Pflichtversicherung für Verwalter von Wohnimmobilien
Der Countdown läuft!
Spätestens am 01. März 2019 müssen Wohnimmobilienverwalter eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen, ansonsten droht der Entzug der Zulassung!
Die neue Regelung gilt bereits ab dem 01. August 2018 und ist Teil des Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler, welches im Juni 2017 verabschiedet wurde.
Für zu dem Zeitpunkt bereits tätige Verwalter gilt eine Übergangsfrist: Durch der „Alte-Hasen-Regelung“ haben diese bis zum 01. März 2019 Zeit, eine Gewerbeerlaubnis zu beantragen und dabei den Abschluss einer Berufshaftpflicht nachzuweisen. Ab diesem Datum ist die Versicherung Teil der Berufszulassung und führt ohne diesen Nachweis unweigerlich zur Erlöschung der Zulassung.
Diese und andere Schritte sollen sukzessive zu einer Professionalisierung der Immobilienverwalter führen und den Verwalter aber auch dessen Kunden vor größeren finanziellen Risiken schützen.
Das Versäumen von Fristen, Fehlerhafte Abrechnungen, Mängel bei einer Wohnungsübergabe, Schäden an der verwalteten Immobilie etc. – Verwalter haften in vielen Fällen und oft auch mit Ihrem Privatvermögen.
(*) Pflichtfelder
Was bedeutet Pflichtversicherung?
Der Gesetzgeber verpflichtet alle Verwalter von Wohnimmobilien spätestens zum 01. März 2019 folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 Mio. Euro je Versicherungsjahr, mindestens 500.000 Euro je Versicherungsfall.
Viele Deckungskonzepte bieten darüber hinaus die Möglichkeit, die Pflichtversicherung durch weitere modulare Bausteine zu erweitern, beispielsweise sei hier die Betriebshaftpflichtversicherung und Cyberversicherung genannt.
Da neben den Mindestanforderungen des Gesetzgebers immer auch das individuelle Risiko des Verwalters abgesichert werden sollte, empfehlen wir eine persönliche Beratung vor Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
Zusammenfassung:
Beispiele für versicherte Leistungen:
- Schutz vor finanziellen Schäden bei einem Kunden durch einen Fehler
- Schutz bei gesetzlicher und vertraglicher Haftung
- Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche (passiver Rechtsschutz)
- Umfassende Deckung bei Verletzung geistigen Eigentums inkl. Abmahnschutz
- Eigenschaden-Versicherung z.B.
- Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung
- Reputationsschäden
- Ersatz von Projektkosten und Honoraren
- Vertrauensschäden
Beispiele für versicherte Tätigkeitsbereiche:
- Wohnimmobilienverwalter (Erfüllung der Voraussetzungen der Pflichtversicherung)
- Verwaltung von Gewerbeimmobilien
- Technisches / kaufmännisches Gebäudemanagement
- WEG-Beiräte
- Immobiliardarlehensvermittler gemäß §34 i GewO (Erfüllung der Voraussetzungen der Pflichtversicherung)
- Facility Management
- Hausmeisterdienste, Bauleistungen, Entrümpelungen
- Immobilienmakler
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Schäden werden tagesgleich bearbeitet bei Meldung bis 16:30 Uhr. Die Begleichung erfolgt i.d.R. 14 Tage nach Regulierungsanforderung beim Versicherer.