Können Kosten der „All-Risk-Versicherung“ auf Mieter umgelegt werden?
Neues BGH-Urteil zu Schadenbegrenzung bei Mietausfall Hauseigentümer schließen gewöhnlich eine Gebäudeversicherung ab, bevor sie ihre Immobilie oder Teile der Immobilie vermieten. Diese umfasst gemeinhin eine Sach- und Haftpflichtversicherung, die für sämtliche Schäden aufkommt, die den Schutz der Bewohner und Besucher des Hauses beeinträchtigen könnten. Die Kosten dafür werden im allgemeinen im Rahmen der Betriebskostenrechnung auf sämtliche Mieter umgelegt. Das ist rechtlich korrekt und nachvollziehbar. Schließlich kommt die Prämien allen Mietern zugute. Mieter verweigert Zahlung der Mietausfallversicherung Dieser Tage jedoch kam ein Fall vor Gericht, der ein wenig komplizierter war. Der Eigentümer eines Hauses hatte eine sogenante „All-Risk-Versicherung“ abgeschlossen. Sie umfasst