Beinhaltet Ihre Versicherung den richtigen Schutz für Ihre Wärmepumpe?
Der Trend zu erneuerbaren Energien wächst stetig und viele Hausbesitzer interessieren sich bereits heute für das Heizen mit erneuerbaren Energien, unabhängig von zukünftigen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die gestiegene Nachfrage führt jedoch zu einem begrenzten Angebot an entsprechenden Systemen, was wiederum zu einem Anstieg von Diebstahlschäden führt, wie in den Medien berichtet wird. Angesichts dieser Entwicklungen stellen sich viele Eigentümer die Frage, wie Wärmepumpen versichert werden.
Doch wie genau werden Wärmepumpen versichert?
Prinzipiell sind Wärmepumpen als Teil der Heizungsanlage in der privaten und gewerblichen Gebäudeversicherung mitversichert, da sie als Gebäudebestandteil gelten. Es spielt dabei keine Rolle, wo sich die einzelnen Komponenten der Wärmepumpe befinden – ob im Gebäude, am Gebäude oder sogar außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück. In jedem Fall besteht Versicherungsschutz für die Wärmepumpe gegen die gängigen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementarschäden.
Versicherungsmöglichkeiten bei Diebstahl:
Für den Diebstahl sind Wärmepumpen unterschiedlich versicherbar. Bei Erdwärme- oder Wasserpumpen, die zum Beispiel Sonden in das Erdreich einlassen müssen, ist ein Diebstahl weniger wahrscheinlich. Die eigentliche Wärmepumpe befindet sich im Haus. Ein Diebstahl ist daher hauptsächlich bei Luft-Wärmepumpen möglich, da diese einen sichtbaren Kasten haben, der vor oder neben dem Haus steht.
Bestehende Gebäudeversicherung:
Heizungsanlagen, inklusive Luft-Wärmepumpen, fallen grundsätzlich unter den Versicherungsschutz der vereinbarten Gefahren in der Wohngebäudeversicherung. Zusätzlich können auch haustechnische Anlagen wie Brenner, Pumpen, Steuerungs‑, Mess- und Regeleinheiten von Heizungsanlagen – also auch von Wärmepumpen – versichert werden. Im Falle von Luft-Wärmepumpen ist auch der Diebstahl des Kastens, der außerhalb des Hauses steht, versichert. Allerdings ist zu beachten, dass kein obligatorischer Versicherungsschutz bei Diebstahl einer Wärmepumpe besteht, sofern die Bausteine „Unbenannte Gefahren“ und „Haustechnische Anlagen“ nicht aktiviert sind.
Alternative Absicherung durch eine Elektronikversicherung:
Alternativ kann die gesamte Heizungsanlage, einschließlich Wärmepumpe, unabhängig von der Gebäudeversicherung über eine Elektronikversicherung gegen All-Risk, also einschließlich Diebstahl, versichert werden. Hierfür ist ein separater Vertrag erforderlich.
Versicherung von Wärmepumpen während der Bauphase:
Sollte sich ein Gebäude noch im Bau befinden und die Wärmepumpe bereits angeschlossen sein, muss die Absicherung mit dem Versicherer der Bauleistungsversicherung geklärt werden.
Sie möchten Näheres über den Versicherungsschutz Ihrer Wärmepumpe erfahren?
Sprechen Sie uns jederzeit gerne an.
Das könnte Sie auch interessieren
![e ladestationen versichern magazin gfb](https://grafbruehl.com/wp-content/uploads/E-Ladestationen-versichern-Magazin-GFB-356x200.jpg)
E‑Ladestationen versichern: Ein umfassender Leitfaden
E‑Ladestationen versichern: Ein umfassender Leitfaden E‑Ladestationen versichern: Ein umfassender Leitfaden Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen (EVs) wächst auch die
![enlarged eye of tax inspector looking through magnifying glass](https://grafbruehl.com/wp-content/uploads/grafbruehl-300x200.jpeg)
D&O‑Verschaffungsklausel für Geschäftsführer und Vorstände
D&O‑Verschaffungsklausel für Geschäftsführer und Vorstände D&O‑Verschaffungsklausel für Geschäftsführer und Vorstände Im Hinblick auf die strenge Organhaftung sollten Geschäftsführer und Vorstände
![Aufsichtsratshaftung und D&O-Versicherungslösungen](https://grafbruehl.com/wp-content/uploads/AdobeStock_141328113-333x200.jpeg)
Aufsichtsratshaftung und D&O‑Versicherungslösungen
Aufsichtsratshaftung und D&O‑Versicherungs-lösungen Ständig steigenden Haftungsrisiken und der Gefahr einer persönlichen Inanspruchnahme und der Haftung mit dem Privatvermögen sollten Aufsichtsräte