Regressverzichtsabkommen von Feuerversicherern ab Januar 2018 aufgehoben
Feueralarm gellt durch die Straßen. Dunkle Rauchwolken steigen auf. Flammen schlagen aus dem Dach. Ein Haus brennt. Die Feuerwehr ist vor Ort, kümmert sich um die Bewohner und hält die Flammen mit Wasserschläuchen in Schach. Mit gespannter Aufmerksamkeit verfolgen sie die Entwicklung des Brandes. Wichtig ist es jetzt, darauf zu achten, dass das Feuer nicht auf die Nachbargebäude übergreift.
Wer ein Haus besitzt, ist gegen solch ein Unglück meist gut versichert. Hilfreich war dabei jahrelang das so genannte Regressverzichtsabkommen. Wurden benachbarte Häuser mit in Brand gesetzt, war der Versicherungsnehmer dank dieses Abkommens vor Schadensansprüchen Dritter geschützt. Der Verband sämtlicher Feuerversicherer hatte diese Einigung im Jahr 1961 erwirkt. Die beigetretenen Versicherer verzichteten unentgeltlich auf Regressansprüche bis zu einer Höhe von 600.000 Euro als oberste Grenze. Die Entschädigungsleistung des eigenen Feuerschutzes sollte im Falle eines Brandes gewährleisten, dass der Versicherte seine wirtschaftliche Existenz fortführen kann.
Ab 1. Januar 2018 sind Hausbesitzer nicht mehr umfassend versichert
Dieses Abkommen wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2018 aufgehoben. Ab nächstem Jahr sind Hausbesitzer nicht mehr umfassend gegen Feuer und Brand versichert, sofern das Feuer auf ein Nachbargebäude übergreift. Es tut demnach dringend Not, die eigene Haftpflichtversicherung überprüfen zu lassen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfiehlt, sich umgehend an seine Versicherungsanstalt oder das entsprechende Maklerbüro zu wenden. Sofern für das Gebäude eine Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung besteht, sind keine negativen Auswirkungen auf die bestehenden Versicherungen oder Deckungslücken zu befürchten. Wesentlich wäre, die Beratung zum Anlass zu nehmen, die Höhe der Haftpflicht-Versicherungssummen zu überprüfen und gegebenenfalls anzuheben. Eine Versicherungssumme, bei Haftpflicht spricht man auch von Deckungssumme, in Höhe von zehn Millionen Euro für Personen- und Sachschäden ist heute eigentlich Standard.
GRAF BRÜHL Versicherungsmakler Frankfurt ist seit 23 Jahren einer der führenden Versicherungsmakler für Gewerbe-Gebäudeversicherungen und Gewerbeversicherungen für den produzierenden Mittelstand und bietet in dieser Angelegenheit entsprechende Hilfe und Unterstützung.
Aufgehoben wurde das Abkommen, weil sich die Möglichkeiten in der Haftpflichtversicherung in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert haben. Im Vergleich zu den Sechzigerjahren besteht heute die Option, sein Haus durch Versicherung zu schützen, die dem Risiko entschieden präziser entsprechen. Damit entfällt der ursprüngliche Grund für das Regressverzichtsabkommen. Früher war eine risikogerechte Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen in vielen Fällen schwer zu realisieren.