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Gebäude­versicherung Gewerbe

Exklu­sive Lösungs­kon­zepte im gesamten Lebens­zy­klus Ihrer Gewerbeimmobilie

Gebäude­versicherung für Gewerbe

Immo­bi­li­en­ver­si­che­rung für alle gewerb­li­chen Gebäudearten

Wir über­prüfen Ihre Immobilienversicherungen

Neben den reinen Fixkosten eben­falls im Fokus:

Kosten­lose und unver­bind­liche Beratung
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(*) Pflicht­felder

GRAF BRÜHL Versicherungs­makler Frankfurt

Gute Gründe für GRAF BRÜHL

Seit 29 Jahren 

Seit 1995 auf dem Markt, ist GRAF BRÜHL einer der bundes­weit führenden Versicherungs­makler für Gewerbe­immobilien und den produ­zie­renden Mittelstand. 

Hohe Kundenbindung 

Die hohe Kunden­bin­dungs­quote spie­gelt unsere Maxime wieder: Nachhaltigkeit. 

100% unabhängig 

Wir garan­tieren unseren Kunden, dass wir zu 100% unab­hängig von Versi­che­rungs­ge­sell­schaften arbeiten. 

Schnell & unkompliziert 

Wir antworten spätes­tens am folgenden Arbeitstag. 

Bera­tung vor Ort 

Die persön­liche Bera­tung ist uns wichtig. Wir beraten Sie daher persön­lich bundes­weit bei Ihnen vor Ort oder in unserem Versicherungs­makler-Büro in Frankfurt. 

Schnelle Schadenbearbeitung 

Schäden werden tages­gleich bear­beitet bei Meldung bis 16:30 Uhr. Die Beglei­chung erfolgt i.d.R. 14 Tage nach Regu­lie­rungs­an­for­de­rung beim Versicherer. 

Gewerbe­immobilie absichern

Wer braucht eine gewerb­liche Gebäudeversicherung?

Ganz gleich ob Investor oder Bestands­halter – wer Eigen­tümer von Gewerbe­immobilien ist, benö­tigt eine Immo­bi­li­en­ver­si­che­rung bzw. Gebäude­versicherung Gewerbe. Verzichtet der Eigen­tümer auf die Versi­che­rung, riskiert er damit immense finan­zi­elle Kosten, was unwei­ger­lich in die Insol­venz führen kann.

Um die Exis­tenz nicht aufgrund eines mangelnden Versi­che­rungs­schutzes aufs Spiel zu setzen, gehört die Immo­bi­li­en­ver­si­che­rung daher in das Versi­che­rungs­port­folio eines jeden unter­neh­me­ri­schen Immobilienbesitzers.

Die Gebäude­versicherung Gewerbe ist demnach mehr als empfeh­lens­wert. Denn Schäden sind meist sehr teuer. Außerdem kann ein solcher Scha­dens­fall auch weit­rei­chende Folgen haben – zum Beispiel ein vorüber­ge­hender Ausfall der Nutzung, um den Schaden zu besei­tigen, wodurch Mieter berech­tigt sind, die Miete zu kürzen. Dadurch entsteht ein zusätz­li­cher finan­zi­eller Schaden, der sich absi­chern lässt (Miet­ver­lust). Um sich dabei finan­ziell nicht zu ruinieren, ist die Absi­che­rung unabdingbar.

Gebäu­de­ver­si­che­rungs­kon­zept von GRAF BRÜHL Versicherungsmakler

Das von uns vermit­telte Konzept sichert Ihre Immo­bi­lien zuver­lässig ab. Ganz gleich, ob Wohnen, Gewerbe oder Indus­trie: Ihre Immo­bi­lien sind für den Geschäfts­er­folg unverzichtbar.

Gebäude­versicherung – Gewerbe

Jetzt unver­bind­lich anfragen oder Bera­tung anfor­dern. Wir melden uns spätes­tens am folgenden Arbeitstag – verspro­chen. Tele­fo­nisch errei­chen Sie uns unter +49 (69) 1 700 700

Kosten­lose Bera­tung & indi­vi­du­elles Angebot

Bedin­gungen und Leis­tungen der Gewerbe-Gebäudeversicherung

Schutz vor finan­zi­ellem Ruin

Klas­si­sche Versicherungen beinhalten einen fest defi­nierten Rahmen von versi­cherten Gefahren. Dies betrifft auch Ausschlüsse, das heißt nicht versi­cherte bezie­hungs­weise nicht versi­cher­bare Schäden. Gefahren sind hier fest defi­niert, so dass im Scha­den­fall für alle Betei­ligten Klar­heit besteht. Manche Ausschlüsse lassen sich auf Wunsch mitver­si­chern, manche sind niemals versi­cherbar. Beispiel­haft stehen hierfür Schäden, die durch übliche Abnut­zung oder Verschleiß entstanden sind. Die sog. „All-Risk“-Versicherung im Rahmen der gewerb­li­chen Gebäude­versicherung im Gegen­satz versi­chert alles denk­bare, was nicht explizit ausge­schlossen ist.

Defi­nierte Ausschlüsse sind wichtig: Würde alles versi­chert, würden die Kosten für Scha­den­fälle ins uner­mess­liche ausufern. Niemand würde beispiels­weise seine Gebäude in Stand halten und der Versi­cherer müsste für alles aufkommen, was wiederum zu massivem Anstieg von Beiträgen aller in der Versi­cher­ten­ge­mein­schaft führt.

Darüber hinaus sind Gebäude­versicherungen dafür da, um den Kunden vor dem finan­zi­ellen Ruin zu bewahren, beispiels­weise im Falle eines Total­scha­dens durch ein Feuer oder bei Schäden durch Leitungswasser.

Bedingungen und Leistungen der Gewerbe Gebäudeversicherung
Ausschlüsse defi­nieren nicht versi­cherte bzw. nicht versi­cher­bare Schäden

Wir sind auf Ihre Zuar­beit angewiesen

Um den Kunden stets einen attrak­tiven Beitrag bieten zu können, beur­teilen Versi­cherer stets Risiken neu und passen ihre Kalku­la­tionen an. Hierzu gehört auch, dass für Klein­schäden bis beispiels­weise 1.000 Euro soge­nannte Selbst­be­halte verein­bart werden. Dadurch wird der Kunde am Risiko im Kleinen beteiligt.

Wichtig, damit Schäden auch zur Auszah­lung kommen, ist die Zuar­beit des Kunden bezie­hungs­weise dessen Bevoll­mäch­tigten. Oft schei­tert die Scha­den­re­gu­lie­rung einfach daran, dass benö­tigte Unter­lagen oder Infor­ma­tionen nicht einge­reicht wurden oder keinerlei Rück­mel­dung kommt. Rech­nungen gehen dann zu Lasten des Eigentümers.

Wir entwi­ckeln unser eigenes Gebäu­de­ver­si­che­rungs-Konzept ständig weiter, um dem Wandel im Versi­che­rungs­markt Rech­nung zu tragen. Wir beob­achten den Markt, sammeln Infor­ma­tionen und lassen diese in unsere Konzepte einfließen. 

Weiterhin sind wir Ihr Controller, wenn es darum geht, benö­tigte Unter­lagen und Infor­ma­tionen einzu­holen, damit versi­cherte Scha­den­fälle auch zur Auszah­lung kommen.

Schäden am Gewerbegebäude

Welche Schäden deckt die Gebäude­versicherung ab?

Schäden an der Gewerbeimmobilie versichern
Ereig­nisse wie Feuer, Über­schwem­mung oder Sturm können dieses Gebäude beschä­digen oder sogar zerstören

Die Gewerbe­gebäude­versicherung deckt alle unvor­her­seh­baren Schäden, die an dem Gewerbe­gebäude durch benannte und auf Wunsch auch durch unbe­nannte Gefahren eintreten. Schäden, die durch Alte­rung, Verschleiß, Abnut­zung oder gar Vorsatz, entstanden sind, können nicht ersetzt werden.

Wenn das Gewerbe­gebäude mit groß­flä­chigen Außen- und Innen­ver­gla­sungen bestückt ist, sollte in der Regel eine zusätz­liche Glas­ver­si­che­rung abge­schlossen werden. Im Rahmen der Gebäude­versicherung-Gewerbe sind nämlich nur jene Glas­schäden abge­deckt, die durch die versi­cherten Gefahren verur­sacht wurden. Weitere Glas­schäden müssen zusätz­lich versi­chert werden.

Feuer

Explo­sionen, Brände und Blitz­schläge sind oft unvor­her­sehbar und für gewöhn­lich mit fatalen Schäden verbunden. Neben den Wieder­in­stand­set­zungs­kosten, kommt die betrieb­liche Gebäude­versicherung auch für Folge­schäden, aufgrund des Lösch­was­sers sowie für Aufräu­mungs- und Abbruch­ar­beiten auf.

Leitungs­wasser

Ein Wasser­rohr­bruch kann nicht nur zu massiven Schäden am Geschäfts­in­halt (die Kosten werden hier von einer Inhalts­ver­si­che­rung über­nommen), sondern auch am Gebäude selbst führen. Die Gebäude­versicherung über­nimmt den Schaden.

Natur­ge­fahren

Natur­ge­fahren nehmen insbe­son­dere in hoch­wasser- oder erdbe­ben­ge­fähr­deten Gebieten eine beson­dere Stel­lung ein. Versi­chert sind hier­über Über­schwem­mung, Erdbeben, Erdsen­kung, Erdrutsch, Schnee­druck, Lawinen und Vulkanausbruch. 

Auch die Gefahr des Schnee­drucks ist nicht zu unter­schätzen. Schnee, der durch milde Tempe­ra­turen tags­über taut und abends durch fallende Tempe­ra­turen wieder gefriert, kann schnell tonnen­schwer werden und das Gebäude droht einzustürzen.

Extended Coverage

Neben den übli­chen Gefahren lassen sich hier­über weiter­ge­hende Risiken wie beispiels­weise unbe­nannte Gefahren, Fahr­zeug­an­prall, böswil­lige Beschä­di­gung und oder Innere Unruhen und Streik versi­chern. Der Baustein „unbe­nannte Gefahren“ ist der soge­nannte Allge­fahren-Baustein. Hier­über werden alle nicht explizit ausge­schlos­senen Gefahren versi­chert. Beispiels­weise Schäden durch Sturm unter­halb von Wind­stärke 8 oder auch ein umstür­zender Baum (ohne das Zutun von außen).

Haus­technik

Alle modernen Gebäude beinhalten heute eine Viel­zahl an elek­tri­schen und tech­ni­schen Einrich­tungen, die beispiels­weise durch Kurz­schluss, Über­span­nung (Span­nungs­spitze) oder einfach durch falsche Bedie­nung beschä­digt werden können.
Von der Sprink­ler­an­lage, über die Heizungs- und Klima­ge­räte bis hin zur Steue­rung der Jalou­sien, Aufzüge, Einbruch­mel­de­an­lage sind alle elek­tri­schen und tech­ni­schen Gebäu­de­be­stand­teilte versicherbar.

Terror

Auch der stetig wach­senden Bedro­hung durch Terror­an­griffe trägt die Immo­bi­li­en­ver­si­che­rung Rech­nung. Gebäude bis zu einer kalku­lierten Versi­che­rungs­summe von 25 Millionen Euro können auf Wunsch im Rahmen der üblich am Markt erhält­li­chen Produkte mitver­si­chert werden. Größere Objekte können beispiels­weise über den Spezi­al­ver­si­cherer Extremus eigen­ständig versi­chert werden.

Schäden im Rahmen der Gewerbegebäudeversicherung

Beispiele für Schäden an Gewerbegebäuden

Die Gebäude­versicherung Gewerbe deckt alle unvor­her­seh­baren Schäden an Ihrem Gewerbe­gebäude ab, die am Gebäude durch benannte, optional auch durch unbe­nannte Gefahren, eintreten. Schäden durch Alte­rung, Verschleiß, Abnut­zung, Vorsatz und ähnliche können nicht ersetzt werden.

Für Gewerbe­gebäude mit groß­flä­chiger Außen- und Innen­ver­gla­sung sollte in der Regel eine zusätz­liche Glas­ver­si­che­rung abge­schlossen werden. Im Rahmen der gewerb­li­chen Gebäude­versicherung sind nur jene Glas­schäden abge­deckt, die durch versi­cherten Gefahren verur­sacht wurden. Weitere Glas­schäden müssen zusätz­lich versi­chert werden.

Leitungs­wasser
Ein steck­na­del­großes Loch in der Frisch­was­ser­lei­tung lässt über Tage unbe­merkt Wasser austreten. Die notwen­digen Trock­nungen und Reno­vie­rungs­ar­beiten dauern mehrere Wochen und sind mit erheb­li­chen Kosten und Nach­teilen verbunden, weshalb Mieter vorüber­ge­hend ins Hotel müssen und Ihre Miete mindern.
Feuer
Unbe­kannte stecken die vor dem Gebäude stehenden Müll­tonnen in Brand. Rauch und Ruß verun­rei­nigen nicht nur groß­flä­chig die Fassade, sondern ziehen auch durch gekippte Fenster in diverse Wohnungen, wodurch diese nur noch einge­schränkt nutzbar sind. 
Sturm
Durch Sturm werden Bäume umge­knickt, entwur­zelt und schwere Äste auf das Dach geschleu­dert. Die Repa­ra­turen am Gebäude sowie die Besei­ti­gung von Altholz verur­sa­chen Kosten, die im fünf­stel­ligen Bereich liegen. 
Schnee­druck
Schmel­zender und wieder gefrie­render Schnee lässt durch sein massives Gewicht das Dach einstürzen und gefährdet zudem die Stabi­lität des gesamten Gebäudes. Die Wieder­her­stel­lung des Gebäudes dauert Monate, Mieter ziehen aus und im Anschluss daran steht das Gebäude für ein halbes Jahr leer. 
Einbruch
Unbe­kannte dringen in das Gebäude ein und beschä­digen dabei Türen und Fenster. Beim Verlassen des Gebäudes werden nicht nur die Räum­lich­keiten von Mietern beschä­digt sondern auch das Trep­pen­haus demo­liert und an Wände und Mauern mit Graf­fiti verschmiert. Die Mieter haben keine Inhalts­ver­si­che­rung, daher leistet der Gebäu­de­ver­si­cherer für die Gebäu­de­schäden durch Einbruch. 
Über­schwem­mung
Durch abschüs­siges Gelände gelangt nicht abflie­ßendes Regen­wasser in das Gebäude. Zusätz­lich wird durch die Kana­li­sa­tion Abwasser aus den Toiletten und Wasch­be­cken zurück in das Gebäude gedrückt. Neben den Trock­nungs- und Sanie­rungs­ar­beiten muss ein Bauche­miker heran­ge­zogen werden, um den Boden auf bakte­ri­elle Verun­rei­ni­gungen zu untersuchen. 
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Wir beraten Sie gern!

Egal ob Büro­ge­bäude, Einkaufs­zen­trum, öffent­li­cher Markt oder land­wirt­schaft­li­ches Gebäude: GRAF BRÜHL Versicherungs­makler bietet auf Ihre spezi­ellen Bedürf­nisse und aktu­elle Situa­tion zuge­schnit­tene Versi­che­rungs­lö­sungen. Unser Service-Team freut sich auf Ihre Anfrage zur gewerb­li­chen Gebäude­versicherung und berät Sie gern! 

Kosten­lose Bera­tung & indi­vi­du­elles Angebot

Die verschie­denen Gebäude­versicherungen für Ihre Gewerbeimmobilie

Wir versi­chern nahezu alle großen Gewerbeimmobilien

Gebäudeversicherung - Gewerbe mit Mischnutzung
Wichtig: Ab 50 % Gewer­be­an­teil, muss man das Gebäude als eine gewerb­liche Immo­bilie versichern

Die Gebäude­versicherung für Mischnutzung

Wie vieles im Leben, ist auch die Nutzung von Gebäuden nicht zwin­gend einheit­lich vorge­geben, sie ist nicht nur gewerb­lich oder nur privat. Ganz im Gegen­teil ist eine gemischte Nutzung viel­leicht sogar eine der meisten Nutzungs­arten für Gebäude in deut­schen Innen­städten. Zu denken ist an die Wohn­ge­bäude mit Gewer­be­flä­chen im Erdge­schoss oder die Wohn­ge­bäude mit der Kanzlei im ersten Stock bezie­hungs­weise einer Arztpraxis. 

Liegt der gewerb­liche Anteil des Gebäudes dabei über 50 Prozent, wird man dieses Gebäude zumeist auch als eine gewerb­liche Immo­bilie versi­chern, weshalb eine genaue Berech­nung des tatsäch­li­chen Gewer­be­an­teils beson­ders wichtig ist. Solche Gebäude bringen, wie reine Gewerbe­immobilien auch, beson­dere Anfor­de­rungen an die Versi­che­rung mit. Die Unter­schei­dung liegt zunächst darin, dass Gewerbe­gebäude inklu­sive der dafür notwen­digen Betriebs­technik oft teurer sind und damit auch höheren Instand­set­zungs­auf­wand mit sich bringen. Dazu kommen die spezi­fi­schen Gefahren eines Gewerbes, die eben­falls berück­sich­tigt werden müssen. 

Eine Gewerbe-Gebäude­versicherung kann, nach entspre­chender Gefah­ren­ana­lyse durch den verant­wort­li­chen Makler, durch indi­vi­du­elle Anpas­sung der entspre­chenden Deckung auch den außer­ge­wöhn­lichsten Gefahren einer Misch­nut­zung begegnen.

Die Gebäude­versicherung mit Gewerbeanteil

Im Gegen­satz zu den Gebäuden mit über­wie­gendem Gewer­be­an­teil, können gemischt als Wohn­raum und Gewerbe genutzte Gebäude mit einem Gewer­be­an­teil bei unter 50 Prozent über eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung versi­chert werden. Aufgrund des höheren Brand­ri­sikos wird der Versi­cherer aber in der Regel Zuschläge erheben. 

Gebäude mit einem Gewer­be­an­teil bei über 50 Prozent sind nur noch über eine Firmen­ge­bäu­de­ver­si­che­rung versi­cherbar. Diese schützt gegen versi­cherte Gefahren wie Feuer, Leitungs­wasser und Sturm. Dieser Schutz kann durch weitere indi­vi­duell verein­barte Versi­che­rungs­pa­kete, wie zum Beispiel die Miet­ver­lust­ver­si­che­rung und eine Glas­ver­si­che­rung, entspre­chend erwei­tert werden. 

Bei der Berech­nung des Gewer­be­an­teils einer Immo­bi­li­en­nut­zung sind nicht nur auf Gewinn­erzie­lung gerich­tete Unter­nehmen, sondern auch die unter­ge­brachten sozialen Einrich­tungen zu berück­sich­tigen. Bei Firmen­ge­bäuden werden im Gegen­satz zu Wohn­ge­bäuden geson­derte Bindungs­werke für übliche Gefahren wie Feuer, Leitungs­wasser und Sturm angewandt. 

Eine persön­liche Bera­tung durch erfah­rene Versicherungs­makler speziell für Gebäude­versicherungen stellt sicher, dass Ihr Objekt der wirt­schaft­li­chen Exis­tenz best­mög­lichsten Schutz zum best­mög­lichsten Preis erfährt. 

Abstu­fung je nach prozen­tualem Gewerbeanteil

Die Bestim­mung eines passenden Gebäu­de­ver­si­che­rungs­kon­zepts beginnt grund­sätz­lich mit der rich­tigen Einord­nung des Gebäudes in die rich­tige Gebäu­de­ka­te­gorie. Beson­ders die Unter­schei­dung zwischen reinem Wohn­ge­bäude, Gebäude mit einer Misch­nut­zung, dem reinen Gewerbe bezie­hungs­weise Firmen­ge­bäude hat für das anschlie­ßende Gebäu­de­ver­si­che­rungs­kon­zept eine grund­le­gende Relevanz. 

Die Abstu­fung erfolgt hierbei nach prozen­tualem Gewer­be­an­teil. Reine Wohn­ge­bäude beinhalten Null Prozent Gewerbeanteil. 

Aufgrund dessen weiten Ausle­gung, dürfen auch keine kari­ka­tiven bezie­hungs­weise sozialen Einrich­tungen in dem Gebäude unter­ge­bracht worden sein. Besteht hingegen eine gemischte Gebäu­de­nut­zung, handelt es sich um ein Gebäude in Misch­nut­zung, das grund­sätz­lich unter eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, aber mit zusätz­li­chen Zuschlägen, fällt. 

Ab 50 Prozent Gewer­be­an­teil muss das Gebäude als gewerb­liche Immo­bilie mit einer Immo­bi­li­en­ver­si­che­rung für Gewerbe­immobilien (sog. gewerb­liche Gebäude­versicherung oder auch Gebäude­versicherung Gewerbeversi­chert werden.

Leer­stand und die Gebäude­versicherungen Gewerbe

Nicht ständig besetzte Gewerbe­gebäude und Leerstand

Ein, auch nur zum Teil, leer stehendes Gebäude bringt andere Gefahren für die Gebäu­de­sub­stanz mit sich, als dies bei einem dauer­haft besetzten Gebäude der Fall ist. Die Gefahren liegen hier nicht mehr in der eigent­li­chen Nutzung des Gebäudes, sondern primär in der ausblei­benden Gebäu­de­über­wa­chung, die schon ein einzelner Mieter durch seine Anwe­sen­heit zwangs­läufig erbringt. 

Einem solchem Gebäude drohen Gefahren durch Frost­schäden an den Leitungen, Vanda­lismus, Brand­schäden oder Schäden aufgrund der Mate­ri­al­er­mü­dung. Dies müsste der Eigen­tümer bei der Suche nach einer passenden Gebäude­versicherung für Gewer­be­ob­jekte unmit­telbar mit berück­sich­tigen bezie­hungs­weise jede Ände­rung der Bele­gung dem Versi­cherer anzeigen. Ande­ren­falls droht im Scha­den­fall auch eine Leis­tungs­kür­zung durch den Versi­cherer aufgrund eigenen Verschuldens. 

Die Schwie­rig­keit liegt bereits darin, Leer­stand richtig zu defi­nieren. So hat das BGH im Jahre 2008 entschieden, dass ein über mehrere Monate nur spora­disch genutztes Haus nicht als leer­ste­hend gilt, während ein gele­gent­lich durch Musiker zur Übungs­zwe­cken genutztes Gebäude weiterhin als leer­ste­hend einge­stuft wird (LG Kassen 1998). Lassen Sie sich zur Vermei­dung von Fehl­ver­si­che­rung von kompe­tenten und unab­hän­gigen Versi­che­rungs­mak­lern beraten.

Gebäude Leerstand mit Immobilienversicherung absichern
Leer stehende Gebäude bringen Gefahren für die Gebäu­de­sub­stanz mit sich

Unver­bind­lich anfragen oder Bera­tung anfordern

Unser Service-Team freut sich auf Ihre Anfrage zur Immo­bi­li­en­ver­si­che­rung für Gewerbe­immobilien und berät Sie gern! Sie errei­chen uns werk­tags von 08:30 – 17:00 Uhr. Rufen Sie uns einfach an.

Kosten­lose Bera­tung & indi­vi­du­elles Angebot

Gebäude­versicherung für jedes gewerb­liche Gebäude

Jedes Gebäude ist anders – Ihr Makler aber immer GRAF BRÜHL

Verschie­dene Immo­bi­lien haben verschie­dene Risiken, daher ist eine Diver­si­fi­ka­tion hinsicht­lich der Art und der Höhe des Gewerbe­gebäude-Versi­che­rungs­schutzes notwendig. 

GRAF BRÜHL Versicherungs­makler unter­stützt seine Kunden mit auf Bedürf­nisse der Immo­bilie sowie des Unter­neh­mens zuge­schnit­tenen Versicherungskonzepten. 

Jede Immo­bilie ist anders, daher sind teil­weise auch verschie­dene Absi­che­rungs­pa­ra­meter zu beachten bezie­hungs­weise zu vereinbaren.

GRAF BRÜHL Versicherungs­makler eruiert zusammen mit seinen Kunden die einzelnen Risiken und imple­men­tiert die entspre­chenden Para­meter in umfas­sende und den Anfor­de­rungen des Kunden gerechten Versicherungsschutz. 

Die hieraus gewonnen Erkennt­nisse fließen sodann in ein umfas­sendes Versi­che­rungs­kon­zept, das gege­be­nen­falls auch vorhan­dene Sonder­ri­siken, beispiels­weise Leer­stand einer Immo­bilie, versi­che­rungs­tech­nisch berücksichtigt.

Firmengebäude - Gewerbeversicherung Gewerbe

Dient ein Gebäude über­wie­gend dem Sitz eines oder mehrerer Unter­nehmen, spricht man von einem Firmen­ge­bäude. Aufgrund des fehlenden oder nur gering­fü­gigen Wohn­flä­chen­an­teils fallen die Firmen­ge­bäude versi­che­rungs­tech­nisch unter die Gewerbe­gebäude­versicherung (oder auch Firmen­ge­bäu­de­ver­si­che­rung). Das hat den Grund, dass Firmen­ge­bäude, ähnlich wie Gewerbe­gebäude, anderen Risiken ausge­setzt sind, als dies bei Wohn­ge­bäuden üblich ist.

Das beginnt bereits bei der oft anders gela­gerten Basis­aus­stat­tung von Firmen­ge­bäuden, ganz beson­ders, wenn sie spezi­fisch für bestimmte tech­ni­sche Bereiche ausge­baut sind. Zudem kann scha­den­be­dingter Störung eines Miet­ver­hält­nisses mit schwer­wie­genden wirt­schaft­li­chen Folgen für den Mieter einher­gehen, die er gege­be­nen­falls auf die eine oder andere Weise dem Vermieter anlasten kann.

Wichtig ist daher nicht nur eine allum­fas­sende Risi­ko­ana­lyse und eine darauf aufbau­ende Risi­ko­de­ckung, sondern auch eine fundierte Erfah­rung im Scha­den­fall, um die wirt­schaft­liche Nutz­bar­keit eines Firmen­ge­bäudes so schnell wie möglich wieder­her­stellen zu können.

Bürogebäude - Gewerbeversicherung Gewerbe

Wer als Selbst­stän­diger über­wie­gend oder ausschließ­lich im Büro arbeitet, scheint auf den ersten Blick nur wenige Risiken zu haben. Doch die rich­tige Absi­che­rung für Büro­be­triebe ist unentbehrlich.

Auch im Büro­alltag kann es schnell passieren, dass einem Dritten Schaden zuge­fügt wird, beispiels­weise an dessen Gesund­heit (Perso­nen­schaden) oder an dessen Eigentum (Sach­schaden). Da alle Unter­nehmer in Deutsch­land für eigene sowie von den Mitar­bei­tern schuld­haft verur­sachte Schäden haftbar gemacht werden können, sollte unbe­dingt darüber nach­ge­dacht werden, eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung abzu­schließen, die eben diese Scha­den­er­satz­an­sprüche über­nimmt. Zudem wehrt eine solche Versi­che­rung unbe­rech­tigte Ansprüche an den Büro­be­trieb ab.

Durch eine Inhalts­ver­si­che­rung besteht ferner die Möglich­keit, das Betriebs­in­ventar gegen bestimmte Risiken wie Feuer, Einbruch­dieb­stahl, Sturm und Hagel sowie Leitungs­wasser abzusichern.

Lagerhalle - Gewerbeversicherung Gewerbe

Um als Eigen­tümer oder Betreiber von Logistik-Gebäuden oder Lager­hallen ausrei­chend versi­chert zu sein, muss zunächst einmal die rich­tige Versi­che­rungs­summe für die gewerb­liche Gebäude­versicherung für Logistik- und Lager­hallen ermit­telt werden.

Diese Versi­che­rungs­summe ergibt sich in der Regel aus dem Wieder­auf­bau­wert der Lager­halle. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Versi­che­rungs­summe in regel­mä­ßigen Abständen von einem Fach­mann über­prüft wird, denn oftmals kommt es zu Anbauten oder Lager­erwei­te­rungen, was sich selbst­ver­ständ­lich auf die Versi­che­rungs­summe auswirkt. Im Scha­dens­fall kann es bei unzu­rei­chender Versi­che­rungs­summe schnell zu erheb­li­chen Abzügen kommen.

Außerdem muss über­legt werden, welche Gefahren man absi­chern möchte, damit im Scha­dens­fall die Lager­halle richtig versi­chert ist.

Wenn man seine Lager­halle rundum richtig versi­chern möchte, sollte man neben der gewerb­li­chen Gebäude­versicherung andere Risiken gege­be­nen­falls zusätz­lich einbe­ziehen. Hat die Lager­halle zum Beispiel Gebäu­de­ver­gla­sung sollte man über­legen, ob man die Glas­scheiben im Rahmen einer Gebäude-Glas­ver­si­che­rung versi­chern möchte. 

Schlösser und Herrenhäuser

Ein Schloss zu versi­chern war schon immer eine beson­dere Heraus­for­de­rung. Die Wert­fest­stel­lung ist schwierig, denn der Denk­mal­schutz will häufig im Fall von Restau­ra­tion und Wieder­her­stel­lung ein Wört­chen mitreden. Fenster mit Butzen­scheiben, Innen­wände mit Fresken, aufwendig gestal­tete Trep­pen­häuser und groß­zü­gige Säle sind nicht zu verglei­chen mit der dagegen relativ einfa­chen Vorge­hens­weise bei Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern. Vor vielen Jahren hatten die soge­nannten Mono­pol­ver­si­cherer Gutachter, die sich mit diesen Werten auskannten und haben die Bewer­tung kosten­frei angeboten.

Also wie macht man das heute, gegen welche Risiken versi­chert man sich, wie soll man den Wert korrekt fest­stellen? Viele Versi­cherer sind auch nicht mehr bereit für Schlösser den soge­nannten Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht zu gewähren. Das bedeutet im Scha­den­fall den vollen Wert zu bezahlen ohne Anrech­nung auf den vollen Versi­che­rungs­wert. Das gibt es so nur noch ganz selten und bedarf klarer Verein­ba­rungen mit den Versi­che­rern. Welche Versi­cherer sind da geeignet und auch in der Lage im Scha­den­fall ein vernünf­tige Erstat­tung anzubieten?

Der Versi­che­rungs­schutz ist schon lange nicht mehr stan­dar­di­siert, es gibt indi­vi­dua­li­sierte Bedin­gungs­werke, die genau das ausschließen, was man für Schlösser und Herren­häuser benö­tigt. Zum Beispiel die Erstat­tung zusätz­li­cher Kosten durch behörd­liche Auflagen.

Hier können wir dank lang­jäh­riger Erfah­rung durch adäquate Lösungen Antworten bieten, ange­mes­senen Versi­che­rungs­schutz orga­ni­sieren und indi­vi­du­elle Versi­che­rungs­kon­zepte verhan­deln und zur Verfü­gung stellen.

Stadion - gewerbeliche Immobilienversicherung

In Fuss­balland Deutsch­land gibt es über 108 Stadien mit mehr als 15.000 Plätzen. Hinzu kommen eine unüber­schaubar hohe Anzahl von klei­neren Stadien und Sport­plätzen bundes­weit. Für viele Vereine sind ihre Sport­stätten und Stadien das Zentrum ihrer Exis­tenz. Es würde sie ohne diese Einrich­tung gar nicht geben. Für die Betreiber größerer Stadien bilden diese eine umfang­reiche, wenn nicht die zentrale Verdienstquelle.

Damit wird auch der Wert der passenden Absi­che­rung für ein Stadion oder eine Sport­stätte über­deut­lich. Dabei muss nicht nur die Größe des Stadions berück­sich­tigt werden, sondern auch seine tech­ni­sche Ausstat­tung und Komple­xität, seine Lage, seine Verwend­bar­keit und vieles andere mehr.

Dank einer umfas­senden Bera­tung durch erfah­rene Versicherungs­makler, können Sie sicher­stellen, dass Sie nicht nur den besten Preis für Ihre Sport­stät­ten­ver­si­che­rung bezahlen, sondern auch richtig abge­si­chert sind.

Einkaufszentrum - gewerbeliche Immobilienversicherung

In Deutsch­land gibt es über 154 Einkaufs­zen­tren mit einer Verkaufs­fläche von mehr als 10.000 Quadrat­me­tern. Hinzu kommen eine unbe­kannte Anzahl klei­nerer Einkaufs­zen­tren unter­schied­li­cher Couleur. 

Aufgrund der darin befind­li­chen Konzen­tra­tion von Gewer­be­trei­benden unter­schied­li­cher Eigenart und Größe, der Anzie­hungs­wir­kung eines Einkaufs­zen­trums auf das Publikum und die den Betreiber betref­fenden Verkehrs­si­che­rungs­pflichten, ist die rich­tige Absi­che­rung eines solchen Gebäudes mit einer Gebäude­versicherung für Einkaufs­zen­tren und dessen Eigen­tü­mers eine Heraus­for­de­rung für jeden Versicherungs­makler, der mit Exper­tise und Erfah­rung inklu­siver einer indi­vi­du­eller Bera­tung begegnet werden muss. Das gilt umso mehr, wenn der Versicherungs­makler auch die Scha­den­be­ar­bei­tung für den Kunden über­nehmen soll.

Kaufhaus - gewerbeliche Immobilienversicherung

Per Defi­ni­tion sind Kauf­häuser Einzel­han­dels­ge­schäfte, die Waren einer oder einiger weniger Waren­gruppen auf einer Verkaufs­fläche von mindes­tens 1.000 Quadrat­me­tern zum Verkauf anbieten. Bundes­weit bekannt sind Kauf­häuser oder Textilien. 

Ähnlich wie Einkaufs­zen­tren, ziehen Kauf­häuser großes Publikum an und sind ein wesent­li­ches Stand­bein ihrer Betreiber. Eine entspre­chende Absi­che­rung des Gebäudes mit einer Gebäu­de­ver­sich­eung für Kauf­häuser und des Inhalts in seiner Substanz, des Betrei­bers vor gesetz­li­cher Haftung oder Verdienst­aus­fall sowie des Publi­kums vor sons­tigen Gefahren ist uner­läss­lich. Dies kann nur auf der Grund­lage einer inten­siven und indi­vi­du­ellen Bera­tung durch einen erfah­renen und unab­hän­gigen Versicherungs­makler erfolgen. 

Supermarkt - Immobilienversicherung Gewerbeimmobilie

Super­märkte sind Einzel­han­dels­ge­schäfte, die Erzeug­nisse des tägli­chen Bedarfs wie Lebens­mittel, Genuss­mittel oder Droge­rie­ar­tikel zum Kauf anbieten. Der tägliche Publi­kums­ver­kehr, die wirt­schaft­liche Bedeu­tung eines Super­markts für den Betreiber und die damit einher­ge­henden Risiken, stellen hohe Anfor­de­rungen an Versi­che­rung und Versicherungsmakler. 

Möchte der Kunde auch die Scha­den­füh­rung an den Versicherungs­makler abtreten, muss er sicher sein, dass dieser über entspre­chende Erfah­rungen verfügt, um seine even­tu­ellen Verdienst­aus­fälle so gering zu halten, wie möglich. Derlei Risiken kann nur mit Hilfe eines erfah­renen und unab­hän­gigen Versi­che­rungs­mak­lers begegnet werden.

Parkhaus - Immobilienversicherung Gewerbeimmobilie

Der Betreiber oder Eigen­tümer eines Park­hauses haftet für vielerlei Schäden. Wo sich täglich zahl­reiche Menschen aufhalten, kann immer etwas schief gehen; seien es Schäden an Gebäude- und Gebäu­de­be­stand­teilen des Park­hauses, parkenden Autos oder Perso­nen­schäden. Letz­teres kann dabei erheb­liche Scha­den­er­satz­for­de­rungen nach sich ziehen und damit unter Umständen sogar exis­tenz­be­dro­hend für den entspre­chenden Eigen­tümer bezie­hungs­weise den Investor werden. 

Auch wenn mit großer Sorg­falt gear­beitet wird, Fehler können passieren. Eigen­tümer bezie­hungs­weise Betreiber haften auch für schuld­haft verur­sachte Schäden ihre Mitar­beiter. Hinzu kommt, dass ein Park­haus nicht immer flächen­de­ckend über­wacht werden kann. Demnach besteht ein beson­ders hohes Risiko durch unbe­fugte Dritte. Abhilfe leistet da nur ein gut durch­dachtes Versicherungskonzept.

Alten- und Pflegeheime - Immobilienversicherung Gewerbeimmobilie

Als Betreiber bezie­hungs­weise Eigen­tümer von Alten- oder Pfle­ge­ein­rich­tungen ist man einer Viel­zahl von Risiken ausge­setzt, die im Scha­den­fall exis­tenz­be­dro­hend werden können.
Verur­sacht beispiels­weise ein Mitar­beiter des Unter­neh­mens einen Perso­nen­schaden an Dritten oder einen Sach­schaden an Einrich­tungs­ge­gen­ständen , muss der Eigen­tümer in bestimmten Fällen ganz­heit­lich Haftung über­nehmen. Der Eigen­tümer der Einrich­tung sowie dessen Mitar­beiter haften nämlich für Schäden, die Dritten durch betrieb­liche Tätig­keit schuld­haft zuge­fügt werden. Dabei entstehen nicht selten hohe Scha­den­er­satz­an­sprüche. Ein Schutz dagegen ist möglich, notwendig und zum Teil sogar gesetz­lich vorgeschrieben.

Versi­chert werden können natür­liche und juris­ti­sche Personen, also das Unter­nehmen, die Inhaber oder Geschäfts­führer sowie deren Mitarbeiter.

Dabei ist es beson­ders wichtig darauf zu achten, ob und in welchem Maße die abge­schlos­senen Verträge zur Betriebs­haft­pficht­ver­si­che­rung dem soge­nannten Teilungs­ab­kommen unterliegen.

Diese Abkommen sehen vor, dass die Behand­lungs­kosten bei Perso­nen­schäden (zum Beispiel bei einem Sturz eines Heim­be­woh­ners) ohne Ansehen von Verschulden nach fest­ge­legten Anteilen zwischen Haft­pflicht­ver­si­cherer und Kosten­träger aufge­teilt werden.

Welche Vorteile bieten demnach Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rungen ohne Teilungs­ab­kommen?
Im Scha­den­fall muss der Sozi­al­ver­si­che­rungs­träger (Kran­ken­kasse) nach Sach- und Rechts­lage, aufgrund des nicht vorhan­denen Teilungs­ab­kom­mens, einen behaup­teten Schaden nachweisen.

Dieser Umstand führt oft zu einer güns­ti­geren Tari­fie­rung, da ein Scha­den­aus­gleich nur in begrün­deten Einzel­fällen erfolgt. Der Sozi­al­ver­si­che­rungs­träger erhält also nicht zu jedem ange­mel­deten Scha­den­fall einen Aufwandsausgleich.

Hotels - gewerbliche Gebäudeversicherung

Wie Stadien, Kran­ken­häuser oder Einkaufs­zen­tren gehören auch Hotel­ge­bäude in eine Reihe von Gebäuden mit sehr spezi­fi­scher Risi­ko­sphäre. Sie können nicht nur mit einer allge­meinen Versi­che­rungs­de­ckung im Rahmen einer Gebäude­versicherung für Hotels allum­fäng­lich versi­chern werden. So verfügen Hotels nicht nur über Wohn­räume, sondern auch über eine oder mehrere Restau­rant­kü­chen, Sport­ein­rich­tungen, Well­ness­be­reiche, Veran­stal­tungs­säle oder Hoteldiskotheken. 

So anders­artig die Ausstat­tung eines Hotels ausfallen kann, so verschieden ist auch der erfor­der­liche Versi­che­rungs­schutz. Ange­fangen bei der Bauart des Hotels, über seine Lage, seiner Größe, bis zu seinem Angebot benö­tigt jedes Gebäude dieser Art spezi­fi­schen Versi­che­rungs­schutz. Nicht zuletzt ist es von grosser wirt­schaft­li­cher Bedeu­tung für Eigen­tümer und Betreiber.

Wohnwirtschaftliches Gebäude - gewerbliche Gebäudeversicherung

Ob das kleine Eigen­heim, oder ein großes Wohn­ge­bäu­de­port­folio, beides bedarf eines an die Wohn­ge­bäude ange­passten Versi­che­rungs­schutzes. Wer auf die Gebäude­versicherung verzichtet, bringt sich in Gefahr finan­zi­ellen Ruins. Um ein Wohn­ge­bäude handelt es sich dann, wenn der Gewer­be­an­teil in dem Objekt einen Anteil von 50 Prozent nicht über­steigt. Darunter fallen Gebäude mit einem Handels­ge­werbe im Erdge­schoss oder Restau­rant. Auch Ärzte oder Anwälte mieten sich gern in Wohn­ge­bäude ein.

Steht einmal fest, dass das Objekt ein Wohn­ge­bäude ist, muss es gegen die ihm drohenden Gefahren abge­si­chert werden. Grund­sätz­lich umfasst eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung den Versi­che­rungs­schutz vor Gefahren wie Feuer, Wasser, Sturm und Hagel. Weitere Gefahren werden entweder durch Verein­ba­rung bezie­hungs­weise als Zusatz­leis­tung des Versi­che­rers mit einge­schlossen. Kommt es zu einem versi­cherten Schaden, ersetzt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung verein­ba­rungs­gemäß den Neuwert, was im schlimmsten denk­baren Fall auch die Kosten­über­nahme für die Neuerrich­tung eines vergleich­baren Gebäudes bedeutet.

Landwirtschaftliches Gebäude - Gewerbegebäudeversicherung

Eine beson­dere Form von Immo­bilie stellen die Gebäude eines land­wirt­schaft­li­chen Betriebes dar. Aufgrund ihrer Lage und Nutzung, sind sie oft anderen, der Land­wirt­schaft inne­woh­nenden Gefahren ausge­setzt, als das bei sons­tigen Gebäuden der Fall ist. Sie stellen dabei oft den größten Vermö­gens­an­teil eines land­wirt­schaft­li­chen Betriebes dar, weshalb eine Unter­ver­si­che­rung, oder eine falsche Absi­che­rung gravie­rende Folgen für die wirt­schaft­liche Exis­tenz eines Land­wirt­schafts­be­triebs haben. Ob ein rein gewerb­li­cher Hof, oder eine durch den Bauern selbst bewohnte Land­wirt­schaft, nur durch eine auf die indi­vi­du­ellen Bedürf­nisse ange­passte Bera­tung können die tatsäch­li­chen Versi­che­rungs­be­dürf­nisse eines land­wirt­schaft­li­chen Betriebs voll­um­fäng­lich ausge­ar­beitet werden.

Solar- und Windkraft-Anlagen - Gewerbegebäudeversicherung

Selbst, wer weder ein Haus, Auto, seine Haft­pflicht noch sein Leben absi­chern will, kann mit Risiken konfron­tiert werden, die eine indi­vi­du­elle Versi­che­rung notwendig machen. Solchen Sonder­ri­siken sind Bauherren, Boots­ei­gen­tümer, Jäger oder Betreiber von Solar­an­lagen ausge­setzt. Die Probleme beginnen bereits bei der Evalu­ie­rung des abzu­si­chernden Werts.

Die entspre­chende Versi­che­rung wird nicht von jedem Versi­cherer ange­boten und bedarf mögli­cher­weise auf beim Abschluss profes­sio­neller Unter­stüt­zung. Um den rich­tigen Versi­che­rungs­schutz zu ermit­teln und den besten Preis, ist eine Bera­tung von Experten unumgänglich.

Gewerb­liche Immo­bi­li­en­ver­si­che­rung: So funktioniert’s

Gewerbe­immobilie richtig versichern

Gewerbegebäude versichern - Zeitpunkt
Bereits bei der Planung sollten die Versi­che­rung berück­sich­tigt werden

Wann ein Gewerbe­gebäude versichern? 

Eigen­tümer von Gewerbe­gebäuden müssen die rich­tigen Vorkeh­rungen treffen, um Risiken zu mini­mieren, einschließ­lich dem Betriebs­kon­ti­nui­täts­ma­nage­ment und der Gebäudeinstandhaltung.

Unvor­her­seh­bare Ereig­nisse, wie Natur­ka­ta­stro­phen oder Brand­stif­tung, erhöhen das Risiko eines finan­zi­ellen Scha­dens durch Zerstö­rung des Gebäudes zu erleiden. 

Eine Immo­bi­li­en­ver­si­che­rung für gewerb­liche Gebäude wird deshalb von all denje­nigen benö­tigt, die Immo­bi­lien besitzen, die sie an andere Unter­nehmen vermieten oder die sie für ihren Eigen­be­darf nutzen. Im Fall von Sach­schäden (zum Beispiel durch Feuer, Über­schwem­mung, Sturm) oder Haft­pflicht­schäden (zum Beispiel Perso­nen­schaden aufgrund Nicht­ein­hal­tung der Verkehrs­si­che­rungs­pflichten) kann der Versi­cherer einspringen. 

GRAF BRÜHL Versicherungs­makler verfügt über eine umfang­reiche Exper­tise bei der Versi­che­rung von gewerb­li­chen Immo­bi­lien. Unab­hängig von der Art des Gebäudes bieten wir Lösungen, die auf Ihre Situa­tion abge­stimmt sind.

Unsere Lösungs­kon­zepte im Lebens­zy­klus einer Gewerbeimmobilie

Ob Sie Eigen­tümer oder Mitei­gen­tümer eines Büro­ge­bäudes, eines Einkaufs­zen­trums, eines öffent­li­chen Marktes oder eines land­wirt­schaft­li­chen Gebäudes sind, genießen Sie die Gewiss­heit, dass Ihnen GRAF BRÜHL Versicherungs­makler eine Versi­che­rungs­lö­sung für Ihre Gewerbe­immobilie bietet, die auf Ihre spezi­ellen Bedürf­nisse und aktu­elle Situa­tion zuge­schnitten ist.

Inves­ti­tion
Planung
Entwick­lung
Bewirt­schaf­tung
Verkauf

Was macht eine gute Gebäude­versicherung für Gewerbe aus?

So erkennen Sie eine gute Gebäudeversicherung-Gewerbe

Wollen wir ehrlich sein. Auf den ersten Blick sind die Bedin­gungen zur Gebäude­versicherung für Gewerbe von den unter­schied­li­chen Anbie­tern kaum zu unter­scheiden. Die Qualität einer guten Versi­che­rung erkennt man erst dann, wenn man sie wirk­lich braucht. Wer sich für die möglichst billige Absi­che­rung entschieden hat, zahlt häufig im Nach­hinein kräftig drauf.

Eine gute Gewerbe­gebäude­versicherung sollte auf die Risi­ko­si­tua­tion und den indi­vi­du­ellen Absi­che­rungs­be­darf zuge­schnitten sein.

Das A und O ist die rich­tige Bemes­sung der Versicherungssumme

Die Versi­che­rungs­summe sollte zu jedem Zeit­punkt den Wieder­auf­bau­wert des Gebäudes wider­spie­geln. Die gewerb­liche Gebäude­versicherung ist eine Neuwert­ver­si­che­rung. Unsere Erfah­rungen haben gezeigt, dass oftmals Versi­che­rungs­summen viel zu niedrig ange­setzt wurden. Dies passiert dann, wenn der Markt­wert als Versi­che­rungs­summe benutzt wird. In den Wieder­auf­bau­wert werden jedoch ganz andere Faktoren zur Kalku­la­tion heran­ge­zogen (Planungs­kosten, Bauma­te­rialen, Lohn­kosten, etc.) als bei der Kalku­la­tion des Markt­wertes (Standort, Mieter­po­ten­tial, Instand­hal­tungs­zu­stand, etc.).

Um Preis­stei­ge­rungen oder gege­be­nen­falls als Preis­sen­kungen abzu­fangen, sollte auf jeden Fall die soge­nannte Wert­zu­schlags­klausel verein­bart werden. Der Wert­zu­schlag wird anhand der durch­schnitt­li­chen jähr­li­chen Preis­stei­ge­rungen ermit­telt. Damit ist sicher­ge­stellt, dass die Versi­che­rungs­summe stets eine ange­mes­sene Höhe hat.

Für Eigen­tümer ist es meis­tens wert­voll, in ihrer Immo­bi­li­en­ver­si­che­rung möglichst nied­rige Selbst­be­tei­li­gungen zu vereinbaren.

Ein sehr wich­tiger Bestand­teil sind auch versi­cherte Kosten, wie Sach­ver­stän­di­gen­kosten, Mehr­kosten durch behörd­liche Auflagen oder durch tech­no­lo­gi­schen Fort­schritt. Die Über­nahme dieser Kosten sollte in einer ange­mes­senen Höhe abge­si­chert sein. Sind diese Kosten­po­si­tionen zu hoch ange­setzt, zahlt man unnötig einen zu hohen Beitrag. Sollten dagegen zu nied­rige Kosten­po­si­tionen verein­bart gelten, zahlt man im Scha­den­fall drauf. Es ist also genau abzu­wägen, in welcher Höhe die Kosten abge­si­chert werden müssen.

Allge­fahren-Versi­che­rung

Prin­zi­piell empfehlen wir den Abschluss einer soge­nannten Allge­fahren-Versi­che­rung. Das Grund­prinzip der Allge­fahren-Versi­che­rung ist, dass ALLE plötz­li­chen und unvor­her­seh­baren Sach­schäden (die Gebäu­de­sub­stanz muss substan­ziell beschä­digt oder zerstört sein) versi­chert sind, welche nicht explizit ausge­schlossen sind.

Entschä­di­gungs­grenzen

Ange­mes­sene Entschä­di­gungs­grenzen gehören eben­falls zu den elemen­taren Bestand­teilen einer guten Gewerbe­gebäude­versicherung. Nicht für alle versi­cherten Gefahren (Feuer, Leitungs­wasser, Sturm) ist es notwendig, dass die volle Versi­che­rungs­summe im Scha­den­fall zur Verfü­gung steht. Feuer ist frei­lich ein Ereignis, welches das Ponten­tial hat, das gesamte Gewerbe­gebäude zu zerstören. Aus diesem Grund muss für die Gefahr Feuer auch die gesamte Versi­che­rungs­summe im Scha­den­fall zur Verfü­gung stehen. Anders verhält es sich beispiels­weise bei Graf­fi­ti­schäden. Mag ein Sprayer auch noch so phan­ta­sie­voll sein, er wird mit seiner Kunst niemals ein Gebäude voll­ständig zerstören.

Unver­bind­lich anfragen oder Bera­tung anfordern

Unser Service-Team freut sich auf Ihre Anfrage zur Gebäude­versicherung für Gewerbe­gebäude und berät Sie gern! Sie errei­chen uns werk­tags von 08:30 – 17:00 Uhr. Rufen Sie uns einfach an.

Kosten­lose Bera­tung & indi­vi­du­elles Angebot

Erwei­te­rungen einer Gewerbegebäudeversicherung

Die wich­tigsten Erwei­te­rungen einer gewerb­li­chen Gebäudeversicherung

Gewerbe-Gebäudeversicherung - Erweiterungen
Zusatz­leis­tungen erwei­tern den Schutz Ihrer Immo­bilie – z.B. Schutz der Photovoltaikanlage

So indi­vi­duell wie das Unter­nehmen und das zu versi­chernde Gebäude, so indi­vi­duell sind auch die anfal­lenden Risiken. Aus diesem Grund versi­chert die gewerb­liche Gebäude­versicherung in der Regel nur die Grund­ri­siken Feuer, Leitungs­wasser, Hagel und Sturm ab. 

Durch Zusatz­leis­tungen lässt sich dieser Schutz jedoch nach Bedarf erweitern. 

Die wich­tigsten Erwei­te­rungen der gewerb­li­chen Gebäude­versicherung:

Versi­chert sind alle plötz­li­chen und unvor­her­seh­baren Sach­schäden, welche nicht explizit ausge­schlossen sind.

Unter Gebäu­de­ver­gla­sungen versteht man mit dem Gebäude und zuge­hö­rigen Neben­ge­bäuden sowie Garagen fest verbun­dene Außen- und Innen­scheiben. Ein Bruch der Vergla­sung liegt vor, wenn eine Scheibe durch­ge­hend in ihrem Quer­schnitt beschä­digt ist. Ein Riss oder Sprung, der von der Vorder- bis zur Rück­seite reicht, ist dem Bruch gleichzusetzen.

Nach­fol­gende Beschä­di­gungen oder Zerstö­rungen können zusätz­lich versi­chert werden:

  • Unge­schick­lich­keit, Bedie­nungs­fehler und Vorsatz Dritter
  • Kurz­schluss, Über­strom oder Überspannung
  • Konstruktions‑, Mate­rial- und Ausführungsfehler

Verur­sacht ein umge­stürzter Baum Schäden am Gebäude, über­nimmt die Gebäude­versicherung die Kosten für Repa­ratur und Instand­set­zung. Im Versi­che­rungs­schutz enthalten sind darüber hinaus alle Aufwen­dungen, die im Zusam­men­hang mit dem Abtrans­port und der Entsor­gung von entwur­zelten bezie­hungs­weise umge­knickten Bäumen stehen.

Die Graf­fiti-Versi­che­rung über­nimmt die Kosten für die Besei­ti­gung und Wieder­her­stel­lung in den ursprüng­li­chen Zustand.

Eine Vanda­lismus-Versi­che­rung besteht häufig nur im Zusam­men­hang mit einer Einbruch­dieb­stahl­ver­si­che­rung, welche in der Regel nicht Bestand­teil der Gebäude-Versi­che­rung sind, sondern der Inventar- oder Inhalts-Versi­che­rung. Einfach gesagt ist dies darin begründet, dass Gebäude eher selten gestohlen werden und um Über­schnei­dungen (Doppel­ver­si­che­rung) mit der Inventar- oder Inhalts­ver­si­che­rung zu vermeiden. Im Rahmen der Gewerbe­gebäude­versicherung besteht jedoch die Option, das Gebäude gegen mut- und böswil­lige Beschä­di­gungen abzu­si­chern, ohne dass ein Einbruch voraus­ge­gangen ist.

Gebäude­versicherung Gewerbe: Der Beitrag

Wie wird der Beitrag der Gewerbe­gebäude­versicherung berechnet?

Die rich­tige Versicherungssumme 

Um den Beitrag der gewerb­li­chen Gebäude­versicherung zu berechnen, müssen folgende Faktoren berück­sich­tigt werden: 

  • der Wert des Firmengebäudes
  • die versi­cherten Risiken
  • die geogra­fi­sche Lage
Um die Versi­che­rungs­summe fest­zu­legen, wird der Wert des Gebäudes ermit­telt. Zusätz­lich werden die versi­cherten Risiken in die Kalku­la­tion einge­schlossen. Je mehr Risiken abge­deckt werden, desto höher fällt der Beitrag der Gebäude­versicherung-Gewerbe aus. Zudem spielt die geogra­fi­sche Lage eine Rolle. Befindet sich das Geschäfts­ge­bäude beispiels­weise in der Nähe eines Hanges, besteht ein höheres Risiko für Schäden durch einen Erdrutsch, als bei einem Gebäude in der Stadt. Dementspre­chend erhöhen sich die Beiträge ebenfalls. 

Beitrags­be­rech­nung nach Größe oder nach Umsatz? 

Die Höhe des Beitrags einer Gebäude­versicherung für Ihr Gewerbe hängt, neben dem Versi­cherer und den abzu­si­chernden Risiken, auch von diversen tarif­li­chen Optionen ab. Einer der Haupt­fak­toren bei der Beitrags­bil­dung ist der Wert des zu versi­chernden Gebäudes. Ein wert­volles Gebäude muss höher abge­si­chert werden. Dies stei­gert die zu zahlende Prämie. 

So können Sie den Beitrag beein­flussen und mitgestalten 

In erster Linie bestimmt die Höhe der Versi­che­rungs­summe, die versi­cherten Gefahren und die Verein­ba­rung einer Selbst­be­tei­li­gung den Beitrag.

Maßgeb­lich für die Höhe des Beitrages Ihrer Gewerbe­gebäude­versicherung sind zudem die objek­tiven und subjek­tiven Risi­kom­erk­male. Objek­tive Risi­kom­erk­male sind von Dritten erkennbar und nach­prüfbar, zum Beispiel die Lage des Gebäudes oder seine Bauart.

Subjek­tive Risi­kom­erk­male sind die Fähig­keiten, Eigen­schaften oder Verhal­tens­weisen des Versi­che­rungs­neh­mers oder anderer Personen, mit denen er in geschäft­li­cher oder räum­li­cher Verbin­dung steht (zum Beispiel Haus­ver­walter oder Nachbarn). 

Die Lage entscheidet mit! 

Ein weiterer Kosten­faktor ist der Gebäu­de­standort. Ist er beson­ders risi­ko­be­haftet, beispiels­weise durch häufige Natur­ka­ta­stro­phen oder hohe Einbruch­raten, erhöht dies eben­falls die Beiträge in der gewerb­li­chen Gebäude­versicherung.

Die inneren Werte zählen – auch bei Gewerbeimmobilien 

Auch die Bauart des Gebäudes und die tech­ni­sche Ausstat­tung haben Einfluss auf den zu zahlenden Beitrag in der gewerb­li­chen Gebäude­versicherung. Eben­falls berück­sich­tigt werden die Art der Nutzung und das Alter des Gebäudes. 

Brand­schutz­maß­nahmen

Neben der Einhal­tung aller gesetz­li­chen Vorschriften kann es sinn­voll sein, zusätz­liche Brand­schutz­maß­nahmen zu ergreifen. Für eine vorhan­dene Brand­mel­de­an­lage (BMA) mit Aufschal­tung zur örtli­chen Feuer­wehr oder eine Sprink­ler­an­lage gewähren Versi­cherer in der gewerb­li­chen Gebäude­versicherung hohe Rabatte.

Heizungsart

Die Heizart kann die Höhe des Beitrages in der gewerb­li­chen Gebäude­versicherung beein­flussen. Bei fossilen Brenn­stoffen wie Öl und Gas besteht das Risiko, dass Brände entstehen oder zusätz­liche Nahrung haben. Bei Fern­wärme können erheb­liche Schäden eintreten, wenn das heiße Medium, meist Wasser, bei einem Rohr­bruch austritt.

Bauart­klasse des Gebäudes

Maßgeb­lich für die Höhe des Beitrages in der gewerb­li­chen Gebäude­versicherung ist die Bauart des Gebäudes. Ein Gebäude mit massiver Bauart (Stein­mauern) kann güns­tiger versi­chert werden als ein Holz­haus mit Wellblechdach.

So finden Sie den rich­tigen Tarif 

Wer eine Gewerbe­gebäude­versicherung sucht, wird schnell fest­stellen, dass das Angebot groß ist. So kann die Suche nach dem Tarif mit dem über­zeu­gendsten Preis-Leis­tungs-Verhältnis schnell kompli­ziert und zeit­auf­wändig werden.

Bevor die Suche aber über­haupt begonnen werden kann, sollte eine ausführ­liche Risi­ko­ana­lyse vorge­nommen werden. Rele­vant sind vor allem die mögli­chen Risiken, die es zu versi­chern gilt oder die versi­cherbar sind.

Ein einfa­cher, schneller und trans­pa­renter Vergleich aller rele­vanten Tarife und Versi­cherer ist online und ohne Hilfe durch einen Fach­mann nicht möglich. Hier kann Sie GRAF BRÜHL Versicherungs­makler unter­stützen, einer der führenden Versicherungs­makler für Gewerbe­immobilien. Seit 29 Jahren. 

Gebäude­versicherung für Gewerbe­immobilien: So geht’s

So versi­chern Sie ihre Gewerbeimmobilie

Bei der Versi­che­rung einer gewerb­li­chen Immo­bilie gibt es viel­fäl­tige Punkte zu beachten:

  • Aufnahme und Analyse der objek­tiven Risi­kom­erk­male wie zum Beispiel Standort, Nutzungsart, Bauart
  • Sind von Kredit­ge­bern Vorgaben zum Umfang der Versi­che­rung zu beachten?
  • Welche Gefahren sollen versi­chert werden?
  • Welche Kosten­po­si­tionen müssen gege­be­nen­falls erhöht werden?
  • Welche Entschä­di­gungs­grenzen und Selbst­be­halte sind sinnvoll?

GRAF BRÜHL Versicherungs­makler kann Sie hier zum best­mög­li­chen Versi­che­rungs­schutz beraten.

Gewerbegebäudeversicherung prüfen
Die Versi­che­rung Ihrer gewerb­li­chen Immo­bilie ist ein komplexes Thema
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Fried­rich von Laer

Head of Sales

Profes­sio­nelle Gebäude­versicherung-Bera­tung durch Experten

Bera­tung durch GRAF BRÜHL Versicherungsmakler

Bei der Versi­che­rung einer Gewerbe­immobilie gibt es viel­fäl­tige Punkte zu beachten, z.B.:

  • Profes­sio­nelle Bera­tung – zu 100 Prozent dezi­diert und kostenfrei
  • Prüfung des jewei­ligen Versi­che­rungs­be­darfes und Erstel­lung eines pass­ge­nauen Versicherungskonzeptes
  • Präven­tiver Schutz vor poten­tiell hohen Kosten durch Allge­fah­ren­ver­si­che­rung mit großem Deckungs­um­fang für Geschäftsgebäude
  • Hohe Versi­che­rungs­summen in den Kostenpositionen

GRAF BRÜHL Versicherungs­makler berät Sie gern zum best­mög­li­chen Versicherungsschutz.

Unsere Risk Insu­rance Due Dili­gence beinhaltet :

Wir haben Sie über­zeugt und Sie werden Mandant unseres Hauses? Dann erhalten Sie zusätzlich:

Kosten für unsere Beratung

Unsere Erst­be­ra­tung sowie unsere erste Einschät­zung in Form einer kurzen Risk Insu­rance Due Dili­gence sind für Sie kosten­frei und voll­kommen unver­bind­lich! Stellen Sie uns Ihre Fragen bezüg­lich Ihrer Gebäude­versicherung Gewerbe.

Profes­sio­nelle Bera­tung durch Experten

Bei der Versi­che­rung einer Gewerbe­immobilie gibt es viel­fäl­tige Punkte zu beachten, z.B.:

  • Profes­sio­nelle Bera­tung – zu 100 Prozent dezi­diert und kostenfrei
  • Prüfung des jewei­ligen Versi­che­rungs­be­darfes und Erstel­lung eines pass­ge­nauen Versicherungskonzeptes
  • Präven­tiver Schutz vor poten­tiell hohen Kosten durch Allge­fah­ren­ver­si­che­rung mit großem Deckungs­um­fang für Geschäftsgebäude
  • Hohe Versi­che­rungs­summen in den Kostenpositionen

Auf Ihre Bedürf­nisse maßge­schnei­dertes Versicherungskonzept

Wir helfen Ihnen die auf Ihre Bedürf­nisse passende Absi­che­rung zu erhalten und somit gleich­zeitig Ihr eigenes Kapital zu schützen. 

Nicht jede Immo­bilie ist gleich, daher muss unter Umständen ein jeweils auf das Objekt abge­stimmtes Konzept erstellt werden, welches die indi­vi­du­ellen Anfor­de­rungen, beispiels­weise seitens eines Kredit­ge­bers, berücksichtigt. 

Wir unter­teilen grund­sätz­lich eine Immo­bilie in verschieden Lebens­phasen und erar­beitet zusammen mit unseren Kunden einen entspre­chenden Anfor­de­rungs­ka­talog zur Absi­che­rung. Dies beginnt bereits in der Bauphase bezie­hungs­weise Trans­ak­ti­ons­phase bei Kauf eines Objektes.

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100% unab­hängig

Wir garan­tieren unseren Kunden, dass wir zu 100% unab­hängig von Versi­che­rungs­ge­sell­schaften arbeiten.

Als Teil unserer Firmen­stra­tegie legen wir den Fokus unserer Tätig­keit auf die Geschäfts­be­reiche Real Estate (mit Schwer­punkt Gebäude­versicherung Gewerbe) , mittel­stän­di­sche Produk­ti­ons­be­triebe sowie Wohn- und Pflegeheime.

Durch unsere lang­jäh­rige Fach­ex­per­tise konnten wir exklu­sive Deckungs­kon­zepte entwi­ckeln, die wir mit führenden natio­nalen und inter­na­tio­nalen Versicherungen umsetzen. Durch die Viel­zahl der Anbieter bleiben wir unab­hängig und können unseren Kunden stets eine indi­vi­du­elle Lösung anbieten.

Die Versi­cherten können sich auf unsere umfas­sende und objek­tive Bera­tung verlassen, die genau auf ihre Bedürf­nisse und Anfor­de­rungen zuge­schnitten ist. Wir finden das adäquate Versi­che­rungs­pro­dukt oder nehmen bei vorlie­genden Ange­boten indi­vi­du­elle Anpas­sungen vor.

Moritz Graf Brühl, Gründer und Geschäfts­führer GRAF BRÜHL Versicherungs­makler Frankfurt

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Grün­dung

GRAF BRÜHL Versicherungs­makler wurde 1995 durch den Inhaber und Geschäfts­führer Moritz Graf Brühl gegründet. Von Anfang an standen das Motto „VERTRAUEN, VERANT­WOR­TUNG und TRADI­TION“ sowie die Kunden­be­zie­hung auf Augen­höhe im Mittel­punkt der Geschäfts­tä­tig­keit. Die Gebäude­versicherung Gewerbe ist unser Tätigkeitsschwerpunkt.

Service

Wir bieten Ihnen zahl­reiche Service­leis­tungen rund um Ihre Immo­bi­li­en­ver­si­che­rungen an. Wir führen eine Risi­ko­ana­lyse durch und beraten Sie ausführ­lich über die benö­tigten Versicherungen. Dazu über­nehmen wir die komplette Korre­spon­denz mit den Versi­che­rungs­ge­sell­schaften und unter­stützen Sie auch im Scha­den­fall schnell und unbürokratisch. 

Erreich­bar­keit

Ihr persön­li­cher Account-Manager und unsere Scha­den­ex­perten sind tele­fo­nisch, per E‑Mail oder über das Kontakt­for­mular zu errei­chen. Wenn Sie uns eine Nach­richt hinter­lassen, melden wir uns garan­tiert am nächsten Arbeitstag bei Ihnen. Gewünschte Ände­rungen Ihrer bestehenden Versicherungen sowie Scha­den­mel­dungen können Sie uns online mitteilen.

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