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GRAF BRÜHL Online-Magazin

D&O‑Versicherungen nach Maß – Fundiertes Bera­tungs­ge­spräch drin­gend empfohlen

Manager gelten als die Topver­diener. Dazu das makel­lose Image, die maßge­schnei­derten Anzüge und seidenen Krawatten, die schweren Wagen und die raum­grei­fenden Büros. Wenn Manager einen Kaffee trinken wollen, so das Vorur­teil, bestellen sie ihn bei ihrer Sekre­tärin, zu Mittag essen sie im teuersten Restau­rant am Platz und nach der Arbeit geht es nach­hause in die schmucke Vorstadtvilla.

Manager haften schnell mit ihrem Privatvermögen

Meist wird dabei über­sehen, dass diese Menschen nicht nur gut verdienen, sondern im Scha­dens­fall auch sehr viel zahlen müssen. Wenn es mit einer Firma bergab geht, wird immer die Führungs­spitze zur Verant­wor­tung gezogen. Sind hier Fehler gemacht worden, sei es auch ohne jegliche Absicht, müssen die Manager dafür haften. Dabei geht es schnell an ihr Privatvermögen.

Das passiert öfter als man denkt. Bekannt wurden die VW-Führungs­kräfte, denen im Zuge des Diesel­skan­dals die rote Karte gezeigt wurde. Ähnli­ches ist Siemens-Leuten und den soge­nannten Bertels-Männern schon wider­fahren. Auch vier Vorstände des Bonner Immo­bi­li­en­kon­zerns IVG standen vor zwei Jahren vor Gericht. Ihnen wurde vorge­worfen, sich beim Kauf des Gherkin-Towers, eine durch ihre spek­ta­ku­läre Archi­tektur auffal­lende Immo­bilie im Zentrum Londons, kurz­fristig einer neuen Finan­zie­rungs­stra­tegie bedient zu haben. Darüber hätten sie den Aufsichtsrat infor­mieren müssen. Das war nicht geschehen. Die Männer wurden gesamt­schuld­ne­risch auf 13,5 Millionen Euro Scha­den­er­satz verklagt, das heißt, jeder von ihnen haftete für diesen Betrag in summa, selbst wenn die Entschei­dung nicht in seinem Zustän­dig­keits­be­reich lag.

Das ist nur eines von wenigen Beispielen. In Wahr­heit passiert so etwas wesent­lich häufiger. Die meisten Fälle geraten nur nicht in die Öffent­lich­keit. Keiner der Betrof­fenen hätte daran ein Inter­esse. Jedes Unter­nehmen muss und möchte glän­zend dastehen, jeder Aufsichtsrat braucht eine perfekte Perfor­mance. Wirt­schafts­kraft beweist sich durch die Stabi­lität und Sicher­heit, die eine Firma ausstrahlt. Dazu gehören über­zeu­gende Führungs­kräfte, Frauen oder Männer ohne Fehl und Tadel. Weder ein Unter­nehmen noch die Manager können sich erlauben, solch einer Wirkung verlustig zu werden.

Für die IVG-Vorstände ging die Sache noch einmal gut aus. Dank ihrer Anwälte konnte ihnen keinerlei Pflicht­ver­let­zung nach­ge­wiesen werden. Der Prozess wurde einge­stellt. Die vier Männer atmeten auf.

Kein Manager sollte sich alleine auf die Police verlassen, die sein Unter­nehmen für ihn abge­schlossen hat

Umso wich­tiger war es für sie, in dieser Situa­tion gut versi­chert zu sein. Auch wer am Ende Recht behält, muss für seine Ausgaben aufkommen. Bei dem Prozess sind hoch­spe­zia­li­sierte Fach­an­wälte ange­treten, Frauen und Männer mit Stun­den­sätzen von bis zu 750 Euro. Die Schrift­sätze, die pro Person ange­fer­tigt worden waren, zählten an die hundert Seiten. Die Gerichts­akte umfasste zwei­tau­send Blatt. Das war viel Arbeit. Die entspre­chenden Hono­rare muss der bezahlen, für den die Anwälte sich verwendet haben.

Wichtig ist in solchen Posi­tionen, sich vorab gezielt beraten zu lassen, welche Finan­cial-Lines-Versi­che­rung für einen persön­lich die rich­tige ist. Der Druck ist hoch, das Risiko groß und jedes einzelne Aufga­ben­feld im Unter­nehmen erfor­dert seine spezi­fi­sche Lösung. Kein seriöser Manager sollte sich allein auf die Police verlassen, die sein Unter­nehmen für ihn abge­schlossen hat.

In der Praxis sieht das leider ganz anders aus. Wie David Sliva von Graf Brühl Versicherungs­makler weiß, funk­tio­niert der Vertrieb von Direc­tors-and-Offi­cers-Versi­che­rung häufig nicht über eine indi­vi­du­elle Bera­tung mit einzelnen Inter­es­senten in der Firma, sondern global über den Einkäufer: „Sofern über­haupt ein Termin statt findet, wird dieser seitens des Einkäu­fers des Unter­neh­mens wahr­ge­nommen. Und hier gilt die Maxime: Möglichst viel für möglichst wenig – der Discounter lässt grüßen“, so der erfah­rene Makler.

Fundiertes Bera­tungs­ge­spräch sinnvoll

Sinn­voller wäre, so Sliva, ein fundiertes Bera­tungs­ge­spräch, in dem die tatsäch­liche Risi­ko­si­tua­tion und ein entspre­chendes Absi­che­rungs­pro­zess inklu­sive passender Deckungs­summe bespro­chen werden. Die D&O‑Versicherung bringt ein gerüt­telt Mass an Komple­xität mit sich. Sie muss inhalt­lich auf die beruf­liche Situa­tion jedes Einzelnen abge­stimmt werden.

Graf Brühl Versicherungs­makler ist seit Jahren im Gewer­be­ver­si­che­rungs- und hier speziell im D&O‑Geschäft tätig. Ihre Makler haben in fast allen denk­baren Berei­chen Erfah­rung gesam­melt. Bera­tungen werden hier immer indi­vi­duell geführt. Man setzt auf jahre­lange Zusammenarbeit.

Will sich der Kunde beruf­lich verän­dern, macht sich sein Makler selbst­ver­ständ­lich im Vorfeld mit der neuen Posi­tion vertraut und sucht auch dafür wieder die indi­vi­duell perfekte Lösung. Wer gut versi­chert ist, kann getrost zuneh­mend größere Verant­wor­tungs­be­reiche über­nehmen. Er hat die Frei­heit zu wachsen, das Gelernte zu versil­bern. Der Job bleibt span­nend, das Risiko überschaubar.

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