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GRAF BRÜHL Online-Magazin

Erhöhte Brand­gefahr bei Lithium-Batterien

Verbraucherschutz warnt vor fahrlässigen Umgang mit Akkus und Ladegeräten

Lithium-Akkus sind aus unserem tägli­chen Leben nicht mehr wegzu­denken. Sie liefern die Energie für Note­books, Handys oder Tablets. Aufgrund der hohen Ener­gie­dichte bei gleich­zeitig kompakter Bauweise finden sie auch Einsatz in Klein­ge­räten wie Elek­tro­werk­zeugen oder Haus­halts­ar­ti­keln. Ob Akku­schrauber, Saug­ro­boter oder Milch­schäumer – fast überall im Haus sind sie im Einsatz. Im vergan­genen Jahr wurden deutsch­land­weit gut fünf Milli­arden Lithium-Akkus verkauft.

Beson­dere Brandgefahr

Weniger bekannt ist, dass von diesen Akkus eine beson­dere Brand­ge­fahr ausgeht. Wenn sich die Batte­rien erwärmen und das Sicher­heits­ventil versagt, können sie bersten. Hat sich das Mate­rial entzündet, besteht die Möglich­keit, dass giftige, brenn­bare oder explo­si­ons­fä­hige Stoffe austreten und ein explo­si­ons­fä­higes Gemisch bilden.

Proble­ma­tisch daran ist, dass derzeit, was Lage­rung und Bereit­stel­lung der Batte­rien betrifft, keine gesetz­li­chen Vorschriften exis­tieren. Verant­wort­liche müssen sich gerade beim Thema Brand­schutz größ­ten­teils selbst mit Hinter­grund­wissen versorgen. Dabei ist vor allem der Lade­vor­gang kritisch. Verwendet man das falsche Lade­gerät, kann es zum Über­laden des Akkus kommen – mit verhee­renden Folgen. Wenn Lithi­um­bat­te­rien über oder unter idealen Außen­tem­pe­ra­turen von 10 – 25 °C und Betriebs­tem­pe­ra­turen von 20 – 40 °C betrieben werden, werden sie über­dies ther­misch belastet. Dies kann eben­falls zu Kurz­schlüssen führen.

Der korrekte Umgang mit Lithium-Akkus ist insbe­son­dere dann von Bedeu­tung, wenn im Haus­halt E‑Bikes, Tret­roller oder Scooter mit Hybrid- und Elek­tro­an­triebe genutzt werden. Sie finden sich ferner auf Arbeits­wegen oder dem Betriebs­ge­lände, sind also auch ein Thema für den Arbeits­schutz. Mitte Juni 2019 ist die entspre­chende Gesetz­ge­bung in Kraft getreten, die Elek­tro­kleinst­fahr­zeuge-Verord­nung (eKFV). Bisher waren im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr nur die in der Mobi­li­täts­hil­fen­ver­ord­nung (MobHV) beschrie­benen elek­tro­ni­schen Fahr­zeuge erlaubt. Die neue Verord­nung ermög­licht nun auch den Einsatz von E‑Scooter. Sie sind klein, falt- und tragbar. Auf diese Weise können sie verschie­dene Trans­port­mittel mitein­ander verbinden. Ein wesent­li­cher Vorteil zeigt sich jedoch in der Umwelt­freund­lich­keit. Sie fahren mit Elek­tro­an­trieb und sind somit frei von Abgasen.

Pedelecs

Von starker Frequenz sind auf deut­schen Straßen inzwi­schen auch „Pedelecs“ – ein Akronym für Pedal Elec­tric Cycle. Der Radler wird beim Treten von einem elek­tri­schen Motor unter­stützt. Je nach Kapa­zität der Batterie reicht die elek­tri­sche Unter­stüt­zung für mehr als hundert Kilo­meter. Der Deut­sche Zweirad-Indus­trie-Verband geht davon aus, dass bis 2021 schon jedes fünfte verkaufte Rad ein Pedelecs sein wird.

Doch mit der Ausbrei­tung elek­tro­be­trie­bener Klein­fahr­zeuge häuft sich auch die Zahl der dadurch verur­sachten Brände. Gespeist werden beispiels­weise Pedelecs aus einem auffal­lend schweren Lithium-Block, der meist hinten unter den Gepäck­träger montiert ist. Davon gibt es viele verschie­dene Bauformen. Doch eines haben alle Modelle gemein: In ihrem Inneren befinden sich zahl­reiche Lithium-Zellen.

Zwar sind Produkte mit entspre­chenden Akkus mit einer Reihe von Sicher­heits­vor­keh­rungen ausge­stattet. Dennoch kommt es immer wieder zu unkon­trol­lier­baren Bränden. Sie resul­tieren aus der Über­la­dung solcher Zellen. Sogar Seri­en­schäden sind nicht selten. So ging im Herbst letzten Jahres ein elek­trisch betrie­bener Tret­roller in München beim Laden im Kinder­zimmer in Flammen auf. Bei dem Wohnungs­brand wurden zehn Menschen verletzt.

Weist eine Lithium-Zelle einen Fehler auf, kann sich ihre Energie unge­hin­dert ausbreiten. Dabei erreicht sie Tempe­ra­turen von über 800 Grad Celsius, lokal sogar weitaus mehr. Das reicht wiederum aus, andere Zellen in dem Block so weit zu erhitzen, dass sie sich eben­falls entzünden. Nach­ein­ander kommt es darin zu zuneh­mend stär­keren Explo­sionen, rechts und links treten Stich­flammen aus und schließ­lich geht der gesamte Block plötz­lich in Flammen auf. Was immer sich in seiner Nähe befindet, beginnt eben­falls zu brennen. Da die Flammen mit über­großer Hitze austreten, fangen auch solche Mate­ria­lien Feuer, die nicht unbe­dingt leicht enzünd­lich sind.

Nicht über den Haus­müll entsorgen

Das ist auch der Grund, warum Akkus nicht über den gewöhn­li­chen Haus­müll entsorgt werden. Idea­ler­weise sichert man die Pole mit Klebe­streifen und gibt die Akkus in spezi­elle Sammel­boxen oder im Handel zurück. Von Gefähr­lich­keit sind insbe­son­dere beschä­digte oder defor­mierte Akkus.

Gefah­ren­quelle Tiefentladung

Eine weitere Gefah­ren­quelle ist die soge­nannte Tief­ent­la­dung. Stehen Bike oder Roller eine Zeit­lang unge­nutzt im Keller, kann sich der Akku komplett entladen. Tiefe Tempe­ra­turen im Winter begüns­tigen diesen Effekt sogar noch. Bei den dann darauf­fol­genden Lade­vor­gängen besteht das Risiko eines Brandes. Denn auch nach einer Tief­ent­la­dung des Akkus kann es zu einem Kurz­schluss inner­halb des Akkus und zur geschil­derten Ketten­re­ak­tion kommen. Bei einem Block, der oftmals mehr als vierzig Zellen umfasst, sind die Folgen dramatisch.

Elektro-Scooter

Experten fordern, E‑Fahrzeuge nur mit speziell dafür vorge­sehen und abge­si­cherten Wall­boxen aufzu­laden. „Unsere Haupt­sorge sind nicht Brände nach Unfällen, sondern eher, dass jemand an den Akkus mani­pu­liert und damit das Brand­ri­siko erhöht – etwa bei umge­rüs­teten Autos oder wenn jemand Zusatz-Akkus einbaut“, sagt Carsten Rein­ke­meyer vom Technik-Zentrum der Allianz-Versi­che­rung. Vor dem Hinter­grund der wach­senden Zahl von Elektro-Scoo­tern sollten Käufer also auf hoch­wer­tige Akkus und Lade­ge­räte achten und präzise alle Sicher­heits­hin­weise zum Aufladen befolgen.

Empfeh­lens­wert ist es, sich bei Verwen­dung von elek­tro­nisch betrie­benen Fahr­zeugen, grund­sätz­lich an der Gesetz­ge­bung zu orien­tieren, denn für E‑Scooter besteht keine Zulas­sungs­pflicht. Ebenso wenig ist ein Führer­schein gefor­dert – Personen ab einem Alter von 14 Jahren dürfen sie nutzen. Aller­dings gilt Versicherungspflicht.

E‑Scooter zählen zu Elek­tro­kleinst­fahr­zeugen. Sie sollen über eine Lenk- oder Halte­stange verfügen. Ihre maxi­male Höchst­ge­schwin­dig­keit darf keine zwanzig Stun­den­ki­lo­meter über­schreiten. Die Leis­tung ist begrenzt auf 500 Watt. Scooter müssen die Mindest­an­for­de­rungen an die Verkehrs­si­cher­heit erfüllen. Das bedeutet: Sie benö­tigen unter anderem ein funk­tio­nie­rendes Brems- und Licht­system sowie eine Warnklingel.

E‑Scooter sollen ausschließ­lich auf Radwegen und Radfahr­streifen fahren. Gibt es diese nicht, dürfen sie die Straße nutzen. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgän­ger­zonen ist nicht erlaubt. So umwelt­ver­träg­lich und langsam elek­tro­ni­sche Klein­fahr­zeuge auch sind – ganz ohne Risiko kommen sie nicht aus. So haben sich damit inzwi­schen, wie die Deut­sche Gesetz­liche Unfall­ver­si­che­rung (DGUV) berichtet, schwere Unfälle ereignet.

Wer also seinen Arbeits­wege mit dem E‑Scooter aufnimmt, ist zur Vorsicht aufge­rufen. Grund­sätz­lich gilt für alle Verkehrs­teil­nehmer die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung. Die DGUV rät ferner, auf Fahr­bahnen möglichst weit rechts zu fahren, Fahr­bahn- und Rich­tungs­wechsel recht­zeitig zu signa­li­sieren sowie einen Helm zu tragen – auch wenn dazu keine Pflicht besteht. Bei schlechter Sicht und Dunkel­heit wird reflek­tie­rende Klei­dung empfohlen.

Sicherheits­hinweise

Zum Gebrauch von Lithium-Akkus:

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