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Gebäude­versicherung Gewerbe

Exklu­sive Lösungs­kon­zepte im gesamten Lebens­zy­klus Ihrer Gewerbeimmobilie

Gebäude­versicherung für Gewerbe

Immo­bi­li­en­ver­si­che­rung für alle gewerb­li­chen Gebäudearten

Wir über­prüfen Ihre Immobilienversicherungen

Neben den reinen Fixkosten eben­falls im Fokus:

Kosten­lose und unver­bind­liche Beratung
Gerne rufen wir Sie zurück!

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GRAF BRÜHL Versicherungs­makler Frankfurt

Gute Gründe für GRAF BRÜHL

Seit 28 Jahren 

Seit 1995 auf dem Markt, ist GRAF BRÜHL einer der bundes­weit führenden Versicherungs­makler für Gewerbe­immobilien und den produ­zie­renden Mittelstand. 

Hohe Kundenbindung 

Die hohe Kunden­bin­dungs­quote spie­gelt unsere Maxime wieder: Nachhaltigkeit. 

100% unabhängig 

Wir garan­tieren unseren Kunden, dass wir zu 100% unab­hängig von Versi­che­rungs­ge­sell­schaften arbeiten. 

Schnell & unkompliziert 

Wir antworten spätes­tens am folgenden Arbeitstag. 

Bera­tung vor Ort 

Die persön­liche Bera­tung ist uns wichtig. Wir beraten Sie daher persön­lich bundes­weit bei Ihnen vor Ort oder in unserem Versicherungs­makler-Büro in Frankfurt. 

Schnelle Schadenbearbeitung 

Schäden werden tages­gleich bear­beitet bei Meldung bis 16:30 Uhr. Die Beglei­chung erfolgt i.d.R. 14 Tage nach Regu­lie­rungs­an­for­de­rung beim Versicherer. 

Gewerbe­immobilie absichern

Wer braucht eine gewerb­liche Gebäudeversicherung?

Ganz gleich ob Investor oder Bestands­halter – wer Eigen­tümer von Gewerbe­immobilien ist, benö­tigt eine Immo­bi­li­en­ver­si­che­rung bzw. Gebäude­versicherung Gewerbe. Verzichtet der Eigen­tümer auf die Versi­che­rung, riskiert er damit immense finan­zi­elle Kosten, was unwei­ger­lich in die Insol­venz führen kann.

Um die Exis­tenz nicht aufgrund eines mangelnden Versi­che­rungs­schutzes aufs Spiel zu setzen, gehört die Immo­bi­li­en­ver­si­che­rung daher in das Versi­che­rungs­port­folio eines jeden unter­neh­me­ri­schen Immobilienbesitzers.

Die Gebäude­versicherung Gewerbe ist demnach mehr als empfeh­lens­wert. Denn Schäden sind meist sehr teuer. Außerdem kann ein solcher Scha­dens­fall auch weit­rei­chende Folgen haben – zum Beispiel ein vorüber­ge­hender Ausfall der Nutzung, um den Schaden zu besei­tigen, wodurch Mieter berech­tigt sind, die Miete zu kürzen. Dadurch entsteht ein zusätz­li­cher finan­zi­eller Schaden, der sich absi­chern lässt (Miet­ver­lust). Um sich dabei finan­ziell nicht zu ruinieren, ist die Absi­che­rung unabdingbar.

Gebäu­de­ver­si­che­rungs­kon­zept von GRAF BRÜHL Versicherungsmakler

Das von uns vermit­telte Konzept sichert Ihre Immo­bi­lien zuver­lässig ab. Ganz gleich, ob Wohnen, Gewerbe oder Indus­trie: Ihre Immo­bi­lien sind für den Geschäfts­er­folg unverzichtbar.

Gebäude­versicherung – Gewerbe

Jetzt unver­bind­lich anfragen oder Bera­tung anfor­dern. Wir melden uns spätes­tens am folgenden Arbeitstag – verspro­chen. Tele­fo­nisch errei­chen Sie uns unter +49 (69) 1 700 700

Kosten­lose Bera­tung & indi­vi­du­elles Angebot

Bedin­gungen und Leis­tungen der Gewerbe-Gebäudeversicherung

Schutz vor finan­zi­ellem Ruin

Klas­si­sche Versicherungen beinhalten einen fest defi­nierten Rahmen von versi­cherten Gefahren. Dies betrifft auch Ausschlüsse, das heißt nicht versi­cherte bezie­hungs­weise nicht versi­cher­bare Schäden. Gefahren sind hier fest defi­niert, so dass im Scha­den­fall für alle Betei­ligten Klar­heit besteht. Manche Ausschlüsse lassen sich auf Wunsch mitver­si­chern, manche sind niemals versi­cherbar. Beispiel­haft stehen hierfür Schäden die durch übliche Abnut­zung oder Verschleiß entstanden sind. Die sog. „All-Risk“-Versicherung im Rahmen der gewerb­li­chen Gebäude­versicherung im Gegen­satz versi­chert alles denk­bare, was nicht explizit ausge­schlossen ist.

Defi­nierte Ausschlüsse sind wichtig: Würde alles versi­chert, würden die Kosten für Scha­den­fälle ins uner­mess­liche ausufern. Niemand würde beispiels­weise seine Gebäude in Stand halten und der Versi­cherer müsste für alles aufkommen, was wiederum zu massivem Anstieg von Beiträgen aller in der Versi­cher­ten­ge­mein­schaft führt.

Darüber hinaus sind Gebäude­versicherungen dafür da, um den Kunden vor dem finan­zi­ellen Ruin zu bewahren, beispiels­weise im Falle eines Total­scha­dens durch ein Feuer oder bei Schäden durch Leitungswasser.

Bedingungen und Leistungen der Gewerbe Gebäudeversicherung
Ausschlüsse defi­nieren nicht versi­cherte bzw. nicht versi­cher­bare Schäden

Wir sind auf Ihre Zuar­beit angewiesen

Um den Kunden stets einen attrak­tiven Beitrag bieten zu können, beur­teilen Versi­cherer stets Risiken neu und passen ihre Kalku­la­tionen an. Hierzu gehört auch, dass für Klein­schäden bis beispiels­weise 1.000 Euro soge­nannte Selbst­be­halte verein­bart werden. Dadurch wird der Kunde am Risiko im Kleinen beteiligt.

Wichtig, damit Schäden auch zur Auszah­lung kommen, ist die Zuar­beit des Kunden bezie­hungs­weise dessen Bevoll­mäch­tigten. Oft schei­tert die Scha­den­re­gu­lie­rung einfach daran, dass benö­tigte Unter­lagen oder Infor­ma­tionen nicht einge­reicht wurden oder keinerlei Rück­mel­dung kommt. Rech­nungen gehen dann zu Lasten des Eigentümers.

Wir entwi­ckeln unser eigenes Gebäu­de­ver­si­che­rungs-Konzept ständig weiter, um dem Wandel im Versi­che­rungs­markt Rech­nung zu tragen. Wir beob­achten den Markt, sammeln Infor­ma­tionen und lassen diese in unsere Konzepte einfließen. 

Weiterhin sind wir Ihr Controller, wenn es darum geht, benö­tigte Unter­lagen und Infor­ma­tionen einzu­holen, damit versi­cherte Scha­den­fälle auch zur Auszah­lung kommen.

Schäden am Gewerbegebäude

Welche Schäden deckt die Gebäude­versicherung ab?

Schäden an der Gewerbeimmobilie versichern
Ereig­nisse wie Feuer, Über­schwem­mung oder Sturm können dieses Gebäude beschä­digen oder sogar zerstören

Die Gewerbe­gebäude­versicherung deckt alle unvor­her­seh­baren Schäden die an dem Gewerbe­gebäude durch benannte und auf Wunsch auch durch unbe­nannte Gefahren eintreten. Schäden, die durch Alte­rung, Verschleiß, Abnut­zung oder gar Vorsatz, entstanden sind, können nicht ersetzt werden.

Wenn das Gewerbe­gebäude mit groß­flä­chigen Außen- und Innen­ver­gla­sungen bestückt ist, sollte in der Regel eine zusätz­liche Glas­ver­si­che­rung abge­schlossen werden. Im Rahmen der Gebäude­versicherung-Gewerbe sind nämlich nur jene Glas­schäden abge­deckt, die durch die versi­cherten Gefahren verur­sacht wurden. Weitere Glas­schäden müssen zusätz­lich versi­chert werden.