Für ungetrübten Fahrspaß: Checkliste Versicherungsschutz für E‑Bikes
Der Run auf E-Bikes und Pedelecs ist ungebrochen. Damit Sie diesen Fahrspaß ungetrübt genießen können, gibt die folgende Checkliste Ihnen wichtige Tipps für den passenden Versicherungsschutz.
Generell gilt:
Der Begriff „E‑Bike“ hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch für alle Räder eingebürgert, die einen Akku haben. Ob es sich dabei um ein Elektrofahrrad, Pedelec, S‑Pedelec oder echtes E‑Bike handelt, besprechen Sie am besten mit Ihrem Fahrrad-Händler. Denn davon ist abhängig, ob es sich um ein „versicherungspflichtiges“ Fahrzeug handelt, für das ein Versicherungskennzeichen benötigt wird, oder nicht.
Nicht „versicherungspflichtige“ Elektrofahrräder sind häufig in bereits bestehenden Versicherungsverträgen mit eingeschlossen.
Haben Sie sich ein neues Rad mit Elektroantrieb zugelegt, sollten Sie dieses mit den technischen Details bei den folgenden Versicherern melden und so die Frage klären, ob Versicherungsschutz besteht oder ob Sie weiteren Versicherungsschutz brauchen:
Checkliste Versicherungsschutz:
Ihre private Haftpflichtversicherung:
- Verursachen Sie einen Unfall mit Ihrem Bike und schädigen dabei andere Personen und/oder deren Sachen, sind Sie diesen gegenüber schadenersatzpflichtig.
- Der Besitz und/oder der Gebrauch von Fahrrädern ist in einer Privathaftpflicht üblicherweise mitversichert. Es gibt allerdings immer noch Verträge, bei denen eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Elektrofahrräder nicht gegeben ist.
- Überprüfen Sie deshalb Ihre Haftpflichtversicherung, ob hier Versicherungsschutz besteht.
- Falls Sie nicht sicher sind, teilen Sie dem Versicherer die technischen Details Ihres Bikes mit und lassen sich den Haftpflichtschutz schriftlich bestätigen
Ihre Hausratversicherung:
- In den meisten Fällen sind Fahrräder bei der Hausratversicherung gegen die üblichen Hausratgefahren mitversichert. Der einfache Diebstahl (ohne Einbruch), wenn man das Fahrrad während des Gebrauchs z.B. vor der Eisdiele abgestellt hat, muss gesondert in den Bedingungen geregelt sein und kostet in vielen Fällen zusätzlichen Beitrag.
- Überprüfen Sie, ob das von Ihnen gekaufte Bike bei Ihrer Hausratversicherung mit eingeschlossen ist. Hier muss man die unterschiedlichen Formulierungen genau lesen, da der Versicherungsschutz vom Kaufpreis, von der Watt-Zahl oder anderen technischen Details abhängen kann.
- Ist der Versicherungsschutz von der Watt-Zahl abhängig, so ist leider nicht immer klar erkennbar, ob der Versicherer die Motorleistung oder die Akkuleistung meint.
- Im Zweifel ist es sinnvoll den Kaufvertrag bzw. die technischen Details an den Versicherer zu schicken und sich den Versicherungsschutz schriftlich bestätigen zu lassen.
- Darüber hinaus gilt es gerade bei dem einfachen Diebstahl zu prüfen, ob der Hausratversicherer in den Bedingungen folgendes geregelt hat:
- Nachtzeitklausel: Hat Ihr Hausratversicherer eine Nachtzeitklausel in den Bedingungen, bedeutet dies, dass Ihr Fahrrad zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr früh, wenn es nicht mehr im Gebrauch ist, nur in der Wohnung oder im abgeschlossenen Keller gegen Einbruch-Diebstahl versichert ist. Stellen und schließen Sie Ihr Bike in der genannten Zeit also woanders ab und wird es gestohlen, gibt es keine Leistung
- Diebstahlsicherung des Bikes: Prüfen Sie welche Anforderungen im Versicherungsvertrag an die Sicherungen des Fahrrads gestellt werden. Es gibt Verträge, die keine Unterscheidung zwischen dem einfachen Diebstahl und dem Einbruch-Diebstahl machen. In diesem Fall müssen Sie Ihr Fahrrad auch in der Garage oder Wohnung mit einem Schloss gegen Diebstahl sichern. Manche Versicherer verlangen sogar, dass das Fahrrad grundsätzlich an einem festen, nicht entfernbaren Gegenstand angeschlossen werden muss.
- Fahrradschloss: Unter Umständen knüpft der Versicherer den Diebstahlschutz auch an die Art des Schlosses: Ein Speichenschloss wird so gut wie nie als ausreichend angesehen. Versicherer können in den Bedingungen vorgeben, dass Versicherungsschutz nur mit bestimmten Schlössern gewährt wird, z.B.
- Definierte Schlossarten (z.B. Zahlenschloss, Bügelschloss etc.)
- Mindestpreis des Schlosses
- Definierte Sicherheitsstufe
- Vom Versicherer zugelassene Schlösser
Eigenständige Fahrradversicherung mit erweitertem Versicherungsschutz:
Wünschen Sie für Ihr Elektrofahrrad einen Versicherungsschutz, der über das Diebstahlrisiko hinaus geht und z.B. auch Beschädigung oder Zerstörung durch Unfälle (Kaskoschutz) mit versichert, dann sollten Sie eine eigenständige Fahrradversicherung abschließen.
- Hier sollten Sie die gleichen Punkte, die auch bei der Hausratversicherung wichtig sind beachtet.
- welche Anforderungen werden an den Diebstahlschutz gestellt
- welche Anforderungen werden an ein Schloss gestellt
- gilt die Versicherung weltweit oder ist dieser örtlich begrenzt - Bei einer solchen Fahrradversicherung können Sie auch weitere Bausteine wie Kaskoschutz und Schutzbrief integrieren.
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