Hat der Heizöltank ein Leck, wird es teuer
Haftung liegt grundsätzlich beim Betreiber der Anlage
Ein Tropfen Öl reicht aus, um circa 600 Liter Trinkwasser zu verunreinigen. Normales Heizöl gilt damit als Gefahrenstoff und gehört in die Wassergefährdungsklasse zwei. Wer eine Ölheizung betreibt, muss also dafür sorgen, dass der Tank, aus dem sie gespeist wird, hundertprozentig dicht hält. Läuft er versehentlich aus, haftet der Eigentümer für den Schaden – unabhängig von seinem Verschulden. Er trägt die volle Verantwortung für die Dekontamination von Erdreich und/oder Gewässern im Umfeld und muss im Schadenfall sämtliche Kosten übernehmen. Selbst wenn die Anlage nicht mehr in Betrieb ist, wird er in solchen Fällen zur Verantwortung gezogen.
Einige Beispiele zeigen, wie brisant diese Gefahr ist:
Rohrschelle versehentlich gelöst
Das Hessische Umweltministerium berichtet von einem Fall, bei dem Heizöl über einen undichten Auffangraum in einen Bach gelangt war. Grund für den Schaden war eine Rohrschelle, die sich beim Befüllen des Tanks versehentlich gelöst hatte. Der Keller musste saniert, der Boden ausgehoben werden. Der Schaden belief sich auf circa 25.000 €.
Gemeindegrund aufwändig saniert
Wie in Kurier.de berichtet, sollte im Herbst 2016 auf öffentlichem Gemeindegrund ein Kanalanschluss gelegt werden. Beim Aufgraben einer entsprechenden Fläche von etwa vierzig mal fünf Metern, stießen die Bauleute auf Ölspuren. Die Firma informierte umgehend die Fachbehörden und das Ingenieurbüro. Verunreinigt waren vor allem der Sand und Split im Bereich des Kanals. Aufwendig musste der Gemeindegrund saniert und die nur schwer abbaubaren Mineralölkohlenwasserstoffe entsorgt werden.
Grund für die Verunreinigung war ein Heizöltank im Keller des benachbarten Anwesens. Durch ein Leck war Öl ausgetreten und lief über den Kelleraustritt in den Boden. Die Kosten für die Sanierung betrugen 30 000 €. Der Eigentümer des Anwesens musste sie sämtlich übernehmen. Dabei hatte er gewissermaßen noch Glück gehabt. Unter dem Sand befand sich Tongestein und hatte eine Verschmutzung in tiefer gelegenen Erdschichten verhindern können.
Rücklaufleitung lose neben Tank
Ein weiterer Fall ereignet sich in Baden-Württemberg. Wieder fanden sich Spuren von Öl im Boden. Die Wasser- und Bodenschutzbehörde wurde informiert, um gefahr- bzw. störungsabwehrende Maßnahmen zu treffen. Nach intensiver Begutachtung kamen die Fachspezialisten zu dem Ergebnis, dass sich in nächster Nähe der verunreinigten Stelle eine Heizanlage befand. Sie wurde durch ein zweitrangiges System versorgt. Während die eine Leitung in Ordnung war, hatte sich der Rücklaufstrang, der das nicht benötigte Heizöl wieder dem Tank zuführt, gelöst und hing lose neben dem entsprechenden Anschluss.
Die Behörde bestimmte das Maß an Erdöl, das neben dem Tank versickert sein muss, auf eine Menge von viertausend Liter. Da nicht geklärt werden konnte, wieso die Rücklaufleitung nicht ordnungsgemäß befestigt war, wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Betreiber der Anlage eingeleitet. Die Kosten betrugen in diesem Fall 69.571,43 €.
Glücklicherweise treten Schäden solcher Art selten auf. Die Anzahl der Fälle, in denen wassergefährliche Stoffe wie Heizöl ausgetreten sind, ist landesweit vergleichsweise niedrig. Laut Angaben des statistischen Bundesamtes traten 2017 in Deutschland 180 entsprechende Fälle auf. Die Wahrscheinlichkeit eines Schadeneintritts ist also gering. Das Umwelthaftungsgesetz sieht überdies eine Haftungsgrenze von 85.000.000 € vor.
Existenzbedrohende Schäden
Doch in der Realität kommt eine Bemessungsgrenze dieser Größenordnung einer unbegrenzten Haftung gleich. Ein Schadenfall kann damit für jeden Betreiber, ob privat oder gewerblich, existenzbedrohend werden. Schutz bietet eine Umwelthaftpflicht-Versicherung. Das Risiko eines hohen finanziellen Verlustes in einem Schadenfall kann kostengünstig darauf abgewälzt werden. Bei einer Versicherungssumme von 5.000.000 € betragen die Kosten für die Versicherung weniger als 0,003 € pro Liter Fassungsvolumen des Heizöltanks.