Pflegeheime in Gefahr – Gesetzesänderung bringt Risiko für Investoren
Belegungsstopp droht! Beim Thema Pflegeheim hat Baden-Württemberg 2017 nun radikal durchgegriffen. „Rechtssicherheit haben Sie bei Pflegeheimen in Baden-Württemberg nur dann, wenn Sie bis Ende des Jahres ausschließlich Einzelzimmer haben – auch im Bestand“, sagt Frank Löwentraut, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens „Aetas Consult“: „Erfüllen Sie diese Bedingung nicht, droht Ihnen ein Belegungsstopp.“ Im Klartext heißt das: Sämtliche Pflegeheime, die bislang auf Mehrbettzimmer gesetzt hatten, müssen umstrukturiert werden. Die neue Gesetzeslage wird ein gehöriges Mass an Umbauten nach sich ziehen. Für Pflegebedürftige und ihren Angehörigen bieten Einzelzimmer auf den ersten Blick eine erfreuliche Perspektive. Einer Umfrage vom Marktforschungsinstitut „YouGov“ zufolge sind Pflegeheime deutlich