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Beinhaltet Ihre Versicherung den richtigen Schutz bei Extremwetter, Naturgefahren und Naturkatastrophen?

Es kommt immer häufiger zu Überschwemmungen durch plötzlichen Starkregen. In den vergangenen Jahren haben sich Naturereignisse gehäuft. Regionen, die bisher von Überschwemmungen verschont geblieben sind, werden immer öfter überflutet. Sturzfluten durchziehen Straßen und dringen in Häuser und Keller ein. Dadurch sind auch Gebiete betroffen, die nicht in der Nähe von Gewässern liegen.

Auch Schnee birgt Risiken: Die strengen Winter in den letzten Jahren haben gezeigt, dass vor allem Gebäude mit Flachdächern durch Schneedruck gefährdet sind. In solchen Fällen kommt nur die Elementarschadenversicherung für Schäden auf.

Unter­schätzte Gefahren – Schützen Sie sich

Es wird geschätzt, dass rund 60 Prozent aller Gebäude in Deutsch­land nicht ausrei­chend gegen weitere Natur­ge­fahren versi­chert sind.

Risi­ko­über­prü­fung

In Deutsch­land können 99 Prozent aller Gebäude gegen Natur­ge­fahren versi­chert werden.

Öffent­liche Hilfe

Wenn man auf private Vorsorge verzichtet, besteht im Kata­stro­phen­fall mögli­cher­weise kein Anspruch auf staat­liche Unter­stüt­zung für entstan­dene Elementarschäden.

Leis­tungen der Elementarschadenversicherung

Die Erwei­te­rung „ Elemen­tar­ver­si­che­rung‘‘ schützt Eigen­tümer und Mieter vor den finan­zi­ellen Folgen von Natur­er­eig­nissen. Je nach Vertrag sind das Gebäude und/​oder das Eigentum gegen Schäden durch folgende Ereig­nisse versi­chert:

- Starkregen/​Überschwemmung/​Rückstau
- Hoch­wasser
- Schnee­druck
- Lawinen/​Erdrutsche
- Erdsen­kung
- Erdbeben
- Vulkan­aus­bruch

Wie kann man eine Elemen­tar­scha­den­ver­si­che­rung abschließen?

Die Elemen­tar­ver­si­che­rung wird als optio­naler Zusatz zur Gebäude-/Haus­rat­ver­si­che­rung oder als Teil einer Inhalts­ver­si­che­rung für Gewerbe ange­boten und kann nur in Kombi­na­tion mit einer dieser genannten Versicherungen abge­schlossen werden.

Die Gebäude­versicherung mit Elemen­tar­ver­si­che­rung über­nimmt die Kosten für:

- Repa­ra­turen am Gebäude und Neben­ge­bäuden (z.B. Garage oder Schuppen)
- Trocken­le­gung und Sanie­rung des Gebäudes
- mögli­chen Abriss des Gebäudes
- Konstruk­tion und Bau eines gleich­wer­tigen Gebäudes inkl. behörd­li­cher Auflagen

Die Hausratversicherung/​Inhalts­ver­si­che­rung mit Elemen­tar­scha­den­ver­si­che­rung sichert den gesamten Hausrat/​Inhalt ab:

- Über­nahme der Repa­ra­tur­kosten für das beschä­digte Inventar
- Erstat­tung des Wieder­be­schaf­fungs­preises, wenn der Hausrat komplett zerstört wurde

Achtung Öltank – Zu den größten Gefahren zählen:

- Beschä­di­gung des Tanks durch Wasser­druck und Treibgut
- Eindringen von Wasser über Befüll‑, Entlüf­tungs- und andere Öffnungen
- Aufschwimmen des Tanks

Beson­dere Vorsicht sollte dem Schutz des Öltanks gelten. Wenn Heizöl ins Grund­wasser gelangt, können erheb­liche Schäden entstehen – nicht nur auf dem eigenen Grund­stück, am Gebäude oder Hausrat, sondern auch an fremden Nutz­flä­chen und Gewäs­sern. Deshalb sollten Öltanks und die Rohr­lei­tungen gegen mögliche Wasser­ein­wir­kungen durch Grund- oder Hoch­wasser geschützt werden.

Es ist von großer Bedeu­tung, dass Sie als Besitzer eines Öltanks die Verant­wor­tung für Konta­mi­na­tion von Gewäs­sern oder Grund­wasser tragen, selbst wenn Sie den Schaden nicht vorsätz­lich verur­sacht haben (Elemen­tar­schaden). Aus diesem Grund ist eine Gewäs­ser­schaden-Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Sie als Eigen­tümer eines Öltanks unver­zichtbar.

Sie möchten Näheres über die Erwei­te­rung der Elemen­tar­ver­si­che­rung oder der Gewäs­ser­schaden-Haft­pflicht­ver­si­che­rung erfahren? 

Spre­chen Sie uns jeder­zeit gerne an.

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