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GRAF BRÜHL Online-Magazin

Verbrau­cher­schutz raubt Versi­che­rungs­mak­lern die Luft zum Atmen

Branche zeigt heftiger Wider­spruch gegen geplanten Provi­si­ons­de­ckel bei Altersvorsorge

Zum Stand­punkt Johannes Szepan, Geschäfts­führer des Finanz­dienst­leis­ters Plan­secur, und Andrew J. Hartsoe, Leiter dort der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung, in der Frank­furter Allge­meinen Zeitung (F.A.Z.)

Riester-Rente, Entgelt­um­wand­lung, Basis-Rente, Lebens­ver­si­che­rung – beim Thema Alters­ver­sor­gung dreht sich einem nach kürzester Zeit der Kopf. Eigen­fi­nan­zierte Versor­gung zur Finan­zie­rung im Alter tut drin­gend Not – das ist allen klar. Die Modelle sind jedoch derart unter­schied­lich, dass der Einzelne kaum weiß, für welches er sich entscheiden soll. Fast jeder stellt sich derzeit die Frage, welche Renten­vor­sorge hält, was sie ihm verspricht. Nicht zuletzt benö­tigen die meisten eine jeweils indi­vi­du­elle Lösung.

Einige wenige, die zuver­lässig Durch­blick behalten haben, sind Versicherungs­makler und Vermittler. Schließ­lich gehört das Thema zu ihrem Beruf. Sie infor­mieren sich regel­mäßig über sämt­liche Neuheiten, haben das notwen­dige Know-how, um die Infor­ma­tionen einzu­ordnen, und können sich dank jahre­langer Erfah­rung darüber hinaus eine eigene Meinung dazu bilden. Ihre Arbeit ist in diesem Kontext nicht zuletzt von gesell­schafts­po­li­ti­scher Rele­vanz. Sie gehören zu den wenigen Experten, die derzeit flächen­de­ckende Bera­tung zur Alters­ver­sor­gung gewährleisten. 

Jetzt soll ihnen die Arbeit deut­lich erschwert werden. Die Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band (vzbv e.V.) und der Bund der Versi­cherten (BdV) verlangen, dass Provi­sionen bei Bera­tung zur Alters­vor­sorge in Zukunft stark verrin­gert werden. Aufge­bracht beziehen Johannes Szepan, Geschäfts­führer des Finanz­dienst­leis­ters Plan­secur, und Andrew J. Hartsoe, Leiter dort der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung, in der Frank­furter Allge­meinen Zeitung (F.A.Z.) dagegen Position:

„Nach dem Wunsch von soge­nannten Verbrau­cher­schüt­zern ist es das Ziel, die Provi­sionen in der Alters­ver­sor­gung abzu­schaffen oder zu deckeln und durch ein vom Bürger direkt zu zahlendes Honorar zu ersetzen. Dies betrifft rund 250 000 Vermittler und ihre Fami­lien, Tausende Arbeit­geber und Millionen Bürger in Deutschland.“

Schon vor einigen Jahren hat der Gesetz­geber Versi­che­rungs­mak­lern mit einer entspre­chenden Reform aufge­wartet. Ziel des neuen Lebens­ver­si­che­rungs­ge­setz war 2014 eine Decke­lung der Vergü­tung der Vermittler auf 2,5 Prozent. Diese Zahl bezieht sich auf sämt­liche Beiträge, die der Kunde während der Lauf­zeit eines Vertrages entrichtet.

„Zuge­geben, in den vergan­genen Jahren hat es in der Finanz­branche immer wieder Exzesse bei der Opti­mie­rung eigener Provi­si­ons­er­träge ergeben. Aber ist das ein Grund, (…) eine ganze Branche in kollek­tive Gewährs­haf­tung zu nehmen? Kennen wir nicht auch rechts­kräftig wegen Steu­er­hin­ter­zie­hung verur­teilte Bundes­tags­ab­ge­ord­nete, solche mit gefälschten Doktor­ar­beiten? Kennen wir nicht auch Poli­tiker, denen ganz persön­liche schwarze Partei-Spen­den­kassen wich­tiger waren als ihre Ehre vor dem Gesetz? Sind diese Verfeh­lungen Anlass gewesen, die Bezüge sämt­li­cher gewählter Volks­ver­treter zu halbieren? Wohl kaum.“

Ein kurzes Rechen­bei­spiel macht deut­lich, wovon hier die Rede ist. Mit dem bereits erwähnten Reform­ge­setz wurden die gesetz­li­chen Vergü­tungen auf 2,5 Prozent herab­ge­setzt. Für einen durch­schnitt­li­chen Vertrag mit einem Monats­bei­trag von hundert Euro (Lauf­zeit 30 Jahre) erhält ein Vermittler aus einem Gesamt­bei­trags­vo­lumen von 36 000 Euro eine Provi­sion von 900 Euro. Dafür erbringt er im Durch­schnitt folgende Leis­tungen: Bera­tungs­ge­spräch (2 Stunden), An- und Abfahrt (1,5, Stunden), Vor- und Nach­be­rei­tung der Kunden­fragen (1,5 Stunden).

Darüber hinaus hat der Vermittler die Pflicht, den Kunden während der gesamten Vertrags­lauf­zeit zuver­lässig zu betreuen. Ein guter Versicherungs­makler zeichnet sich gerade dadurch aus, dass er verbind­liche und lang­jäh­rige Verbin­dungen zu seinen Kunden pflegt. Sie können gut und gerne dreißig Jahre lang andauern. Nun ist es nahe­lie­gend, dass sich über einen so langen Zeit­raum Verän­de­rungen im Leben eines Kunden ergeben: Heirat, Schei­dung, Kinder­ge­burten, Umzüge oder Beitrags­frei­stel­lungen. Jede Ände­rung zieht eine Neube­ar­bei­tung des Vertrages nach sich, nebst entspre­chender Bera­tung. Setzt man für den 30-Jahres-Zeit­raum ein Minimum von zehn Stunden an, so hat der Versicherungs­makler insge­samt mindes­tens 15 Stunden für die Vermitt­lung, Bera­tung und Betreuung dieses Vertrags geleistet. Das ergibt, alles zusammen, einen Stun­den­lohn von 60 Euro brutto und entspricht damit dem übli­chen Stun­den­satz eines Hand­wer­kers. Es dränge sich, so Sczepan und Hartsoe, die Frage auf, warum sich der Gesetz­geber berufen fühle, die Vergü­tung jener Menschen will­kür­lich zu kürzen, die zugleich das staat­liche und gesell­schafts­po­li­ti­sche Ziel erfüllen, die Bera­tung zur Alters­ver­sor­gung sicherzustellen.

Die beiden Experten führen noch weitere Beispiele an. So verweisen sie auf ein entspre­chendes Gesetz, das 2013 in Groß­bri­tan­nien erlassen wurde. Es unter­sagt sämt­liche Provi­sionen bei der Alters­ver­sor­gung. Berater dürfen ledig­lich ein Honorar in Rech­nung stellen.

2017 wurde die Geset­zes­än­de­rung in England erst­mals auf ihre Wirk­sam­keit hin über­prüft. Ergebnis war, dass ein Groß­teil der Bevöl­ke­rung, die F.A.Z. geht von 18 bis 23 Millionen Menschen aus, von der Bera­tung ausge­schlossen sei. Sie konnten sich keine Bera­ter­ho­no­rare leisten.

Nicht zuletzt verweisen Sczepan und Hartsoe in ihrem Beitrag auf die Recht­spre­chung, der Versicherungs­makler hier­zu­lande gemeinhin verpflichtet sind: 

„Wer behauptet, der Kunde würde nicht ange­messen neutral und gut beraten, der verschweigt die beson­dere Rechts­stel­lung des Maklers. Der ist schon von Gesetzes wegen, aufgrund der Recht­spre­chung von Bundes­ge­richtshof und durch vertrag­liche Verein­ba­rung nur dem Wohl des Kunden und dessen Inter­essen verpflichtet. Wer also pauschal behauptet, Vermittler würden nicht gut und neutral beraten können, nur weil sie eine Provi­sion erhalten, der kennt weder den Markt, noch das Gesetz“.

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