Mietminderung wegen mangelhaftem Wärmeschutz gerichtlich gebilligt
Das Amtsgericht Hamburg billigte im Juni dieses Jahres eine Mietminderung von zwanzig Prozent wegen mangelhaftem Wärmeschutz. Wie in der Süddeutschen Zeitung am Freitag (3. August 2018) berichtet, hatten die Kläger bemängelt, dass die Sommertemperaturen in ihrer eleganten Dachwohnung tagsüber bei dreißig Grad Celsius und nachts bei 25 Grad betrugen. Auch anhaltendes Lüften erwirkte keinerlei Abkühlung. Das Gericht ging hier von unzureichendem Wärmeschutz aus und billigte für die teure und gut ausgestattete Neubauwohnung eine Mietminderung von zwanzig Prozent.
Wellensittich erlitt Hitzschlag
Ähnlich urteilte der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin: Mieter beklagten, dass sich ihre hübsche, helle Dachgeschosswohnung im Sommer auf bis zu 46 Grad auflade. Die Temperaturunterschiede zwischen innen und außen betrugen bis zu 19 Grad. Der gesamte Haushalt habe unter den Sahara-ähnlichen Zuständen gelitten. Wachskerzen seien geschmolzen, die Pflanzen eingegangen und der Wellensittich habe einen Hitzschlag bekommen. In diesem Fall urteilten die Richter wesentlich härter. Sie räumten fristlose Kündigung und sogar eventuelle Schadensersatzansprüche ein.
Mangelhafter Wärmeschutz kann Kündigungsgrund sein
Bei den seit Wochen anhaltenden Temperaturen von über 30 Grad deutschlandweit stellen sich sicher viele Mieter aktuell die Frage, inwieweit ihre Bleibe gegen mangelhaften Wärmeschutz gesichert ist. Dabei ist sommerlicher Temperaturanstieg in der Wohnung, rein gerichtlich gesehen, kein ernstzunehmender Mangel. Auch in Dachgeschosswohnungen, die der Hitze naturgemäß stärker ausgesetzt sind, kann nicht prinzipiell jeden Sommer die Miete gemindert werden. Übersteigen die Werte in den Räumen allerdings deutlich und anhaltend die Temperaturen, die draußen herrschen, kann das ein Kündigungsgrund sein, erklärte der Deutsche Mieterbund. In solch einem Fall, so der Bund, sind auch Ersatzansprüche möglich.