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Elementarschadenversicherung: Pflicht, Solidarität oder Eigenverantwortung?

Die Absi­che­rung gegen Natur­ge­fahren gewinnt ange­sichts zuneh­mender Extrem­wet­ter­er­eig­nisse an Bedeu­tung. Wie der Schutz orga­ni­siert und finan­ziert werden soll, ist jedoch Gegen­stand inten­siver Diskus­sionen auch auf euro­päi­scher Ebene.

Ein Blick nach Frankreich, Großbritannien & Co.

Frank­reich setzt auf ein zentrales Modell mit staat­li­cher Rück­ver­si­che­rung. Die soge­nannte Cat-Nat-Kompo­nente ist in die Gebäude- und Haus­rat­ver­si­che­rung einge­bettet und wird über eine einheit­liche Prämie finan­ziert. Die Versi­che­rung ist faktisch verpflich­tend, ohne Schutz gibt es in der Regel keinen Miet- oder Kauf­ver­trag. Ein Soli­dar­ef­fekt sorgt dafür, dass Risiken breit gestreut und Prämien stabil bleiben.

Anders in der Schweiz: Dort gibt es eine Mischung aus öffent­li­chem und privatem System. In 19 von 26 Kantonen besteht eine Versi­che­rungs­pflicht gegen Natur­ge­fahren, orga­ni­siert durch staat­liche Mono­pol­ver­si­cherer. Die übrigen Kantone setzen auf den Wett­be­werb privater Anbieter. Je nach Risiko vari­ieren die Beiträge deutlich.

Das briti­sche Modell „Flood Re“ gilt als markt­naher Kompro­miss. Versi­cherer können Hoch­ri­si­ko­ver­träge an einen staat­lich gestützten Pool abgeben, der durch bran­chen­weite Abgaben finan­ziert wird. Präven­tion ist inte­graler Bestand­teil des Konzepts. Ziel: Der Fonds soll bis 2039 über­flüssig werden.

Deutschland sucht den eigenen Weg

Die deut­sche Versi­che­rungs­wirt­schaft lehnt das fran­zö­si­sche Modell ab: zu poli­tisch gesteuert, verfas­sungs­recht­lich proble­ma­tisch, zu wenig markt­wirt­schaft­lich. Auch das Schweizer Modell wird kritisch gesehen, aus struk­tu­rellen und recht­li­chen Gründen. Lob gibt es dagegen für den briti­schen Ansatz. Er ermög­liche gezielte Entlas­tung bei gleich­zei­tigem Risikobewusstsein.

Disku­tiert wird in Deutsch­land eine soge­nannte Ange­bots­pflicht für den Elemen­tar­schutz. Für Neuver­träge könnten Versi­cherer verpflichtet werden, den Baustein stan­dard­mäßig anzu­bieten. Bestands­ver­träge könnten per „Opt-out“-Regelung ange­passt werden. Ohne Wider­spruch würde die Absi­che­rung auto­ma­tisch ausge­weitet, was faktisch einer Pflicht gleichkäme.

Finanzierung offen – soziale Abfederung in Planung

Die zentrale Frage: Wer zahlt? Die Versi­cherer fordern risi­ko­ba­sierte Prämie, wodurch Eigen­tümer in Hoch­ri­si­ko­ge­bieten mehr zahlen müssten. Verbrau­cher­schützer hingegen verlangen soziale Ausgleichs­me­cha­nismen, z. B. über Wohn­geld oder Zuschüsse für einkom­mens­schwache Selbst­nutzer. Der Mieter­bund will die Versi­che­rungs­bei­träge aus den umla­ge­fä­higen Neben­kosten heraus­nehmen, während Eigen­tü­mer­ver­bände genau das Gegen­teil fordern.

Ein mögli­cher Kompro­miss besteht darin, dass öffent­liche Zuschüsse für beson­ders gefähr­dete Gruppen aus Steu­er­mit­teln finan­ziert werden. Auf diese Weise wäre der Staat indi­rekt an den Kosten der Elemen­tar­ver­si­che­rung betei­ligt. In Frank­reich ist das bereits seit Langem Realität. Dort verfügen nahezu alle Haus­halte über einen Schutz gegen Wetter­ex­treme, einschließ­lich Dürre.

Staatliche Rückversicherung: viele offene Fragen

Auch eine staat­liche Rück­ver­si­che­rung wird disku­tiert. Ob nach dem Vorbild aus Frank­reich oder in Anleh­nung an das deut­sche Extremus Modell für Terror­ri­siken bleibt offen. Unklar ist außerdem, wie die Absi­che­rung konkret ausge­staltet werden soll. Wer defi­niert die Leis­tungs­kri­te­rien? Wie groß soll der staat­liche Rück­halt sein?

Ein weiteres Problem: Baurecht­liche Zustän­dig­keiten liegen bei Ländern und Kommunen. Obwohl der Gesamt­ver­band der Deut­schen Versi­che­rungs­wirt­schaft ein Verbot von Neubauten in bekannten Über­schwem­mungs­flä­chen fordert, hat der Bund nur begrenzte Einfluss­mög­lich­keiten. Erste Über­le­gungen zielen daher auf Haftungs­re­ge­lungen bei Planungsversäumnissen.

Fazit: Zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Die gesell­schaft­liche Akzep­tanz für eine verpflich­tende Elemen­tar­ver­si­che­rung wächst. Studien zeigen: Wird über reale staat­liche Flut­hilfen infor­miert, steigt die Bereit­schaft, sich soli­da­risch abzu­si­chern. Entschei­dend wird sein, ein System zu schaffen, das zuver­lässig, sozial ausge­wogen und finan­ziell tragbar ist.

Die poli­ti­sche Umset­zung dürfte aller­dings Zeit benö­tigen. Bis dahin bleibt der Schutz gegen Natur­ge­fahren weiterhin eine indi­vi­du­elle Entschei­dung mit wach­sendem Risiko.

Die recht­li­chen und poli­ti­schen Weichen für die Elemen­tar­scha­den­ver­si­che­rung werden derzeit gestellt. Ob eine Pflicht­ver­si­che­rung einge­führt wird, ein Austritt möglich ist oder ein sozialer Ausgleich vorge­sehen wird, darüber halten wir Sie über die Entwick­lungen auf dem Laufenden.

 Wie hoch ist das Risiko am eigenen Standort

Um eine Orien­tie­rung zu ermög­li­chen, steht ein kosten­loser Hoch­wasser Check zur Verfü­gung. Er bietet eine adress­ge­naue Einschät­zung von Hoch­wasser und Stark­re­gen­ri­siken und basiert auf amtli­chen Geodaten. Die Ergeb­nisse werden in verständ­li­chen Risi­ko­stufen darge­stellt und ermög­li­chen eine realis­ti­sche Einord­nung der lokalen Gefährdung.

 So funktioniert der Hochwasser Check

Die Nutzung ist bewusst einfach gehalten.

Zunächst wird die Adresse einge­geben. Anschlie­ßend erfolgt eine auto­ma­ti­sche Analyse der lokalen Risi­ko­lage. Das Ergebnis zeigt über­sicht­lich, ob und in welchem Umfang eine Gefähr­dung besteht.

(externer Link
URL: https://​hoch​was​ser​check​.diever​si​cherer​.de/​v​2​tool)
(Der Hoch­wasser Check wird vom Gesamt­ver­band der Deut­schen Versi­che­rungs­wirt­schaft bereit­ge­stellt.)

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