Terrorversicherung als Schutz der Bewohner und Besucher öffentlicher Gebäude
Im September 2000 mietete die Stadt Wiesbaden zwei Bürogebäude in der Nähe des Statistischen Bundesamtes. Naturgemäß verpflichtete sich sich, nicht nur für die Miete, sondern auch die Nebenkosten aufzukommen. Die Gebäude wurden bezogen, und die städtischen Angestellten nahmen wie gewohnt ihre Tätigkeit auf.
Ein Jahr später übten Al Kaida-Terroristen einen Anschlag auf das World Trade Center in New York aus. Einen Angriff dieser Dimension hatte die Welt noch nicht gesehen. Die Bilder vom 11. September 2001 gruben sich tief ins kollektive Gedächtnis. Jahr um Jahr ist die Zahl von Anschlägen dieser Art seitdem gestiegen. Ab sofort entstand eine dringende Notwendigkeit, öffentliche Gebäude und insbesondere ihre Nutzer mit einer entsprechenden Gebäudeversicherung zu versichern. Gleichermaßen galt es, juristische Grundlagen zur Finanzierung der neu entstanden Kosten zu schaffen.
Auch die beiden Bürogebäude in Wiesbaden unterlagen jetzt einem deutlich hohen Risiko. Sie befinden sich nicht nur in nächster Nähe zum Statistischen Bundesamts, sondern auch unweit eines Fußballstadions. Zudem handelt es sich um einen umfangreichen Gebäudekomplex mit auffallender Architektur. Nicht zuletzt herrscht dort starker Besucherverkehr. Der Abschluss einer Terrorversicherung war dringend erforderlich geworden.
Der Vermieter schloss eine separate Schadensversicherung ab und verlangte von der Stadt Wiesbaden, sich an den Zahlungen zu beteiligen. Laut Gewerberaummietvertrag legte er die anfallenden Beträge auf die Nebenkostenrechnung um. Der Fall geriet vor den Bundesgerichtshof, wurde ausführlich verhandelt und vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Lage nachdrücklich diskutiert. Zum Schluss bekam der Vermieter recht.
Laut Urteil vom 13.10.2010 (XII ZR 129/09) ist eine Terrorversicherung als Sachversicherung im Sinn der Zweiten Berechnungsverordnung anzusehen. Darunter fallen alle Versicherungen, die dem Schutz des Gebäudes sowie seinen Bewohner und Besuchern dienen. Im konkreten Fall musste der Vermieter von einer Grundgefährdung des Gebäudes für Schäden durch Terroranschläge ausgehen. Die Umlage auf die Nebenkostenrechnung war demnach rechtens. Sie verstößt auch nicht gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, sprich, die Pflicht des Vermieters, den Mieter nur mit Kosten zu belasten, die erforderlich und angemessen sind.
Anzahl Terroranschläge weltweit um 14 Prozent gestiegen
Die Anzahl von Terroranschlägen ist in den letzten Jahren weltweit um 14 Prozent gestiegen. Waren es 2015 noch 3.633 Fälle, zählte man 2016 schon 4.151. 96 Anschläge wurden 2016 in westlichen Ländern verübt. Im Jahr 2015 waren es nur 35. Besonders viele Fälle ergaben sich von 2016 bis April 2017 im Süden Afrikas (92) und im Süden Asiens (94). Die Angriffe gingen insbesondere von IS- und Al Kaida-nahen Gruppen aus. Im Fokus standen vor allem die Öl- und Gasgesellschaften. Insgesamt 41 Prozent aller Terroranschläge wurden auf entsprechende Unternehmen verübt.
Auch Deutschland blieb nicht vor Anschlägen religiös motivierter Extremisten verschont. Die Zahl islamistischer Gefährder lag im Juli dieses Jahres bei rund 690. Im März waren es laut Statistik noch 602. Im vergangenen Jahr wurden 17 Attacken mit Terror definiert. Die bekannteste fand am 19. Dezember auf dem Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche statt.
Vielen Deutschen wird darüber hinaus die Schließung des Einkaufszentrums am Limbecker Platz in Essen aufgrund einer Bombendrohung im Gedächtnis bleiben. Auch die Messerattacke eines Islamisten in einem Hamburger Supermarkt, bei der ein Mensch getötet und mehrere verletzt wurden, bleibt in trauriger Erinnerung. Doch Bedrohungen entstanden auch aus dem Vorgehen von Angreifern politisch anderer Couleur; man denke nur an die Gewalttaten während des G‑20-Gipfels im Juli 2017 von Linksextremisten in Hamburg.
Versicherer erhöhen bereitgestellte Versicherungssummen um 50 Prozent
Die allgemeine Bedrohungslage hat dazu geführt, dass Unternehmen aller Branchen und Größen sich verstärkt gegen entsprechende Gefahren absichern wollen. Die Versicherungswirtschaft hat darauf mit einer Ausweitung ihres Angebots reagiert. Die Erhöhung der Kapazitäten folgt dem steigenden Bedarf der Unternehmenskunden an umfassendem Deckungschutz für das gesamte Spektrum. Angeboten wird also auch Versicherungsschutz für Sach- und Ertragsausfallschäden nach Amokläufen und Angriffen von bewaffneten Angreifern. Aufgrund der weltweit angespannten Lage haben einige Versicherer ihre bereitgestellten Versicherungssummen für Terror- und Kriegsrisiken in Deutschland um bis zu 50 Prozent erhöht.
Ein Anbieter hat in diesem Jahr Erweiterungen zu seiner Basisdeckung auf den Markt gebracht. Die Unternehmenskunden haben dank dieser Erweiterungen unter anderem die Möglichkeit, eine Betriebsschließung aufgrund einer Terrordrohung zu versichern. Neben der reinen Terror- und Sabotagedeckung wird von den Unternehmen vermehrt eine Deckung nachgefragt, mit der auch politische Risiken versichert sind. Gerade für international tätige Firmen ist das von Bedeutung.
Auf dem Londoner Markt sind die Preise für Terrorversicherungen für viele Unternehmensbranchen vergleichsweise niedrig. Die in Deutschland agierenden Versicherer unterziehen die Risiken hingegen verstärkt einer genauen Prüfung. Vor allem in deutschen Großstädten wie Berlin als Hauptstadt, Hamburg, München und Frankfurt als Finanzdienstleistungsstandort wird ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass die zu versichernden Unternehmen mit einem guten Risikomanagementkonzept in Vorleistung gehen. Auch mögliche Folgekosten eines Anschlags werden vor Erteilung einer Zusage für Versicherungsschutz analysiert.
In Ländern wie der Türkei stellen die Versicherer den Unternehmen nur geringe Versicherungssummen zur Verfügung, was zu Engpässen führt. Dies gilt besonders, wenn es sich um Risiken handelt, die in der Nähe wichtiger Infrastruktur und großer Plätze liegen – zum Beispiel Flughäfen und Sehenswürdigkeiten. Ebenfalls knapp werden kann das Angebot der Versicherer in Ländern wie Luxemburg, wo sich auf kleinem Raum viele Unternehmen aus der Finanzwirtschaft tummeln.
Jedes Unternehmen durch Rückwirkungsschäden gefährdet
Auch Unternehmen, die sich keinem unmittelbaren Gefahrenpotenzial ausgesetzt fühlen, können im Rahmen der aus der Sachversicherung bekannten „Rückwirkungsschäden“ von einem Terroranschlag betroffen sein. Ist einer ihrer Zulieferer zum Ziel eines terroristischen Angriffs geworden, kann sich dadurch der eigene Produktionsablauf verringern. Auch hierfür bieten Versicherer Schutz im Rahmen einer entsprechenden Terrorversicherung an.