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Beinhaltet Ihre Versicherung den richtigen Schutz für Ihre Wärmepumpe?

Der Trend zu erneuerbaren Energien wächst stetig und viele Hausbesitzer interessieren sich bereits heute für das Heizen mit erneuerbaren Energien, unabhängig von zukünftigen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die gestiegene Nachfrage führt jedoch zu einem begrenzten Angebot an entsprechenden Systemen, was wiederum zu einem Anstieg von Diebstahlschäden führt, wie in den Medien berichtet wird. Angesichts dieser Entwicklungen stellen sich viele Eigentümer die Frage, wie Wärmepumpen versichert werden.

Doch wie genau werden Wärme­pumpen versichert?

Prin­zi­piell sind Wärme­pumpen als Teil der Heizungs­an­lage in der privaten und gewerb­li­chen Gebäude­versicherung mitver­si­chert, da sie als Gebäu­de­be­stand­teil gelten. Es spielt dabei keine Rolle, wo sich die einzelnen Kompo­nenten der Wärme­pumpe befinden – ob im Gebäude, am Gebäude oder sogar außer­halb des Gebäudes auf dem Grund­stück. In jedem Fall besteht Versi­che­rungs­schutz für die Wärme­pumpe gegen die gängigen Gefahren wie Feuer, Leitungs­wasser, Sturm/​Hagel und Elementarschäden.

Versi­che­rungs­mög­lich­keiten bei Diebstahl:

Für den Dieb­stahl sind Wärme­pumpen unter­schied­lich versi­cherbar. Bei Erdwärme- oder Wasser­pumpen, die zum Beispiel Sonden in das Erdreich einlassen müssen, ist ein Dieb­stahl weniger wahr­schein­lich. Die eigent­liche Wärme­pumpe befindet sich im Haus. Ein Dieb­stahl ist daher haupt­säch­lich bei Luft-Wärme­pumpen möglich, da diese einen sicht­baren Kasten haben, der vor oder neben dem Haus steht.

Bestehende Gebäude­versicherung:

Heizungs­an­lagen, inklu­sive Luft-Wärme­pumpen, fallen grund­sätz­lich unter den Versi­che­rungs­schutz der verein­barten Gefahren in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Zusätz­lich können auch haus­tech­ni­sche Anlagen wie Brenner, Pumpen, Steuerungs‑, Mess- und Regel­ein­heiten von Heizungs­an­lagen – also auch von Wärme­pumpen – versi­chert werden. Im Falle von Luft-Wärme­pumpen ist auch der Dieb­stahl des Kastens, der außer­halb des Hauses steht, versi­chert. Aller­dings ist zu beachten, dass kein obli­ga­to­ri­scher Versi­che­rungs­schutz bei Dieb­stahl einer Wärme­pumpe besteht, sofern die Bausteine „Unbe­nannte Gefahren“ und „Haus­tech­ni­sche Anlagen“ nicht akti­viert sind.

Alter­na­tive Absi­che­rung durch eine Elektronikversicherung:

Alter­nativ kann die gesamte Heizungs­an­lage, einschließ­lich Wärme­pumpe, unab­hängig von der Gebäude­versicherung über eine Elek­tro­nik­ver­si­che­rung gegen All-Risk, also einschließ­lich Dieb­stahl, versi­chert werden. Hierfür ist ein sepa­rater Vertrag erforderlich.

Versi­che­rung von Wärme­pumpen während der Bauphase:

Sollte sich ein Gebäude noch im Bau befinden und die Wärme­pumpe bereits ange­schlossen sein, muss die Absi­che­rung mit dem Versi­cherer der Bauleis­tungs­ver­si­che­rung geklärt werden.

Sie möchten Näheres über den Versi­che­rungs­schutz Ihrer Wärme­pumpe erfahren?
Spre­chen Sie uns jeder­zeit gerne an.

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