EuGH-Urteil zur Gruppenversicherung
EuGH-Urteil zur Gruppenversicherung Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich entschieden, dass jeder, der externe Mitglieder für seine Gruppenversicherung anwirbt, als Versicherungsvermittler gilt. Das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Gruppenversicherung bringt klare Änderungen für Unternehmen, die Gruppenversicherungen anbieten, und Versicherungsvermittler. Die Entscheidung legt fest, unter welchen Umständen ein Versicherungsnehmer (VN) als Vermittler gilt und welche gesetzlichen Pflichten sich daraus ergeben. Besonders betroffen sind Organisationen, die Gruppenverträge für ihre Mitglieder anbieten. Das Urteil verändert damit auch die bisherigen Bewertungen der Finanzaufsicht BaFin und der Industrie- und Handelskammern (IHK) zu diesem Thema. Strenge Anforderungen an den Vermittlerstatus Wenn der Hauptversicherungsnehmer einer