Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
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„Die Rente ist sicher“ !?
Die Rente ist sicher“ – viele Bürger kennen den bekannten Satz des ehemaligen Bundesministers Dr. Norbert Blüm. Nicht abzusehen ist allerdings, in welcher Höhe sie ausfallen wird. Heute wissen die meisten Arbeitnehmer, dass sie ohne eine private Altersvorsorge den gewohnten Lebensstandard im Alter nicht halten können.
Um für das Alter vorzusorgen und die Lücke zu schließen, setzen die Beschäftigten in Deutschland auf die drei Säulen der Altersvorsorge:
- Staatliche Rente
- Private Altersvorsorge
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
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Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – ein wichtiges Thema
Was ist die betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein Sammelbegriff für alle finanziellen Hilfen vom Arbeitgeber zur Rentensteigerung der Mitarbeiter.
Der Finanzmarkt unterscheidet bei der betrieblichen Altersvorsorge zwei Finanzierungswege. Die vollständig oder in Teilen vom Arbeitgeber finanzierte und die über Arbeitnehmerbeiträge finanzierte. Bei Letzterem werden die Beiträge dem Bruttogehalt entnommen und somit die bAV teilweise über Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse mitfinanziert. Im Durchschnitt liegt die direkte Förderung bei ca. 50% pro Monat.
Betriebsrente für jeden Mitarbeiter
Zu den geförderten Mitarbeitern gehören alle steuerrechtlichen:
- Angestellte
- Arbeiter
- Auszubildende
- Vorstandsmitgliedern eine Aktiengesellschaft (AG)
- Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH
Fünf Durchführungswege bei der betrieblichen Altersvorsorge
Welchen Durchführungsweg soll ich wählen?
Die fünf Durchführungswege bei der betrieblichen Altersvorsorge:
Bei der Auswahl des richtigen Durchführungsweges ist entscheidend:
- Was soll erreicht werden?
- Welcher Personenkreis ist zu berücksichtigen?
- Welcher Aufwand soll betrieben werden?
Wir helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidung.
Betriebliche Altersvorsorge – Durchführungsweg 1
Direktversicherung
Neben den internen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) kann sich ein Arbeitgeber für einen externen Durchführungsweg entscheiden. Dazu gehört eine Direktversicherung, die in der Regel von Versicherungsgesellschaften angeboten wird. Dabei ist die Finanzierung im Rahmen einer Arbeitnehmer- aber auch Arbeitgeber- oder Mischfinanzierung möglich, bei identischer Steuer- und Sozialversicherungsförderung.
Der Arbeitnehmer zahlt im Rahmen einer Entgeltumwandlung in die Versicherung ein und erhält eine Zusage über erworbene Ansprüche.
Beim Arbeitnehmer
Steuerfreie Beiträge §3.63 EStG bis 8% der Beitragsbemessungsgrenze des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers West für Arbeitnehmer im ersten Dienstverhältnis möglich – abzüglich bereits bestehende Verträge nach § 40b EStG und § 3.63 EStG.
Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge nach § 3.63 EStG bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers West für Arbeitnehmer im ersten Dienstverhältnis möglich.
Bei arbeitnehmerfinanzierten Beiträgen wird der Sparbeitrag aus dem Bruttogehalt entnommen, der die Steuer- und Sozialversicherungslast bis zur Beitragsbemessungsgrundlage senkt.
Bei arbeitgeberfinanzierten Beiträgen erfolgt die Versorgung steuerneutral und bis zur Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei.
Erst die fälligen Leistungen sind als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG zu versteuern und ggf. krankenversicherungs- und pflegepflichtig.
Betriebliche Altersvorsorge – Durchführungsweg 2
Pensionskasse
Im Jahr 2002 wurde von Seiten öffentlicher Einrichtungen die These vertreten, ab 2005 die Direktversicherung als Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu schließen. Dies führte dazu, dass private Lebensversicherungsgesellschaften Pensionskassen errichteten oder eigene Pensionskassen geöffnet wurden.
Im Rahmen der nachgelagerten betrieblichen Altersversorgung führte dies dazu, dass von 2002 bis 2005 hauptsächlich Pensionskassen eingerichtet wurden bzw. Mitarbeiter ihre betriebliche Altersversorgung dort eingebracht haben.
Mit der Entscheidung des Gesetzgebers, 2005 die Direktversicherung weiter laufenlassen zu können, geraten die Pensionskassen aus dem Blickfeld und werden heute nur noch weitestgehend in den Beständen geführt.
Darüber hinaus gibt es noch „vereinzelte“ eigenständige Pensionskassen in großen Unternehmen, die für die Öffentlichkeit aber keinen Zugang bieten.
Beim Arbeitnehmer
Steuerfreie Beiträge §3.63 EStG bis 8% der Beitragsbemessungsgrenze des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers West für Arbeitnehmer im ersten Dienstverhältnis möglich – abzüglich bereits bestehende Verträge nach § 40b EStG und § 3.63 EStG.
Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge nach § 3.63 EStG bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers West für Arbeitnehmer im ersten Dienstverhältnis möglich.
Bei arbeitnehmerfinanzierten Beiträgen wird der Sparbeitrag aus dem Bruttogehalt entnommen, der die Steuer- und Sozialversicherungslast bis zur Beitragsbemessungsgrundlage senkt.
Bei arbeitgeberfinanzierten Beiträgen erfolgt die Versorgung steuerneutral und bis zur Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei.
Erst die fälligen Leistungen sind als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG zu versteuern und ggf. krankenversicherungs- und pflegepflichtig.
Betriebliche Altersvorsorge – Durchführungsweg 3
Pensionsfonds
Im Rahmen der arbeitnehmerfinanzierten Lösung spielt der Pensionsfonds keine wesentliche Rolle.
Pensionsfonds sind unter besonderen Voraussetzungen sinnvoll bei Ablösungen bestehender Versorgungsverpflichtungen aus Direktzusagen. Das Besondere an diesem Durchführungsweg der betriebliche Altersvorsorge (bAV): Im Vergleich zu Lebensversicherungsunternehmen gelten wesentlich liberalere Anlagevorschriften. Das heißt ein größerer Teil der Beiträge kann in Märkte mit hohen Wachstumspotenzialen investiert werden. So steigen die Renditechancen deutlich.
Versorgungen nach § 3.63 EStG, wie die Direktversicherung und Pensionskasse werden wie dort aufgeführt behandelt.
Beim Arbeitgeber
Versorgungen nach § 3.63 EStG zur teilweisen oder vollständigen Ablösung von Pensionsverpflichtungen sind im Rahmen der Beitragszahlung Betriebsausgaben. Eine steuerneutrale Übertragung bestehender Versorgungsverpflichtungen oder Versorgungsanwartschaften nach § 3 Nr. 66 EStG ist im Wirtschaftsjahr der Übertragung begrenzt auf die Höhe der Pensionsrückstellungen. Der übersteigende Betrag ist auf die nachfolgenden zehn Wirtschaftsjahre nach der Übertragung gleichmäßig zu verteilen.
Beim Arbeitnehmer
Steuerfreie Übertragung nach § 3 Nr. 66 EStG hat keine Auswirkungen. Fällige Leistungen unterliegen als sonstige Einkünfte der vollen nachgelagerten Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG).
Betriebliche Altersvorsorge – Durchführungsweg 4
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse. Hierbei leistet der Arbeitgeber Trägerunternehmen so genannte Zuwendungen an eine Unterstützungskasse. Im Versorgungsfall erbringt die Unterstützungskasse die zugesagten Leistungen, die das Unternehmen dann an die versorgungsberechtigten Personen auszahlen.
Zur Absicherung der erteilten Versorgungszusagen schließt die Unterstützungskasse bei einem Lebensversicherer eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben des jeweiligen Arbeitnehmers ab. Damit wird eine deckungsgleiche Absicherung der vereinbarten Versorgungsleistungen gewährleistet. Eine Unterstützungskasse bietet Ihnen als Unternehmen außerdem die Möglichkeit, Versorgungsverpflichtungen vollständig, ggf. unter Einbeziehung eines Pensionsfonds, auszulagern. Damit bleibt Ihre Bilanz von der betrieblichen Altersversorgung unberührt. Ein Vorteil, den viele Unternehmen auch für die Versorgung von Fach- und Führungskräften sowie Gesellschafter-Geschäftsführern nutzen können.
Beim Arbeitgeber
Steuerliche Abzugsfähigkeit der Zuwendungen beim Trägerunternehmen § 4d Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c EStG. Keine Beschränkung wie bei der Direktversicherung und Pensionskasse in Höhe der Beiträge für die Rückdeckungsversicherung. Die Versicherung gehört zum Vermögen der Unterstützungskasse.
Arbeitnehmer
Die fälligen Leistungen sind zu versteuern und ggf. krankenversicherungs- und pflegepflichtig.
Betriebliche Altersvorsorge – Durchführungsweg 5
Direktzusage
Die Direktzusage wird auch als unmittelbare Versorgungszusage oder Pensionszusage bezeichnet.
Wegen der individuellen Gestaltungsmöglichkeiten ist die Direktzusage für die Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern und leitenden Mitarbeitern besonders gut geeignet. Denn durch eine Direktzusage verpflichtet sich die GmbH dem Mitarbeiter bei Rentenbeginn eine einmalige Kapitalleistung oder eine lebenslange Rente zu zahlen. Dabei können folgende Einzelheiten individuell vereinbart werden: Höhe und Beginn der Zahlung, Einschluss von Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungs- sowie ein Hinterbliebenenschutz.
Zur Erfüllung einer Direktzusage wird eine innerbetriebliche Pensionsrückstellung gebildet. Diese wird in der Unternehmensbilanz als Fremdkapital betrachtet und kann daher als Gewinnminderung im Rahmen des § 6a EStG maximal in Höhe eines definierten Teilwertes der Pensionsverpflichtung sofort steuerlich geltend gemacht werden.
Nach Erreichen des Pensionsalters, also mit Beginn der Auszahlungen, erfolgt die Besteuerung nach § 19 EStG.
Aus der betrieblichen Altersvorsorge bezogenen Rentenleistungen sind wie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu versteuern. Dies gilt auch, wenn sich der Arbeitnehmer für eine einmalige Kapitalauszahlung entscheidet.
Beiträge zu einer möglichen Rückdeckungsversicherung gelten ebenfalls als Betriebsausgabe. Wertguthaben der Versicherung (Aktivwert) müssen gegengerechnet werden.
Betriebliche Altersvorsorge – Beratung oder Angebot
Jetzt unverbindlich die betriebliche Altersvorsorge anfragen. Wir melden uns spätestens am folgenden Arbeitstag – versprochen.
Telefonisch erreichen Sie uns unter +49 (69) 1700 700
Beratung oder Angebot zur bAVWer bezahlt die betriebliche Altersvorsorge?
Wer zahlt? Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – oder beide?
Die Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:
- der Arbeitgeber übernimmt den gesamten Beitrag
- der Arbeitnehmer zahlt die Beiträge alleine, steuer- und sozialversicherungsrechtlich gefördert
- sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlen in den bAV-Vertrag ein
Arbeitgeber übernimmt den gesamten Beitrag
Der Idealfall für jeden Angestellten besteht darin, dass der Arbeitgeber die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge alleine übernimmt. Der Arbeitnehmer muss kein eigenes Geld aufwenden, um für eine Zusatzrente zu sorgen.
Bei Abschluss des Betriebsrentengesetzes im Jahr 1972 stand bei dieser Variante vor allem die Fürsorge der Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter im Vordergrund. Dieser Gedanke hat sich im Laufe der Zeit jedoch gewandelt. Heute sehen Unternehmen eine komplett finanzierte Betriebsrente hauptsächlich als ein Mittel an, um gute Mitarbeiter an die Firma zu binden.
Falls Ihnen als Arbeitnehmer eine vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersvorsorge angeboten wird, sollten Sie das Angebot auf jeden Fall annehmen und sich über die günstige Zusatzrente freuen.
Wenn das Unternehmen die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge komplett übernimmt, muss sich der Mitarbeiter nach Abschluss des Vertrages um nichts weiter kümmern. Der Angestellte erhält einmal im Jahr eine Abrechnung über die eingezahlten Beiträge und die voraussichtliche Höhe der Betriebsrente.
Die Leistungen werden auch dann gezahlt, wenn das Unternehmen Insolvenz anmelden muss. Handelt es sich um eine versicherungsförmige Lösung (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) und besteht ein unverfallbarer Anspruch, so wird der Vertrag in diesem Fall auf den Arbeitnehmer übertragen, der diesen dann beitragspflichtig oder beitragsfrei privat oder beim nächsten Arbeitgeber fortführen kann. Handelt es sich um eine Unterstützungskasse oder Direktzusage und besteht ein unverfallbarer Anspruch, so ist der er Insolvenzschutz durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG) gegeben.
Arbeitnehmer mit Altverträgen müssen beachten, dass sie bei einer vom Arbeitgeber finanzierten betrieblichen Altersversorgung erst dann einen Anspruch auf die Betriebsrente haben, wenn sie mindestens drei Jahre in der Firma gearbeitet haben. Außerdem müssen sie beim Wechsel des Arbeitsplatzes mindestens 21 Jahre alt sein.
Arbeitnehmer zahlt die Beiträge alleine
Nach dem Betriebsrentengesetz sind die Arbeitgeber nicht verpflichtet, außerhalb der gesetzlichen Vorgaben, ebenfalls Geld in die betriebliche Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter einzuzahlen.
Daher kommen einige Unternehmen lediglich ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, den Angestellten auf Nachfrage einen betrieblichen Altersversorgungsvertrag anzubieten.
Im Regelfall werden diese Versorgungslösungen in Form einer versicherungsförmigen Lösung (Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfond) auf einen Träger ausgelagert.
In wenigen Fällen erfolgt die Auslagerung in eine Unterstützungskasse.
Für Mitarbeiter die bis zum 31.12.2018 im Rahmen einer Gehaltsumwandlungsvereinbarung über einen versicherungsförmigen bAV-Vertrag verfügen und unterhalb der gültigen Beitragsbemessungsgrenze verdienen, haben ab dem 01.01.2022 ein Anrecht auf einen Arbeitgeberzuschuß in Höhe des eingesparten AG Beitrages bzw. auf einen Pauschalbetrages in Höhe von 15% des Eigenbeitrages.
Mitarbeiter die, ab 01.01.2019 den Arbeitgeber wechseln und mit dem neuen Arbeitgeber, nach dem 01.01.2019 eine neue Gehaltsumwandlung vereinbaren, haben bereits ab diesem Zeitpunkt diesen Anspruch.
Gleiches gilt selbstverständlich für Mitarbeiter die nach dem 01.01.2019 neu an der betrieblichen Altersversorgung in Form der versicherungsförmigen Lösung teilnehmen.
Es besteht für den eigenen Beitragsanteil aber auch für den vom Arbeitgeber geleisteten Beitragsanteil ein sofortiger unverfallbarer Anspruch bei Dienstaustritt.
Die Höhe der Einzahlungen ist gesetzlich geregelt. Bis zum 31.12.2017 konnten maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung als Beitrag einzahlt werden.
Seit der Gültigkeit des Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 1. Januar 2018 ist ein maximaler Beitrag von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze als Einzahlung möglich. Da die Beitragsbemessungsgrenze jährlich neu angepasst wird, ändert sich der Betrag laufend.
Bereits bestehende Betriebsrentenverträge bis 2018 können unter Anrechnung bestehender Lösungen nach § 40b EStG (vorgelagerte Versteuerung) bzw. § 3.63 EStG (nachgelagerte Versteuerung) bis zum neuen Maximalbetrag angepasst werden.
Neue Verträge können mit einem Beitragssatz von maximal 536,- Euro im Monat beziehungsweise 6.432,- Euro im Jahr, unter Anrechnung bestehender Lösungen bis zum neuen Maximalbetrag eingerichtet werden.
Für wen ist die betriebliche Altersvorsorge besonders empfehlenswert?
Für jeden Arbeitnehmer empfehlenswert?
Da die meisten Arbeitnehmer im Rentenalter mit finanziellen Einbußen rechnen müssen, sollte sich jeder Angestellte um eine Zusatzrente bemühen.
Grundsätzlich rentiert sich eine betriebliche Altersvorsorge für jeden Arbeitnehmer, insbesondere natürlich dann, wenn Steuern- und Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden. Die Förderung liegt durchschnittlich bei 45 bis 50% des Beitrages. In Deutschland gibt es keine höher geförderte Lösung.
Vorteile und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge
Die Vorteile und was zu beachten gilt
Übersicht über die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge:
- Die Entgeltumwandlung findet vom Bruttogehalt statt. Dadurch spart der Versicherte Steuern und Sozialabgaben. Der Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge fällt damit höher aus als die Verringerung des Nettogehalts.
- Auch der Arbeitgeber spart Steuern und Lohnnebenkosten.
- Arbeitnehmer bauen ohne eigenen Aufwand eine zusätzliche Rente auf. Abwicklung und Verwaltung übernimmt der Arbeitgeber.
- Günstige Beiträge durch Gruppenverträge oder spezielle Konditionen.
- Hinterbliebenschutz und Absicherung von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit zu günstigen Konditionen möglich.
- Keine Anrechnung der Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge auf Arbeitslosengeld II (Hartz 4) und nur anteilige Anrechnung bei Erwerbsminderung und auf Grundsicherung im Alter.
Hier eine Übersicht über die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge eingerichtet nach den Vorgaben des § 3.63 EStG:
- Die Entgeltumwandlung findet vom Bruttogehalt statt. Dadurch spart der Versicherte Steuern und Sozialabgaben.
- Auch der Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten die er bei Verträgen mit einem Gehaltsumwandlungsdatum ab 01.01.2019 wieder einbringt.
- Arbeitnehmer bauen mit geringem eigenem Aufwand eine zusätzliche Rente auf. Abwicklung und Verwaltung übernimmt der Arbeitgeber.
- Günstige Beiträge durch Gruppenverträge oder spezielle Konditionen.
- Hinterbliebenenschutz und Absicherung von Berufsunfähigkeit möglich.
- Keine Anrechnung der Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge auf Arbeitslosengeld II (Hartz 4) und nur anteilige Anrechnung bei Erwerbsminderung und auf Grundsicherung im Alter.
Zu beachten ist
- Die Steuerersparnis bei einer Entgeltumwandlung führt zu einem geringeren sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen. Das bedeutet geringere Beiträge zu den Sozialversicherungen, wodurch die gesetzliche Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Elterngeld geringfügig geringer ausfallen.
- Die Betriebsrente muss bei Auszahlung versteuert werden. Allerdings liegen im Regelfall die Steuern geringer als während der aktiven beruflichen Zeit.
- Gesetzlich krankenversicherte Rentner müssen für die Betriebsrente Beiträge zur Krankenkasse und zur Pflegekasse zahlen. Da der Arbeitgeberanteil wegfällt, muss der Rentner den Beitrag allein aufbringen.
Betriebliche Altersvorsorge unverbindlich anfragen
Friedrich von Laer und sein Service-Team freuen sich auf Ihre Anfragen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und beraten Sie gern! Sie erreichen uns werktags von 08:30 – 17:00 Uhr. Rufen Sie uns einfach an unter +49 (69) 1700 700 oder schreiben Sie uns:
Kostenlose Beratung & individuelles AngebotDie wichtigsten Punkte der betrieblichen Altersvorsorge
Die wichtigsten Punkte für Arbeitnehmer
Hier die wichtigsten Punkte für Arbeitnehmer in der Übersicht:
- Als Mitarbeiter haben Sie ein Recht auf eine betriebliche Altersversorgung. Der Arbeitgeber muss Ihnen die Möglichkeit geben, eine betriebliche Altersversorgung einzurichten.
- Durch die betriebliche Altersvorsorge schließen Sie anteilig Rentenlücken und sichern sich Ihren Lebensstandard im Alter.
- Durch die nachgelagerte Besteuerung finanzieren Sie durch geringere Steuern und Sozialabgaben, sowie den verpflichtenden Arbeitgeberanteil ab 01.01.2019 (und für alle bis dahin bestehende Verträge ab 01.01.2022) Ihre Altersversorgung zu extrem günstigen Konditionen.
Sie profitieren von einer einheitlichen Beratung aus einer Hand unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Betriebliche Altersvorsorge und Jobwechsel
Was passiert beim Arbeitsplatzwechsel?
Der neue Arbeitgeber ist nach der Grundlage des Betriebsrentengesetzes verpflichtet, ebenfalls eine betriebliche Altersvorsorge im Rahmen einer Gehaltsumwandlung anzubieten.
Das kann dadurch erfolgen, dass er
- den bestehenden Vertrag übernimmt und diesen fortsetzt,
- im Rahmen eines Übertragungsabkommens das vorhandene Kapital ohne zusätzliche Kosten auf einen den Versicherer überträgt mit dem der neue Arbeitgeber zusammenarbeitet.
Betriebliche Altersvorsorge mit Todesfallschutz
Wie steht es mit dem Hinterbliebenenschutz?
Bezugsberechtigt für Todesfallleistungen sind der Ehegatte bzw. der Lebenspartner, mit dem der Versicherte in einer eingetragenen Partnerschaft gemäß §1 LPartGgelebt hat. Der Lebensgefährte, mit dem der Versicherte in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hat. Die Kinder des Versicherten im Sinne des §32 Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Absatz 5 EStG. – maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs.
Es besteht Anspruch auf das vorhandene Kapital beim Versicherer in Form einer Rente.
Sonstige Erben des Versorgungsberechtigten: Todesfallleistung begrenzt auf insgesamt 8.000 €.
Eine Absicherung der Hinterbliebenen bei Tod des Versicherten ist im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge durch Zahlung eines Zusatzbeitrages möglich.
Abschluss der betrieblichen Altersvorsorge über GRAF BRÜHL
Vorteile beim Abschluss über GRAF BRÜHL
Als überregional tätiger und erfahrener Versicherungsmakler haben wir uns bereits sehr früh auf das Thema Betriebliche Altersvorsorge konzentriert. Die Einrichtung und Verwaltung betrieblicher Altersversorgungen nationaler und internationaler Unternehmen sowie die umfassende Beratung zur Entscheidungsfindung erfolgt dabei für die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer
Seit 29 Jahren
Seit 1995 auf dem Markt, verfügt GRAF BRÜHL über eine langjährige Erfahrung und einen guten Marktüberblick.
Hohe Kundenbindung
Hohe Kundenbindung spricht für Nachhaltigkeit. Unser Ziel ist eine langjährige Partnerschaft auf Augenhöhe.
100% unabhängig
Wir garantieren unseren Kunden, dass wir zu 100% unabhängig von Versicherungsgesellschaften arbeiten.
Betriebliche Altersvorsorge anfragen
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