Im Gegensatz zur landläufigen Meinung sind Geschäftsführer und Vorstände mit einer Unternehmens-D&O Versicherung nicht angemessen abgesichert!
Im Gegensatz zur landläufigen Meinung sind Geschäftsführer und Vorstände mit einer Unternehmens-D&O-Versicherung nicht angemessen abgesichert!
Vorstände, Geschäftsführer und andere Aufsichtsführende können für Pflichtverletzungen und
wirtschaftlich folgenreiche Fehler haftbar gemacht werden. Sie unterliegen einem der strengsten Haftungsregime weltweit. Jede berufliche Fehlentscheidung kann existenzbedrohend sein, da sie mit ihrem gesamten Privatvermögen haften (gesetzliche Grundlage: u.a. §43 GmbHG, § 93 AktG).
Im Gegensatz zu „normalen“ Arbeitnehmern sind sie nicht nur für Vorsatz, sondern für jeden Grad der Fahrlässigkeit verantwortlich. Zusätzlich erschwert der Gesetzgeber die Situation für Manager, indem er eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Managers festlegt. Der Manager muss nachweisen, dass sein Verhalten nicht schuldhaft war. In der Praxis sind Manager häufig gezwungen, sich viele Jahre nach einer getroffenen Entscheidung vor Gericht freizusprechen
Darüber hinaus muss die Pflichtverletzung nicht einmal vom Manager selbst begangen worden sein. Die Haftung der Organmitglieder ist gemeinschaftlich, so dass mehrere Geschäftsführer oder Vorstände auch für die Fehler des jeweils anderen verantwortlich gemacht werden können.
Ein ausreichender Versicherungsschutz durch eine Unternehmens-D&O- Versicherung ist in vielen Fällen nicht gewährleistet.
Die Unternehmens‑D&O‑Versicherungen werden von Unternehmen im eigenen Namen abgeschlossen. Der Abschluss dient dem Interesse des Unternehmens, im Schadenfall einen zahlungsfähigen Schuldner zu haben. Der individuelle Vermögensschutz spielt bei einer Unternehmens‑D&O‑Versicherung nur eine untergeordnete Rolle.
Daher sollte man gut überlegen, ob es sinnvoll ist, die Gestaltung der Risikoabdeckung in die Hände der zukünftigen Anspruchsteller (Unternehmen) zu legen. Der Nachteil wird besonders deutlich, wenn der Manager das Unternehmen verlässt. In diesem Fall hat er keinen Zugriff auf die Versicherungspolice. Der ehemalige Manager kann weder sicherstellen, dass er weiterhin versichert ist, noch dass die früher zu seinen Gunsten <br>abgeschlossene Police aufrechterhalten wird.
➢ Begrenzte Versicherungssumme, ggf. von diversen versicherten Personen bereits „verbraucht‘‘
➢ Der Versicherungsumfang ist oft nicht bekannt
➢ Sie legen die Absicherung Ihres Privatvermögens „in die Hände‘‘ des potentiellen Anspruchsgegners (Unternehmen)
➢ Schadenersatzforderungen wegen eventuellen Pflichtverletzungen des eigenen Unternehmens
➢ Kein Versicherungsschutz bei beruflichem Wechsel oder Ruhestand, trotz weiter bestehendem Haftungsrisiko
Die Unternehmens-D&O-Versicherungen dienen dem Bilanzschutz!
Der beste Weg ist der Abschluss einer individuellen D&O‑Police, mit der das Organ seine eigene Berufshaftpflichtversicherung erwirbt. In diesem Fall ist der Manager selbst über die Police abgesichert, die ihm eine Versicherungssumme für alle seine Mandate bietet. Zudem hat der Manager die Kontrolle über den Inhalt seines Versicherungsschutzes, unabhängig davon, ob er noch für das Unternehmen tätig ist oder es verlassen hat. Je nach Gestaltung der Police gilt dies auch für privat ausgeübte ehrenamtliche Aufgaben, bei denen ebenfalls ein Haftungsrisiko besteht.
➢ Eigene Versicherungssumme
➢ Die Vertragsgestaltung liegt in Ihrer Hand
➢ Ihr Privatvermögen bleibt geschützt
➢ Gehaltsfortzahlung
➢ Volle Kontrolle über den Versicherungsschutz auch bei Arbeitgeberwechsel
➢ Eigene Versicherungssumme im Ruhestand
➢ Zugriff auf eigene Rechtsberatungsstruktur
Persönliche D&O-Versicherungen dienen dem Schutz des Privatvermögens!
Sie möchten Näheres über die existenzbedrohende Absicherungslücke einer persönlichen D&O Versicherung erfahren? Sprechen Sie uns jederzeit gerne an.
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