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Neue Regelungen in der Terrorversicherung:
Das müssen Sie wissen

Der Schutz vor Terror­schäden spielt für Unter­nehmen eine wich­tige Rolle, um sich gegen poten­ziell exis­tenz­be­dro­hende Risiken abzu­si­chern. Eine Reform im Bereich der Terror­ver­si­che­rung in Deutsch­land verän­dert nun die Verant­wor­tung und Rahmen­be­din­gungen für Versi­cherer. Hier sind die wich­tigsten Änderungen.

Warum ist Terror­ver­si­che­rung wichtig?
Ein Terror­an­schlag kann neben mensch­li­chem Leid auch enorme wirt­schaft­liche Schäden verur­sa­chen. Große Unter­nehmen in Deutsch­land sichern sich deshalb gegen diese Risiken ab, um Produk­ti­ons­aus­fälle oder Sach­schäden finan­ziell abzu­fe­dern. Für Konzerne, die beispiels­weise aufgrund von Kredit­auf­lagen einen umfas­senden Versi­che­rungs­schutz benö­tigen, ist dies ein wich­tiger Standortfaktor.

Zudem gewinnt die Terror­ver­si­che­rung ange­sichts der aktu­ellen geopo­li­ti­schen Lage weiter an Bedeu­tung. Experten warnen vor zuneh­menden Risiken, die durch komplexe Bedro­hungs­lagen entstehen. Der Schutz durch Versicherungen schafft hier nicht nur Sicher­heit, sondern auch Vertrauen für Inves­toren und Stakeholder.

Was ändert sich?

Bislang deckte die Extremus Versi­che­rungs-AG, ein mit staat­li­cher Garantie ausge­stat­teter Spezi­al­ver­si­cherer für Terror­schäden, Schäden ab einer Versi­che­rungs­summe von 25 Millionen Euro pro Police ab. Ab 2026 wird diese Grenze auf 50 Millionen Euro ange­hoben. Das bedeutet:
• Schäden unter­halb von 50 Millionen Euro müssen von Erst­ver­si­che­rern (z. B. Gebäu­de­ver­si­che­rern) über­nommen werden.
• Extremus greift erst bei Schäden, die diese Summe übersteigen.

Für bestehende Verträge gelten bis Ende 2028 die bishe­rigen Rege­lungen. Ab 2029 über­nimmt Extremus keine Risiken mehr unter­halb der neuen Grenze.

Welche Auswirkungen hat das auf Versicherer und Unternehmen?

Die Reform erhöht die Verant­wor­tung der Erst­ver­si­cherer. Sie müssen künftig größere Schäden durch Terror­an­schläge selbst kalku­lieren und mögli­cher­weise Rück­ver­si­che­rungen abschließen.

Für Unter­nehmen bedeutet dies:
• Die Prämien könnten steigen, da die Erst­ver­si­cherer höhere Risiken tragen.
• Es besteht weiterhin ein hohes Schutz­ni­veau, da Extremus und der Staat zusammen eine Gesamt­summe von bis zu 8,51 Milli­arden Euro pro Jahr absichern.

Außerdem wurde ein zentraler Mecha­nismus zur Risi­ko­be­wer­tung einge­führt. Dies soll sicher­stellen, dass die Versi­cherer die Risiken diffe­ren­zierter einschätzen können und große Prämi­en­an­stiege vermieden werden.

Unsere Lösung: Wir von GRAF BRÜHL Versicherungs­makler haben inner­halb unserer GGW Gruppe auf Basis dieser neuen Rahmen­be­din­gungen eine bran­chen­spe­zi­fi­sche Lösung entwi­ckelt, die über dem aktu­ellen Markt­stan­dard liegt. Diese Lösung schließt nicht nur die Lücke, die durch das Anheben der Deckungs­grenze bei der Extremus ab 2026 entstehen wird, sondern wir können unseren Kunden darüber hinaus schon heute ein deut­lich erwei­tertes Sicher­heits­ni­veau in der Terror­ver­si­che­rung bieten.

Gibt es Veränderungen bei den Höchstentschädigungen?

Extremus sichert weiterhin Schäden bis zu 2,53 Milli­arden Euro pro Jahr ab. Sollte diese Summe über­schritten werden, über­nimmt der Staat eine Garantie für weitere 5,98 Milli­arden Euro. Die aktu­elle Jahres­höchstent­schä­di­gung liegt damit bei 8,51 Milli­arden Euro und beträgt maximal 1,5 Milli­arden Euro pro Kunde.

Zusätz­lich ist geplant, bei außer­ge­wöhn­li­chen Ereig­nissen wie groß­flä­chigen Anschlägen mit erhöhten wirt­schaft­li­chen Folgen eine schnelle Auszah­lung der Versi­che­rungs­leis­tungen sicher­zu­stellen. Dadurch sollen Unter­nehmen schneller in den Wieder­aufbau inves­tieren können.

Was ist nicht versichert?

Ein Betriebs­un­ter­bre­chungs­schaden wird weiterhin nur dann gedeckt, wenn er durch einen klas­si­schen Sach­schaden (z. B. Explo­sion) verur­sacht wurde. Cyber-Terro­rismus, bei dem Unter­nehmen durch Daten­klau oder Viren lahm­ge­legt werden, ist nicht durch die Extremus-Police versi­cherbar. Hier sind spezi­elle Cyber-Versicherungen gefragt, die Risiken abseits von Terror- und Kriegs­er­eig­nissen abdecken.

Neu hinzu kommt jedoch eine inten­si­vere Prüfung, ob hybride Bedro­hungen, die eine Mischung aus physi­schen und digi­talen Angriffen darstellen, zukünftig durch spezi­elle Zusatz­mo­dule versi­cherbar gemacht werden könnten.

Was bedeutet die Reform für den Wirtschaftsstandort Deutschland?

Die Reform bietet Unter­nehmen Planungs­si­cher­heit bis 2029 und gewähr­leistet weiterhin hohe Absi­che­rungs­summen. Dennoch kriti­sieren einige Bran­chen­ver­treter, dass andere Länder höhere Staats­ga­ran­tien bieten. Ange­sichts stei­gender Mate­rial- und Perso­nal­kosten könnten höhere Leis­tungen Deutsch­land für inter­na­tio­nale Inves­toren attrak­tiver machen.

Fazit

Die Reform der Terror­ver­si­che­rung verteilt die Verant­wor­tung neu und zwingt Erst­ver­si­cherer, größere Risiken zu über­nehmen. Für Unter­nehmen bleibt der Schutz jedoch umfas­send und es besteht weiterhin ein starkes Sicher­heits­netz durch den Staat. Aller­dings zeigt die Diskus­sion über Cyber-Risiken und höhere Entschä­di­gungs­summen, dass es auch in Zukunft Anpas­sungs­be­darf geben könnte.

Sie möchten Näheres über die Terrorversicherung und unsere erweiterte Lösung erfahren? Sprechen Sie uns jederzeit gerne an!

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