Erheblicher Sachschaden nach Brand
Kürzlich brach ein Brand in einem Nürnberger Bürohaus aus. Menschen kamen dabei glücklicherweise nicht zu Schaden, doch der Sachschaden war erheblich. Obwohl das Feuer nur im Treppenhaus gebrannt hatte, loderten die Flammen bis ins vierte Stockwerk hinauf. Sogar das Dachgeschoss wurde in Mitleidenschaft gezogen.
Eilig wurde die Feuerwehr gerufen, der Brand gelöscht. Da es am späteren Abend geschehen war, hatten die Mieter das Gebäude längst verlassen. Nachdem das Unglück weitgehend behoben worden war, wurde die Brandstelle genau untersucht und überprüft, wie umfangreich der entstandene Schaden war.
Brand zerstört elektronische Steuerung des Aufzugs
Auf den ersten Blick waren die nötigen Reparaturen überschaubar. Es war davon auszugehen, dass der Versicherer die Kosten lückenlos übernehmen würde. Allein der Fahrstuhl bereitete dem Eigentümer Sorgen. Obwohl er sich an einer Seite des Treppenhauses befand, und die Innenräume von dem Feuers kaum beeinträchtigt worden waren, funktionierte der ganze Aufzug nicht mehr. Der Brand hatte die elektronische Steuerung zerstört.
Auch solch ein Schaden lässt sich im allgemeinen leicht beheben. Die Wiederherstellung der Fahrstuhl-Steuerung hätte um die 25 000 Euro gekostet. Doch dann stellte sich heraus, dass die Technik schon etwas älter gewesen war. In diesem Fall verlangt der Gesetzgeber eine Wiederinstandsetzung nach neuesten technischen Bedingungen. Hätte es an dem Haus nicht gebrannt, wäre der Aufzug sicher noch jahrelang verlässlich hoch- und runtergefahren. Doch jetzt war die Steuerung defekt, die Betriebserlaubnis erloschen. Die gesamte Technik musste erneuert werden.
Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen waren mitversichert
Auf einmal schienen die Kosten zu explodieren. Der Schaden belief sich plötzlich auf 200 000 Euro. Doch zum Glück hatte der Versicherungsmakler auch diese Möglichkeit vor Augen gehabt. Bei der Versicherung der Immobilie hatte er darauf geachtet, dass Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen in ausreichender Höhe mitversichert sind. Wenn in einem Haus entsprechend aufwändige Technik vorhanden ist, muss gerade eine solche Kostenposition hoch genug eingeschätzt und vertraglich sicher vereinbart werden. Dies gilt auch für Mehrkosten infolge Technologiefortschritts.
Die Graf Brühl Versicherungsmakler GmbH berät ihre Kunden seit Jahren mit dem Schwerpunkt Gebäudeversicherung für Gewerbe bei der Absicherung von Wohnhäusern und Gewerbeimmobilien. Die Mitarbeiter haben gerade in diesem Bereich umfassende Kenntnisse erworben. Mit vielen Kunden erstreckt sich die Zusammenarbeit über viele Jahre. Dank ihrer Tätigkeit haben die Versicherungsmakler dieser Firma Erfahrungen in nahezu allen Schadensfällen erwerben können.
Experten von GRAF BRÜHL Versicherungsmakler sorgten für ausreichende Deckung
In vorliegendem Fall standen dem Kunden zur reinen Versicherungssumme zusätzlich drei Millionen Euro für die Mehrkosten zur Verfügung. Die Differenz zwischen den reinen Reparaturkosten und einer Wiederherstellung nach den geforderten behördlichen Auflagen war damit hinreichend gedeckt, die Finanzierung gesichert. Der Kunde konnte erleichtert aufatmen.