google translate
GRAF BRÜHL Online-Magazin

Achtung Auto­fahrer: Marderzeit!

Im Juni und Juli haben Marder Paarungs­zeit. In den Vormo­naten liefern sich die männ­li­chen Tiere ab April beson­ders aggres­sive Revier­kämpfe. Das sind die Wochen, in denen es bei dem ein- oder anderem Auto auch wieder zu durch­ge­bis­senen Kabeln kommen kann. Weiche Kunst­stoff- und Gummi­teile im Motor­raum sind beson­ders häufig von Marder­bissen betroffen.

Entgegen der weit­ver­brei­teten Meinung sind diese Angriffe nicht das Resultat eines beson­deren Appe­tits. Marder sind neugierig und suchen gerne den Motor­raum eines Autos auf. Kommt dann ein fremder Marder, riecht er den Vorgänger und will ihn vertreiben. Im Früh­jahr sind solche Revier­kämpfe in vollem Gang und die Marder­männ­chen beson­ders beißwütig.

Teil­kasko enthält bereits verläss­li­chen Schutz

Doch zum Glück kann man sich gegen derar­tige Sorgen leicht versi­chern. Schon die Teil­kasko enthält verläss­li­chen Schutz bei Schäden an Verka­be­lung und Schläu­chen eines Autos durch Marder­biss. Sie schützt auch bei Wild- und Bruch­schäden an der Vergla­sung, Dieb­stahl, Sturm ab Wind­stärke acht, Feuer, Hagel, Blitz­schlag und einigem anderen mehr. Eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung schützt darüber hinaus bei selbst­ver­ur­sachten Schäden am eigenen Fahrzeug.

Das gilt sogar für den Dienst­wagen. Ist er Teil­kasko versi­chert, werden oben genannten Schäden voll und ganz über­nommen. Gerade für neue und hoch­wer­tige Fahr­zeuge empfiehlt sich daher diese Versi­che­rung. Bei Leasing oder Finan­zie­rung des Firmen­fahr­zeugs ist sie in der Regel sogar vorge­schrieben. Im allge­meinen kommt der Arbeit­geber dafür auf. Die Firma zahlt alle Betriebs- und Unter­halts­kosten. Dazu gehören neben der Kraft­fahr­zeug­steuer Kosten für die Versicherungen, Inspek­tionen und Reparaturen.

Mitar­beiter kann seinen persön­li­chen Scha­den­frei­heits­ra­batt für Dienst­fahr­zeug nutzen

Inter­es­sant daran ist, dass er Arbeit­geber die Möglich­keit hat, für den Firmen­wagen sogar den persön­li­chen Scha­den­frei­heits­ra­batt des Arbeit­neh­mers geltend zu machen. Der Mitar­beiter bringt seinen persön­li­chen Frei­heits­ra­batt ein und kann diesen auch wieder mitnehmen, wenn er aus dem Unter­nehmen ausscheidet. Hierzu ist eine schrift­liche Verein­ba­rung zwischen Arbeit­geber und Arbeit­nehmer notwendig, die der Versi­che­rung vorge­legt wird. Für den Arbeit­geber bedeutet dies im Gegenzug ledig­lich, dass dieser Rabatt der Firma dann nicht mehr zur Verfü­gung steht.

Wichtig: Führer­schein regel­mäßig überprüfen!

Wichtig ist ferner, dass der Arbeit­geber verpflichtet ist, jeder­zeit ein schlüs­siges Konzept vorzu­legen, mit dem ihm der Nach­weis seiner Sorg­falts­pflichten aus dem Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setz möglich ist. Das betrifft insbe­son­dere die Fahr­erlaubnis des Arbeit­neh­mers. Empfohlen wird, sie regel­mäßig zu über­prüfen und diese Kontrolle schrift­lich zu doku­men­tieren. Wird darauf nicht geachtet, kann es zu recht­li­chen Konse­quenzen für den Arbeit­geber führen, denn verant­wort­lich ist im Unglücks­fall immer der Halter des Wagens, der zuge­lassen hat, dass jemand das Fahr­zeug nutzt.

Sollte der Führer­schein nicht regel­mäßig über­prüft worden sein, kann sich das auf die Versi­che­rungs­leis­tung auswirken. So muss der Versi­cherer gegen­über einem Dritten den Schaden ersetzen, kann aber dann beim Versi­che­rungs­nehmer Regress einfordern.

Achten Sie auf ganz­jäh­rigen Versicherungsschutz

Was die Marder angeht, gibt es auch hier gewisse Einschrän­kungen. Nicht von allen Tieren dieser Spezies droht Gefahr. Allein der Stein­marder ist dafür bekannt, dass er sich an Kunst­stoff- und Gummi­teilen vergreift. Es lohnt sich also zu über­prüfen, ob er in der Gegend, in der das Auto benutzt wird, über­haupt ansässig ist.

Gefährdet sind vor allem Fahr­zeuge, die über Nacht im Freien abge­stellt werden ferner Autos, deren Fahrer über­dies zwischen unter­schied­li­chen Orten pendeln. Bei Nutzern eines Dienst­wa­gens ist gerade letzt­ge­nanntes keine Selten­heit. Haben an beiden Orten unter­schied­liche Marder im Fahr­zeug ihr jewei­liges Revier markiert, so versu­chen die Tiere, dieses Revier zu vertei­digen: Beiß­at­ta­cken gegen Schläuche und Kabel sind die Folgen.

Schäden finden vor allem in der beschrie­benen „heißen Phase“ vor der Paarungs­zeit vermehrt auf. Verläss­li­cher Schutz ist aller­dings das ganze Jahr über ratsam. Wer achtet schon darauf, ob er seinen Wagen zufällig im Revier eines Stein­mar­ders abge­stellt hat. Und wer denkt im sonnigen Früh­sommer gleich an Paarung.

Artikel in Ihrem Netz­werk teilen

Diese Website durchsuchen Suchbegriff... [Enter-Taste]
Menü schließen
[wpaicg_chatgpt]
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

Neben dem Kontakt­for­mular errei­chen Sie uns auch per  Telefon: +49 (69) 1700 700 und per E‑Mail: service@​grafbruehl.​com.

Senden Sie uns eine Nachricht