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Pflicht­versicherung für Verwalter von Wohnimmobilien

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Spätes­tens am 01. März 2019 müssen Wohn­immobilien­verwalter eine Berufs­haftpflicht­versicherung vorweisen, ansonsten droht der Entzug der Zulassung!

Die neue Rege­lung gilt bereits ab dem 01. August 2018 und ist Teil des Gesetzes zur Einfüh­rung einer Berufs­zu­las­sungs­re­ge­lung für gewerb­liche Immo­bi­li­en­ver­walter und Makler, welches im Juni 2017 verab­schiedet wurde.

Für zu dem Zeit­punkt bereits tätige Verwalter gilt eine Über­gangs­frist: Durch der „Alte-Hasen-Rege­lung“ haben diese bis zum 01. März 2019 Zeit, eine Gewer­beer­laubnis zu bean­tragen und dabei den Abschluss einer Berufs­haft­pflicht nach­zu­weisen. Ab diesem Datum ist die Versi­che­rung Teil der Berufs­zu­las­sung und führt ohne diesen Nach­weis unwei­ger­lich zur Erlö­schung der Zulassung.

Diese und andere Schritte sollen sukzes­sive zu einer Profes­sio­na­li­sie­rung der Immo­bi­li­en­ver­walter führen und den Verwalter aber auch dessen Kunden vor größeren finan­zi­ellen Risiken schützen.

Das Versäumen von Fristen, Fehler­hafte Abrech­nungen, Mängel bei einer Wohnungs­über­gabe, Schäden an der verwal­teten Immo­bilie etc. – Verwalter haften in vielen Fällen und oft auch mit Ihrem Privatvermögen.

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(*) Pflicht­felder

Was bedeutet Pflichtversicherung?

Der Gesetz­geber verpflichtet alle Verwalter von Wohn­im­mo­bi­lien spätes­tens zum 01. März 2019 folgende Mindest­an­for­de­rungen zu erfüllen:

Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung mit einer Deckungs­summe von 1 Mio. Euro je Versicherungs­jahr, mindes­tens 500.000 Euro je Versicherungsfall. 

Viele Deckungs­kon­zepte bieten darüber hinaus die Möglich­keit, die Pflicht­ver­si­che­rung durch weitere modu­lare Bausteine zu erwei­tern, beispiels­weise sei hier die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung und Cyber­ver­si­che­rung genannt.

Da neben den Mindest­an­for­de­rungen des Gesetz­ge­bers immer auch das indi­vi­du­elle Risiko des Verwal­ters abge­si­chert werden sollte, empfehlen wir eine persön­liche Bera­tung vor Abschluss einer entspre­chenden Versicherung.

Zusam­men­fas­sung:

Beispiele für versi­cherte Leistungen:

Beispiele für versi­cherte Tätigkeitsbereiche:

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