieter berech­tigt sind, die Miete zu kürzen. Dadurch entsteht ein zusätz­li­cher finan­zi­eller Schaden, der sich absi­chern lässt (Miet­ver­lust). Um sich dabei finan­ziell nicht zu ruinieren, ist die Absi­che­rung unabdingbar.

Gebäu­de­ver­si­che­rungs­kon­zept von GRAF BRÜHL Versicherungsmakler

Das von uns vermit­telte Konzept sichert Ihre Immo­bi­lien zuver­lässig ab. Ganz gleich, ob Wohnen, Gewerbe oder Indus­trie: Ihre Immo­bi­lien sind für den Geschäfts­er­folg unverzichtbar.

Gebäude­versicherung – Gewerbe

Jetzt unver­bind­lich anfragen oder Bera­tung anfor­dern. Wir melden uns spätes­tens am folgenden Arbeitstag – verspro­chen. Tele­fo­nisch errei­chen Sie uns unter +49 (69) 1 700 700

Kosten­lose Bera­tung & indi­vi­du­elles Angebot

Bedin­gungen und Leis­tungen der Gewerbe-Gebäudeversicherung

Schutz vor finan­zi­ellem Ruin

Klas­si­sche Versicherungen beinhalten einen fest defi­nierten Rahmen von versi­cherten Gefahren. Dies betrifft auch Ausschlüsse, das heißt nicht versi­cherte bezie­hungs­weise nicht versi­cher­bare Schäden. Gefahren sind hier fest defi­niert, so dass im Scha­den­fall für alle Betei­ligten Klar­heit besteht. Manche Ausschlüsse lassen sich auf Wunsch mitver­si­chern, manche sind niemals versi­cherbar. Beispiel­haft stehen hierfür Schäden die durch übliche Abnut­zung oder Verschleiß entstanden sind. Die sog. „All-Risk“-Versicherung im Rahmen der gewerb­li­chen Gebäude­versicherung im Gegen­satz versi­chert alles denk­bare, was nicht explizit ausge­schlossen ist.

Defi­nierte Ausschlüsse sind wichtig: Würde alles versi­chert, würden die Kosten für Scha­den­fälle ins uner­mess­liche ausufern. Niemand würde beispiels­weise seine Gebäude in Stand halten und der Versi­cherer müsste für alles aufkommen, was wiederum zu massivem Anstieg von Beiträgen aller in der Versi­cher­ten­ge­mein­schaft führt.

Darüber hinaus sind Gebäude­versicherungen dafür da, um den Kunden vor dem finan­zi­ellen Ruin zu bewahren, beispiels­weise im Falle eines Total­scha­dens durch ein Feuer oder bei Schäden durch Leitungswasser.

Bedingungen und Leistungen der Gewerbe Gebäudeversicherung
Ausschlüsse defi­nieren nicht versi­cherte bzw. nicht versi­cher­bare Schäden

Wir sind auf Ihre Zuar­beit angewiesen

Um den Kunden stets einen attrak­tiven Beitrag bieten zu können, beur­teilen Versi­cherer stets Risiken neu und passen ihre Kalku­la­tionen an. Hierzu gehört auch, dass für Klein­schäden bis beispiels­weise 1.000 Euro soge­nannte Selbst­be­halte verein­bart werden. Dadurch wird der Kunde am Risiko im Kleinen beteiligt.

Wichtig, damit Schäden auch zur Auszah­lung kommen, ist die Zuar­beit des Kunden bezie­hungs­weise dessen Bevoll­mäch­tigten. Oft schei­tert die Scha­den­re­gu­lie­rung einfach daran, dass benö­tigte Unter­lagen oder Infor­ma­tionen nicht einge­reicht wurden oder keinerlei Rück­mel­dung kommt. Rech­nungen gehen dann zu Lasten des Eigentümers.

Wir entwi­ckeln unser eigenes Gebäu­de­ver­si­che­rungs-Konzept ständig weiter, um dem Wandel im Versi­che­rungs­markt Rech­nung zu tragen. Wir beob­achten den Markt, sammeln Infor­ma­tionen und lassen diese in unsere Konzepte einfließen. 

Weiterhin sind wir Ihr Controller, wenn es darum geht, benö­tigte Unter­lagen und Infor­ma­tionen einzu­holen, damit versi­cherte Scha­den­fälle auch zur Auszah­lung kommen.

Schäden am Gewerbegebäude

Welche Schäden deckt die Gebäude­versicherung ab?

Schäden an der Gewerbeimmobilie versichern
Ereig­nisse wie Feuer, Über­schwem­mung oder Sturm können dieses Gebäude beschä­digen oder sogar zerstören

Die Gewerbe­gebäude­versicherung deckt alle unvor­her­seh­baren Schäden die an dem Gewerbe­gebäude durch benannte und auf Wunsch auch durch unbe­nannte Gefahren eintreten. Schäden, die durch Alte­rung, Verschleiß, Abnut­zung oder gar Vorsatz, entstanden sind, können nicht ersetzt werden.

Wenn das Gewerbe­gebäude mit groß­flä­chigen Außen- und Innen­ver­gla­sungen bestückt ist, sollte in der Regel eine zusätz­liche Glas­ver­si­che­rung abge­schlossen werden. Im Rahmen der Gebäude­versicherung-Gewerbe sind nämlich nur jene Glas­schäden abge­deckt, die durch die versi­cherten Gefahren verur­sacht wurden. Weitere Glas­schäden müssen zusätz­lich versi­chert werden.

Feuer

Explo­sionen, Brände und Blitz­schläge sind oft unvor­her­sehbar und für gewöhn­lich mit fatalen Schäden verbunden. Neben den Wieder­in­stand­set­zungs­kosten, kommt die betrieb­liche Gebäude­versicherung auch für Folge­schäden, aufgrund des Lösch­was­sers sowie für Aufräu­mungs- und Abbruch­ar­beiten auf.

Leitungs­wasser

Ein Wasser­rohr­bruch kann nicht nur zu massiven Schäden am Geschäfts­in­halt (die Kosten werden hier von einer Inhalts­ver­si­che­rung über­nommen), sondern auch am Gebäude selbst führen. Die Gebäude­versicherung über­nimmt den Schaden.

Natur­ge­fahren

Natur­ge­fahren nehmen insbe­son­dere in hoch­wasser- oder erdbe­ben­ge­fähr­deten Gebieten eine besodere Stel­lung ein. Versi­chert sind hier­über Über­schwem­mung, Erdbeben, Erdsen­kung, Erdrutsch, Schnee­druck, Lawinen und Vulkanausbruch. 

Auch die Gefahr des Schnee­drucks ist nicht zu unter­schätzen. Schnee, der durch milde Tempe­ra­turen tags­über taut und abends durch anzie­hende Tempe­ra­turen wieder friert, kann schnell tonnen­schwer werden und das Gebäude droht einzustürzen.

Extended Coverage

Neben den übli­chen Gefahren lassen sich hier­über weiter­ge­hende Risiken wie beispiels­weise unbe­nannte Gefahren, Fahr­zeug­an­prall, böswil­lige Beschä­di­gung und oder Innere Unruhen und Streik versi­chern. Der Baustein „unbe­nannte Gefahren“ ist der soge­nannte Allge­fahren-Baustein. Hier­über werden alle nicht explizit ausge­schlos­senen Gefahren versi­chert. Beispiels­weise Schäden durch Sturm unter­halb von Wind­stärke 8 oder auch ein umstür­zender Baum (ohne das Zutun von außen).

Haus­technik

Alle modernen Gebäude beinhalten heute eine Viel­zahl an elek­tri­schen und tech­ni­schen Einrich­tungen, die beispiels­weise durch Kurz­schluss, Über­span­nung (Span­nungs­spitze) oder einfach durch falsche Bedie­nung beschä­digt werden können.
Von der Sprink­ler­an­lage, über die Heizungs- und Klima­ge­räte bis hin zur Steue­rung der Jalou­sien, Aufzüge, Einbruch­mel­de­an­lage sind alle elek­tri­schen und tech­ni­schen Gebäu­de­be­stand­teilte versicherbar.

Terror

Auch der stetig wach­senden Bedro­hung durch Terror­an­griffe trägt die Immo­bi­li­en­ver­si­che­rung Rech­nung. Gebäude bis zu einer kalku­lierten Versi­che­rungs­summe von 25 Millionen Euro können auf Wunsch im Rahmen der üblich am Markt erhält­li­chen Produkte mitver­si­chert werden. Größere Objekte können beispiels­weise über den Spezi­al­ver­si­cherer Extremus eigen­ständig versi­chert werden.

Schäden im Rahmen der Gewerbegebäudeversicherung

Beispiele für Schäden an Gewerbegebäuden

Die Gebäude­versicherung Gewerbe deckt alle unvor­her­seh­baren Schäden an Ihrem Gewerbe­gebäude ab, die am Gebäude durch benannte, optional auch durch unbe­nannte Gefahren, eintreten. Schäden durch Alte­rung, Verschleiß, Abnut­zung, Vorsatz und ähnliche können nicht ersetzt werden.

Für Gewerbe­gebäude mit groß­flä­chiger Außen- und Innen­ver­gla­sung sollte in der Regel eine zusätz­liche Glas­ver­si­che­rung abge­schlossen werden. Im Rahmen der gewerb­li­chen Gebäude­versicherung sind nur jene Glas­schäden abge­deckt, die durch versi­cherten Gefahren verur­sacht wurden. Weitere Glas­schäden müssen zusätz­lich versi­chert werden.

Leitungs­wasser
Ein steck­na­del­großes Loch in der Frisch­was­ser­lei­tung lässt über Tage unbe­merkt Wasser austreten. Die notwen­digen Trock­nungen und Reno­vie­rungs­ar­beiten dauern mehrere Wochen und sind mit erheb­li­chen Kosten und Nach­teilen verbunden, weshalb Mieter vorüber­ge­hend ins Hotel müssen und Ihre Miete mindern.
Feuer
Unbe­kannte stecken die vor dem Gebäude stehenden Müll­tonnen in Brand. Rauch und Ruß verun­rei­nigen nicht nur groß­flä­chig die Fassade, sondern ziehen auch durch gekippte Fenster in diverse Wohnungen, wodurch diese nur noch einge­schränkt nutzbar sind. 
Sturm
Durch Sturm werden Bäume umge­knickt, entwur­zelt und schwere Äste auf das Dach geschleu­dert. Die Repa­ra­turen am Gebäude sowie die Besei­ti­gung von Altholz verur­sa­chen Kosten, die im fünf­stel­ligen Bereich liegen. 
Schnee­druck
Schmel­zender und wieder gefrie­render Schnee lässt durch sein massives Gewicht das Dach einstürzen und gefährdet zudem die Stabi­lität des gesamten Gebäudes. Die Wieder­her­stel­lung des Gebäudes dauert Monate, Mieter ziehen aus und im Anschluss daran steht das Gebäude für ein halbes Jahr leer. 
Einbruch
Unbe­kannte dringen in das Gebäude ein und beschä­digen dabei Türen und Fenster. Beim Verlassen des Gebäudes werden nicht nur die Räum­lich­keiten von Mietern beschä­digt sondern auch das Trep­pen­haus demo­liert und an Wände und Mauern mit Graf­fiti verschmiert. Die Mieter haben keine Inhalts­ver­si­che­rung, daher leistet der Gebäu­de­ver­si­cherer für die Gebäu­de­schäden durch Einbruch. 
Über­schwem­mung
Durch abschüs­siges Gelände gelangt nicht abflie­ßendes Regen­wasser in das Gebäude. Zusätz­lich wird durch die Kana­li­sa­tion Abwasser aus den Toiletten und Wasch­be­cken zurück in das Gebäude gedrückt. Neben den Trock­nungs- und Sanie­rungs­ar­beiten muss ein Bauche­miker heran­ge­zogen werden, um den Boden auf bakte­ri­elle Verun­rei­ni­gungen zu untersuchen. 
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Wir beraten Sie gern!

Egal ob Büro­ge­bäude, Einkaufs­zen­trum, öffent­li­cher Markt oder land­wirt­schaft­li­ches Gebäude: GRAF BRÜHL Versicherungs­makler bietet auf Ihre spezi­ellen Bedürf­nisse und aktu­elle Situa­tion zuge­schnit­tene Versi­che­rungs­lö­sungen. Unser Service-Team freut sich auf Ihre Anfrage zur gewerb­li­chen Gebäu­de­ver­sche­rung und berät Sie gern! 

Kosten­lose Bera­tung & indi­vi­du­elles Angebot

Die verschie­denen Gebäude­versicherungen für Ihre Gewerbeimmobilie

Wir versi­chern nahezu alle großen Gewerbeimmobilien

Gebäudeversicherung - Gewerbe mit Mischnutzung
Wichtig: Ab 50 % Gewer­be­an­teil, muss man das Gebäude als eine gewerb­liche Immo­bilie versichern

Die Gebäude­versicherung für Mischnutzung

Wie vieles im Leben, ist auch die Nutzung von Gebäuden nicht zwin­gend einheit­lich vorge­geben, sie ist nicht nur gewerb­lich oder nur privat. Ganz im Gegen­teil ist eine gemischte Nutzung viel­leicht sogar eine der meisten Nutzungs­arten für Gebäude in deut­schen Innen­städten. Zu denken ist an die Wohn­ge­bäude mit Gewer­be­flä­chen im Erdge­schoss oder die Wohn­ge­bäude mit der Kanzlei im ersten Stock bezie­hungs­weise einer Arztpraxis. 

Liegt der gewerb­liche Anteil des Gebäudes dabei über 50 Prozent, wird man dieses Gebäude zumeist auch als eine gewerb­liche Immo­bilie versi­chern, weshalb eine genaue Berech­nung des tatsäch­li­chen Gewer­be­an­teils beson­ders wichtig ist. Solche Gebäude bringen, wie reine Gewerbe­immobilien auch, beson­dere Anfor­de­rungen an die Versi­che­rung mit. Die Unter­schei­dung liegt zunächst darin, dass Gewerbe­gebäude inklu­sive der dafür notwen­digen Betriebs­technik oft teurer sind und damit auch höheren Instand­set­zungs­auf­wand mit sich bringen. Dazu kommen die spezi­fi­schen Gefahren eines Gewerbes, die eben­falls berück­sich­tigt werden müssen. 

Eine Gewerbe-Gebäude­versicherung kann, nach entspre­chender Gefah­ren­ana­lyse durch den verant­wort­li­chen Makler, durch indi­vi­du­elle Anpas­sung der entspre­chenden Deckung auch den außer­ge­wöhn­lichsten Gefahren einer Misch­nut­zung begegnen.

Die Gebäude­versicherung mit Gewerbeanteil

Im Gegen­satz zu den Gebäuden mit über­wie­gendem Gewer­be­an­teil, können gemischt als Wohn­raum und Gewerbe genutzte Gebäude mit einem Gewer­be­an­teil bei unter 50 Prozent über eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung versi­chert werden. Aufgrund des höheren Brand­ri­sikos wird der Versi­cherer aber in der Regel Zuschläge erheben. 

Gebäude mit einem Gewer­be­an­teil bei über 50 Prozent sind nur noch über eine Firmen­ge­bäu­de­ver­si­che­rung versi­cherbar. Diese schützt gegen versi­cherte Gefahren wie Feuer, Leitungs­wasser und Sturm. Dieser Schutz kann durch weitere indi­vi­duell verein­barte Versi­che­rungs­pa­kete, wie zum Beispiel die Miet­ver­lust­ver­si­che­rung und eine Glas­ver­si­che­rung, entspre­chend erwei­tert werden. 

Bei der Berech­nung des Gewer­be­an­teils einer Immo­bi­li­en­nut­zung sind nicht nur auf Gewinn­erzie­lung gerich­tete Unter­nehmen, sondern auch die unter­ge­brachten sozialen Einrich­tungen zu berück­sich­tigen. Bei Firmen­ge­bäuden werden im Gegen­satz zu Wohn­ge­bäuden geson­derte Bindungs­werke für übliche Gefahren wie Feuer, Leitungs­wasser und Sturm angewandt. 

Eine persön­liche Bera­tung durch erfah­rene Versicherungs­makler speziell für Gebäude­versicherungen stellt sicher, dass Ihr Objekt der wirt­schaft­li­chen Exis­tenz best­mög­lichsten Schutz zum best­mög­lichsten Preis erfährt. 

Abstu­fung je nach prozen­tualem Gewerbeanteil

Die Bestim­mung eines passenden Gebäu­de­ver­si­che­rungs­kon­zepts beginnt grund­sätz­lich mit der rich­tigen Einord­nung des Gebäudes in die rich­tige Gebäu­de­ka­te­gorie. Beson­ders die Unter­schei­dung zwischen reinem Wohn­ge­bäude, Gebäude mit einer Misch­nut­zung, dem reinem Gewerbe bezie­hungs­weise Firmen­ge­bäude hat für das anschlie­ßende Gebäu­de­ver­si­che­rungs­kon­zept eine grund­le­gende Relevanz. 

Die Abstu­fung erfolgt hierbei nach prozen­tualem Gewer­be­an­teil. Reine Wohn­ge­bäude beinhalten Null Prozent Gewerbeanteil. 

Aufgrund dessen weiten Ausle­gung, dürfen auch keine kari­ka­tiven bezie­hungs­weise sozialen Einrich­tungen in dem Gebäude unter­ge­bracht worden sein. Besteht hingegen eine gemischte Gebäu­de­nut­zung, handelt es sich um ein Gebäude in Misch­nut­zung, das grund­sätz­lich unter eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, aber mit zusätz­li­chen Zuschlägen, fällt. 

Ab 50 Prozent Gewer­be­an­teil muss das Gebäude als gewerb­liche Immo­bilie mit einer Immo­bi­li­en­ver­si­che­rung für Gewerbe­immobilien (sog. gewerb­liche Gebäude­versicherung oder auch Gebäude­versicherung Gewerbeversi­chert werden.

Leer­stand und die Gebäude­versicherungen Gewerbe

Nicht ständig besetzte Gewerbe­gebäude und Leerstand

Ein, auch nur zum Teil, leer stehendes Gebäude bringt andere Gefahren für die Gebäu­de­sub­stanz mit sich, als dies bei einem dauer­haft besetzten Gebäude der Fall ist. Die Gefahren liegen hier nicht mehr in der eigent­li­chen Nutzung des Gebäudes, sondern primär in der ausblei­benden Gebäu­de­über­wa­chung, die schon ein einzelner Mieter durch seine Anwe­sen­heit zwangs­läufig erbringt. 

Einem solchem Gebäude drohen Gefahren durch Frost­schäden an den Leitungen, Vanda­lismus, Brand­schäden oder Schäden aufgrund der Mate­ri­al­er­mü­dung. Dies müsste der Eigen­tümer bei der Suche nach einer passenden Gebäude­versicherung für Gewer­be­ob­jekte unmit­telbar mit berück­sich­tigen bezie­hungs­weise jede Ände­rung der Bele­gung dem Versi­cherer anzeigen. Ande­ren­falls droht im Scha­den­fall auch eine Leis­tungs­kür­zung durch den Versi­cherer aufgrund eigenen Verschuldens. 

Die Schwie­rig­keit liegt bereits darin, Leer­stand richtig zu defi­nieren. So hat das BGH im Jahre 2008 entschieden, dass ein über mehrere Monate nur spora­disch genutztes Haus nicht als leer­ste­hend gilt, während ein gele­gent­lich durch Musiker zur Übungs­zwe­cken genutztes Gebäude weiterhin als leer­ste­hend einge­stuft wird (LG Kassen 1998). Lassen Sie sich zur Vermei­dung von Fehl­ver­si­che­rung von kompe­tenten und unab­hän­gigen Versi­che­rungs­mak­lern beraten.