Litigation Risk Insurance - Prozessrisiko-Versicherung: Sichern Sie Ihr Unternehmen erfolgreich ab!
Prozessrisiko-Versicherung:
Die Prozessrisiko-Versicherung – Litigation Risk Insurance (LRI) – hat sich in den U.S.A. und im
Versicherungsmarkt Lloyd’s of London in den letzten Jahren zunehmend verbreitet. Weltweit
zeichnen ca. 20 Versicherungsgesellschaften Prozessrisiken. Neuerdings werden die Policen auch in Deutschland angeboten. Die maßgeschneiderten Policen versichern konkret definierte
Prozessrisiken. Hierbei muss es sich – im Gegensatz zur herkömmlichen Rechtsschutzversicherung ‑um bekannte Risiken handeln, also rechtshängige gerichtliche oder schiedsgerichtliche Verfahren.
Die Deckungskonzepte der Prozessrisiko-Versicherung knüpfen an die für die Prozesspartei bestehenden Unsicherheiten über den Prozessausgang an. Mit einer LRI-Police hat ein ungünstiger Prozessausgang keine oder nur in einem bestimmten definierten Umfang finanzielle Auswirkungen für das versicherte Unternehmen. Die Policen sind für Kläger und Beklagte aufgrund der jeweiligen Risikosituation unterschiedlich ausgestaltet. Das Kostenrisiko der unterlegenen Prozesspartei ist
ebenfalls versicherbar.
Judgement Preservation Insurance (JPI):
Für Kläger sind LRI-Policen in der Form der sog. Judgement Preservation Insurance (JPI) verbreitet. Eine JPI-Police deckt das Risiko ab, dass ein erstinstanzliches Urteil in der Berufung aufgehoben wird, oder die erstinstanzliche Urteilssumme vom Berufungsgericht herabgesetzt wird. Ein Beispielsfall verdeutlicht das Leistungsversprechen einer JPI-Police: Ein Kläger, der ein erstinstanzliches Urteil in Höhe von 100 Mio. € erstritten hat, kann die Urteilssumme gegen das Risiko absichern, dass das Urteil in der Berufung – mitunter nach vielen Jahren – aufgehoben wird, oder die Urteilssumme vom Berufungsgericht herabgesetzt wird.
JPI-Policen sehen immer einen Selbstbehalt vor. Beträgt der Selbstbehalt im Beispielsfall 10 Mio. €, dann ist jede Herabsetzung der erstinstanzlichen Urteilssumme durch das Berufungsgericht von der JPI-Police gedeckt. So fließen dem Kläger im Worst-Case-Szenario 90 Mio. € zu. Ein Anwendungsnutzen der JPI-Policen sind die Monetarisierungsoptionen. Oftmals schließen Unternehmen die Policen ab, um diese – beispielsweise bei Prozessfinanzierern – als Kreditsicherheit zu unterlegen und sich Liquidität zu
verschaffen.
Adverse Judgement Insurance (AJI):
Mit der Adverse Judgement Insurance (AJI) können sich Beklagte vor dem Risiko eines
klagestattgebenden Urteils schützen. Das Prozessrisiko wird auf den Versicherer transferiert. Die maßgeschneiderte Versicherungspolice setzt an dem Worst-Case-Szenario eines der Klage
vollumfänglich stattgebenden Urteils an. Mit Abschluss der Police wird die Bilanz des versicherten Unternehmens nicht mit Rückstellungen belastet, sofern der Beklagte sich mit einer ausreichend hohen Versicherungssumme eindeckt. Ein Beispiel veranschaulicht die Funktionsweise einer AJI- Police: Ein Unternehmen wird auf 100 Mio € Schadenersatz verklagt. Nachdem die Klage rechtshängig ist, deckt sich das beklagte Unternehmen mit einer Versicherungssumme in Höhe von 100 Mio. € ein. Im Beispielsfall verlangt der Versicherer einen Selbstbehalt in Höhe von 10 Mio. €. Im Falle eines der Klage vollumfänglich stattgebenden Urteils leistet der Versicherer 90 Mio. € und die Versicherungsnehmerin trägt lediglich den Selbstbehalt in Höhe von 10 Mio. €. Erstreitet der Kläger lediglich eine Urteilssumme in Höhe von 50 Mio. €, zahlt der AJI-Versicherer 40 Mio. € an die Beklagte / Versicherungsnehmerin aus. Der Anwendungsnutzen von AJI-Policen ergibt sich insbesondere im M&A‑Kontext. In der Regel stellen Prozessrisiken im Rahmen einer vom Käufer durchgeführten Due Diligence eine große Herausforderung dar. Laufende Rechtsstreitigkeiten können sich für ansonsten attraktive Zielunternehmen als „Dealbreaker“ erweisen. AJI-Policen sind eine Option, die Prozessrisiken zu verringern und geben einem Käufer Sicherheit.
„After-the-Event“-Versicherung (ATE):
Die ATE-Versicherung deckt als Rechtsschutzversicherung die mit einem Rechtsstreit verbundenen Kosten. ATE-Versicherungspolicen decken die Prozesskosten, die die unterlegene Partei nach der Kostenentscheidung des Gerichts an die Gegenseite zahlen muss. In der Praxis werden die Policen hauptsächlich von Klägern genutzt. Die eigenen Kosten des Klägers sind ebenfalls versicherbar. Auch ATE-Policen kommen grundsätzlich für alle Arten von Rechtsstreitigkeiten in Betracht.
Fazit:
Die Vorteile der Prozessrisiko-Versicherung lassen sich am besten mit einem alten Sprichwort
zusammenfassen: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“. Die
Versicherungslösungen verleihen ungewissen Verbindlichkeiten eine Sicherheit im Hinblick auf
Budgets, Prognosen und Liquiditätsplanung. Ausblickend ist davon auszugehen, dass zukünftig immer mehr Unternehmen die Policen als Mittel zum Risikomanagement („Dispute Hedging“) einsetzen werden.
Handlungsempfehlung:
Das Für und Wider von LRI-Policen muss im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden. Ein mit der juristischen Ausgestaltung von LRI Policen erfahrener Rechtsanwalt kann Fallstricke vermeiden und ein optimales Deckungskonzept für den individuellen Einzelfall entwerfen. Nach den Vorgaben der anwaltlichen Empfehlung sollte ein unabhängiger Versicherungsmakler für die Platzierung eines bestmöglichen Versicherungsschutzes zu Rate gezogen werden.
Sie möchten Näheres über die Prozessrisiko-Versicherung - Litigation Risk Insurance erfahren? Sprechen Sie uns jederzeit gerne an.
Ansprechpartner:
Moritz Graf Brühl
Geschäftsführer | GRAF BRÜHL Versicherungsmakler GmbH Freiherr-vom-Stein-Str. 15 |
60323 Frankfurt am Main | Telefon +49 (0)69 1700 70 11 | moritz@grafbruehl.com |
www.grafbruehl.com
Dr. jur. Burkhard Fassbach
Rechtsanwalt | Mobil: +49 152 54386727 | E‑Mail: burkhard.fassbach@t‑online.de
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