Directors-and-Officers-Versicherung (D&O‑Versicherung)
Die Directors-and-Officers-Versicherung (kurz D&O Versicherung), vor allem als Geschäftsführer Versicherung bekannt, ist für alle Führungskräfte wichtig.
Neben Vorstände und Aufsichtsräte („Directors and Officers“) sichert die D&O Versicherung quasi als Berufshaftpflichtversicherung auch Geschäftsführer, Prokuristen und andere Führungskräfte ab.
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Definition Directors-and-Officers-Versicherung (D&O Versicherung)
Was ist eine Directors-and-Officers-Versicherung?
Bei einer Directors-and-Officers-Versicherung handelt es sich um eine spezielle Haftpflichtversicherung für die Führungsorgane eines Unternehmens.
In Deutschland ist die Versicherung auch als Geschäftsführer Versicherung oder Managerhaftpflichtversicherung bekannt. Die Versicherung gehört zu den Berufshaftpflichtversicherungen im Bereich Vermögensschadenhaftpflicht.
Unternehmen schließen eine Directors-and-Officers-Versicherung (D&O Versicherung) ab, um ihre Führungskräfte gegen die finanziellen Folgen geschäftlicher Fehlentscheidungen abzusichern.
Wenn der Arbeitgeber die Kosten für die Versicherung nicht tragen möchte, können Manager auch eine persönliche D&O Versicherung auf eigene Rechnung abschließen.
Am 25.10.1929 führte der als Schwarzer Freitag bekannt gewordene Börsencrash an der New Yorker Wall Street zur ersten großen Weltwirtschaftskrise. Daraufhin verabschiedeten die USA in den Jahren 1933 und 1934 die ersten Gesetze, wonach die Verantwortlichen in Unternehmen für geschäftliche Fehler haftbar gemacht werden können und Bußgelder zahlen müssen.
Um die Führungskräfte zu schützen, entwickelte die britische Versicherungsbörse Lloyd’s of London die erste Directors-and-Officers-Versicherung. Aufgrund verschiedener wirtschaftlicher und politischer Entwicklungen setzte sich die Versicherung bei Unternehmen in aller Welt durch. Deutsche Versicherer bieten die Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer seit 1986 an.
Heute unterschreibt kein Manager mehr einen Arbeitsvertrag, ohne die Thematik der Directors-and-Officers-Versicherung anzusprechen. Im Idealfall ist der Abschluss der Versicherung Bestandteil des Anstellungsvertrages eines Geschäftsführers oder Managers.
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Beratung oder Angebot zur D&O VersicherungWer schließt die Directors-and-Officers-Versicherung ab?
In der Regel schließen Unternehmen die D&O Versicherung ab
Eine D&O‑Versicherung wird in der Regel von dem Unternehmen abgeschlossen und bezahlt, nicht von dem Manager selbst. Firmen sehen die Geschäftsführerhaftpflicht als eine Art Bilanzschutz an. Das liegt daran, dass es einfacher und erfolgsversprechender ist, Schadensersatzansprüche gegen eine Versicherungsgesellschaft als gegen eine Privatperson zu stellen und durchzusetzen.
Sollte der Arbeitgeber nicht bereit sein, die Versicherung abzuschließen, können sich Manager auch selbst um den Versicherungsschutz kümmern. In dem Fall muss der Versicherte die Prämie jedoch selbst tragen.
Um den besten Versicherungsschutz zu erhalten und alle wichtigen Fragen zu klären, empfiehlt sich ein ausführliches Beratungsgespräch mit einem der erfahrenen Berater von GRAF BRÜHL Versicherungsmakler.
Für wen ist eine Directors-and-Officers-Versicherung wichtig?
Nicht nur für Geschäftsführer und Manager eines Unternehmens
Eine Directors-and-Officers-Versicherung ist eine Versicherung für Geschäftsführer, Manager und Organe eines Unternehmens. Diese Personen haften persönlich in unbeschränkter Höhe mit dem Privatvermögen für ihre geschäftlichen Entscheidungen.
Die führenden Mitarbeiter eines Unternehmens entscheiden regelmäßig über grundlegende Maßnahmen, die Erfolg und Entwicklung einer Firma beeinflussen. Zu den Entscheidungsträgern eines Unternehmens gehören:
- Vorstand
- Aufsichtsrat
- Geschäftsführer
- Manager
- Prokuristen
- Verwaltungsrat
Nicht nur für Manager
Neben der sogenannten Führungsetage kommt die Directors-and-Officers-Versicherung auch für Mitarbeiter in leitenden Positionen infrage. Hierbei handelt es sich beispielsweise um den Betriebsleiter oder Generalbevollmächtigten einer Firma. Die Haftung für diese Personengruppen ist zwar beschränkt, kann aber trotzdem in beträchtlicher Höhe liegen. Daher schließen einige D&O Versicherung auch diese Firmenmitglieder mit ein.
Andere Mitarbeiter, die auf Anweisung von Vorgesetzten arbeiten und selbst keine entscheidenden Maßnahmen oder Änderungen beschließen, benötigen die Versicherung nicht. Zu diesem Personenkreis zählen zum Beispiel Teamleiter oder Sachbearbeiter.
Versicherungsschutz auch im Ehrenamt
Eine D&O Versicherung eignet sich nicht nur im Geschäftsleben. Auch ehrenamtlich tätige Personen können zu Schadensersatz herangezogen werden, wenn sie einen Fehler machen. Das betrifft vor allem Ämter, die das Geld eines Vereins verwalten oder für die Verträge verantwortlich sind. Die Mitglieder der geschäftsführenden Vorstände müssen darauf achten, dass jeder Verein, für den sie im Vorstand tätig sind, eine eigene Directors-and-Officers-Versicherung abgeschlossen hat.
Verantwortliche haften per Gesetz
Bei ihren Entscheidungen müssen sich die Verantwortlichen einer Firma oder ehrenamtlich tätige Vorstände bewusst sein, dass sie bei einem Misserfolg für den Schaden haften.
Die gesetzlichen Regelungen für die Managerhaftung finden sich, je nach Geschäftsform, in § 43 GmbHG beziehungsweise § 93 AktG. Die Gesetze besagen, dass Mitarbeiter in führenden Positionen in unbegrenzter Höhe für falsche geschäftliche Entscheidungen haften. Dabei umfasst die Haftung nicht nur eigene Versäumnisse.
Im Rahmen der in den Gesetzen verankerten gesamtschuldnerischen Haftung haften die Manager einer Firma auch für Fehler und Pflichtverletzungen anderer Organmitglieder.
Der mögliche Schadensersatz bezieht sich auch auf das Privatvermögen der betroffenen Personen. Daher ist eine Directors-and-Officers-Versicherung sinnvoll, um das private Vermögen zu schützen und eine Privatinsolvenz zu vermeiden.
Welche Risiken deckt eine Directors-and-Officers-Versicherung ab?
Wenn Fehler zu großen finanziellen Verlusten führen
Die Directors-and-Officers-Versicherung deckt verschiedene Risiken ab, die Führungskräfte im Rahmen ihrer Aufgaben eingehen. Die Risiken beziehen sich auf Entscheidungen, die bei einem Fehler zu großen finanziellen Verlusten oder sogar zur Insolvenz des Unternehmens führen können. Dabei handelt es sich sowohl um operative als auch um strategische Maßnahmen. Die Versicherung grenzt somit keine Tätigkeit der Führungskräfte aus.
Zu den geschäftlich entscheidenden Maßnahmen zählen unter anderem:
- Unternehmenskäufe zum Wachstum des Betriebes
- Entwicklung neuer Produkte
- Einführung neuer Dienstleistungen
- Gestaltung und Abschluss von Verträgen mit Zulieferern, Kunden und Mitarbeitern
- Organisation des Geschäftsalltags und der Arbeitsabläufe
- Krisenmanagement inklusive rechtzeitiger Entscheidung über Geschäftsaufgabe oder Insolvenz
Die Auflistung der verschiedenen Tätigkeiten zeigt, dass es sich um große Entscheidungen handelt, bei denen es um viel Geld geht. Die Schadenshöhe bei einer Fehlentscheidung liegt häufig im sechsstelligen Bereich oder sogar im Millionenbereich. Daher muss die Versicherungssumme der D&O Versicherung entsprechend hoch ausfallen und sich den geschäftlichen Entwicklungen anpassen. Ansprüche gegen einen Manager können sowohl vom eigenen Arbeitgeber als auch von Dritten gestellt werden.
Hauptsächlich Ansprüche im Innenverhältnis
Sowohl das eigene Unternehmen als auch Dritte können Schadensersatz von einem Manager oder dem Geschäftsführer eines mittelständischen Betriebes verlangen. Die meisten Ansprüche gegen Manager entstehen im Innenverhältnis. Wenn der Aufsichtsrat eines Unternehmens Fehler bei wichtigen geschäftlichen Entscheidungen feststellt, können Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand entstehen. Bei den Ansprüchen handelt es sich in der Regel um große Summen, die innerhalb des Betriebes von den Führungsorganen angefordert werden.
Im Außenverhältnis stellen die Forderungen eines Insolvenzverwalters den Großteil der möglichen Schadensersatzansprüche gegen Manager dar. Doch auch Lieferanten, Kunden oder Banken können dem Entscheidungsträger eine Pflichtverletzung vorwerfen oder sich durch eine geschäftliche Entscheidung geschädigt sehen und einen finanziellen Ersatz fordern. In der Praxis ist es jedoch in den meisten Fällen der eigene Arbeitgeber, der einer Führungskraft mit Entscheidungskompetenz einen Fehler vorwirft.
Kommt es zu einer Auseinandersetzung, muss der Manager den Beweis erbringen, dass er ordnungsgemäß und gesetzmäßig gehandelt hat. Dazu empfiehlt sich eine vollständige Auflistung aller Managementtätigkeiten, die regelmäßig aktualisiert wird.
Beweislastumkehr
Aufgrund der im Gesetz festgelegten Beweislastumkehr müssen die Betroffenen nachweisen, dass sie keinen Fehler gemacht haben. Der Beklagte muss beweisen, dass er jede Entscheidung im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht mit der gebotenen Sorgfalt getroffen hat und dass keine Pflichtverletzung vorliegt. Dabei zählt schon eine einfache Fahrlässigkeit, wie die fehlende Dokumentation einer Prüfung, zu den Pflichtverletzungen.
Sobald ein Betrieb einen Manager anklagt, wird der Betroffene in der Regel von seiner Arbeit freigestellt. Dadurch hat der Beklagte keinen Zugriff mehr auf interne Dokumente, die ihn gegebenenfalls entlasten können. Das erschwert die Verteidigung, die ohne eine entsprechende D&O‑Versicherung erforderlich ist.
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Kostenlose Beratung & individuelles AngebotDie wichtigsten Punkte einer Directors-and-Officers-Versicherung
Worauf soll ich beim Abschluss einer D&O Versicherung achten?
Auch wenn die Directors-and-Officers-Versicherung von dem Unternehmen abgeschlossen und bezahlt wird, dient die Versicherung dem Schutz der Führungsorgane. Daher sollte jeder Manager die wichtigsten Punkte beim Abschluss ihrer Managerhaftpflichtersicherung beachten:
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Directors-and-Officers-Versicherung für Unternehmen
Die D&O‑Versicherung bietet Unternehmen viele Vorteile
Bei den ersten Verhandlungen mit einem unabhängigen Versicherungsmakler sind viele Versicherte überrascht, wie niedrig die Versicherungsprämie im Vergleich zu der Versicherungssumme und den abgesicherten Risiken ausfällt. Gleichzeitig bietet die Directors-and-Officers-Versicherung Bilanzschutz für eine Firma. Es ist sehr viel einfacher, Geld von einer leistungsstarken Versicherung zu erhalten als von einer Privatperson.
Vergleich statt Gerichtsverhandlung
Ein beschuldigte Manager versucht die Ansprüche seines Arbeitgebers abzuwehren, um sein Privatvermögen zu schützen. Die Auseinandersetzung kann zu einem langwierigen Gerichtsverfahren führen, das sowohl dem Image des Unternehmens als auch der Reputation des Managers schadet. Die Kosten für Gericht und Anwälte müssen die Beteiligten jeweils selber tragen.
Um dieses Szenario zu vermeiden, setzt die Versicherung auf Vergleichsverhandlungen.
Um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden, unterstützt die D and O Versicherung den Manager bei der Schadensabwehr. Geschulte Experten und Juristen der Versicherungsgesellschaft führen dazu außergerichtliche Vergleichsverhandlungen mit den Beteiligten. Ziel der Verhandlungen ist die Zahlung einer Schadenssumme in Höhe der Versicherungssumme oder eines Teils davon.
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Kostenlose Beratung & individuelles AngebotPersönliche Directors-and-Officers-Versicherung
Die D&O‑Versicherung gleicht fehlende Haftungsfreistellungen aus
Jeder Manager sollte ein persönliches Interesse daran haben, dass sein Arbeitgeber oder er selbst eine ausreichende Directors-and-Officers-Versicherung abschließen.
Immer öfter sind die Geschäftsführer und Gesellschafter mittelständischer Unternehmen von Schadensersatzansprüchen seitens des Unternehmens betroffen. Die Ansprüche richten sich somit nicht mehr nur gegen die Vorstände und Aufsichtsräte großer börsennotierter Firmen. Vor allem Mittelständler mit mehreren Gesellschaftern müssen beachten, dass im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung jeder Geschäftsführer für die Fehler seiner Kollegen mit verantwortlich ist. Eine Haftungsfreistellung ist nicht in jedem Fall möglich.
Haftungsfreistellung nur bedingt möglich
Wenn Sie alleiniger Eigentümer Ihres Unternehmens sind, können Sie keinen Schadensersatz gegen sich selbst beantragen. In diesem Fall deckt die Directors-and-Officers-Versicherung lediglich die Ansprüche Dritter gegen Ihre Firma ab.
Bei einer Aktiengesellschaft ist eine Haftungsfreistellung der Führungsorgane gesetzlich ausgeschlossen. Das bedeutet, dass jede Führungskraft die Arbeit der Kollegen beobachten und überprüfen muss. Bei Fehlern haften alle Manager gesamtschuldnerisch und können zu Schadensersatzleistungen herangezogen werden.
Die Geschäftsführer einer GmbH können bei den Gesellschaftern einen Antrag auf Haftungsfreistellung stellen. Dieser Antrag wird aber in vielen Fällen abgelehnt. Die Gesellschafter sind der Meinung, dass das Gehalt der Führungskräfte das Risiko eines möglichen Schadensersatzanspruchs bei fehlerhaften Entscheidungen rechtfertigt.
Eine D&O Versicherung gleicht die fehlende Haftungsfreistellung aus und sollte daher auch von mittelständischen Unternehmen abgeschlossen werden.
Schadenbeispiele im Rahmen der Directors-and-Officers-Versicherung
Beispiele wo die D&O‑Versicherung leistete
In der Presse sind zahlreiche Beispiele dafür zu finden, dass Unternehmen oder Dritte Schadensersatzansprüche gegen Führungsorgane geltend machen. So führte ein bekannter Medienunternehmer die Insolvenz seiner Firma auf das öffentliche Interview des Vorstandssprechers einer großen deutschen Bank zurück. In dem Interview hatte der Bankmanager die Zahlungsfähigkeit des Medienunternehmens bezweifelt und so eine Krise ausgelöst, die nach Meinung des Unternehmers zur Insolvenz führte.
Ein anderes Beispiel betrifft ein Kreditinstitut, das Großkredite ohne ausreichende Überwachung vergeben hat. Es folgten hohe Wertberichtigungen, weil die Kredite nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt wurden. Daraufhin verlangte der Aufsichtsrat der Bank Schadensersatz in Millionenhöhe von den Vorständen. Die Schadensregulierung erfolgte durch eine D&O Versicherung.
Auch der Geschäftsführer eines mittelständischen Betriebes musste die Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Er hatte einen Mitarbeiter als Controller eingestellt, ohne sich ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Dadurch fielen die Vorstrafen des Mitarbeiters wegen Veruntreuung nicht auf. Es kam zu einer erneuten Unterschlagung und die Versicherung musste Schadensersatz von mehreren 100.000 Euro leisten.
Ein Beispiel für einen Schadensersatz bei der Ausübung eines Ehrenamtes ist der Vorstand eines Golfklubs, der vergessen hat, den Pachtvertrag rechtzeitig zu verlängern. Die Vertragsverlängerung kam zwar noch zustande, aber nur zu einem erheblich höheren Pachtbetrag. Die durch das Versäumnis entstandenen Mehrkosten wurden von den Vereinsmitgliedern vom Vorstand eingefordert. Auch hier leistete die Directors-and-Officers-Versicherung, die der Vorstand rechtzeitig abgeschlossen hatte.
Zwei Kategorien von D&O Versicherung Schadenbeispielen
Die Schadenbeispiele lassen sich in die Kategorien Innenansprüche und Außenansprüche unterteilen. In der Praxis überwiegen die Innenansprüche, die oft intern geregelt werden können. Außenansprüche werden schnell öffentlich und schaden dem Image des Unternehmens. Daher lohnt sich eine D and O Versicherung, um unter anderem folgende Ansprüche abzuwehren:
Interne Forderungen
- Fehlentscheidungen bei Einkäufen inklusive Unternehmenskäufen
- Fehlende oder falsche Arbeitsabläufe, Anweisungen und Kontrollen
- ungeeignete Personalführung einschließlich Über- oder Unterbesetzung
- Nichtbeachtung der eigenen Satzung oder gesetzlicher Bestimmungen
- Fehlende Liquidität und Insolvenzverschleppung
- Verrat von Interna und Geschäftsgeheimnissen
Externe Forderungen
- Insolvenzverwalter
- Sozialversicherungen
- Finanzamt und Zoll
- Rückforderung von Fördermitteln
- Wettbewerbsverstöße
- Rückforderungsansprüche von Kunden
Directors-and-Officers-Versicherung Vergleich
D&O‑Versicherungsvergleich: Darauf sollten Sie achten!
Wenn Sie selbst einen Vergleich der verschiedenen D&O Versicherung Anbieter durchführen, stellen Sie schnell fest, dass die Prämie bei jeder Versicherung individuell ausgehandelt wird. Dazu führt die Versicherungsgesellschaft eine Risikobewertung Ihres Unternehmens durch. Start-ups müssen beachten, dass sie durchschnittlich eine um etwa 20 % höhere Prämie zahlen als eingesessene Betriebe. Das liegt an der fehlenden langfristigen Unternehmensbewertung und dem noch jungen Compliancesystem, das sich erst bewähren muss.
Es gibt jedoch einige allgemeine Punkte, die bei jeder Geschäftsführerhaftpflichtversicherung beachtet werden sollten:
- ausreichende Höhe der Versicherungssumme, abhängig von Branche und Größe des Unternehmens
- Einschluss von Innenhaftung und Außenhaftung
- Abdeckung der Nachhaftung
- Nachmeldefristen und damit Versicherungsschutz bei Arbeitgeberwechsel oder Ruhestand
- Rückwärtsdeckung für vor Vertragsabschluss entstandene Schäden
- nur wenige Risikoausschlüsse und Einschluss einer Vorsatzklausel
- transparente und verständliche Versicherungsbedingungen
- schnelle und unkomplizierte Schadenabwicklung
Die Versicherungssumme der Directors-and-Officers-Versicherung ist stark abhängig von der Branche, in der das Unternehmen tätig ist. Auch die Größe des Betriebes und der jährliche Umsatz sind Kriterien, die die Höhe der Versicherungssumme beeinflussen. Viele Versicherte sind erfreut, wenn sie hören, wie gering die Versicherungsprämie im Vergleich zu der Höhe der Versicherungssumme ausfällt.
Bis auf Einzelunternehmen sollten alle anderen Betriebe darauf achten, dass die D and O Versicherung sowohl die Innenhaftung als auch die Außenhaftung abdeckt. Die meisten Schadensersatzansprüche gegen Manager entstehen im Innenverhältnis. Doch auch Dritte können eine Einzelperson wegen eines Schadens verklagen.
Ein sehr wichtiger Punkt ist die Nachhaftung mit ausreichenden Nachmeldefristen. Grundsätzlich gilt bei der Geschäftsführerhaftpflichtversicherung das sogenannte Claims-made-Prinzip. Es handelt sich um ein Anspruchserhebungsprinzip, das den Zeitpunkt bestimmt, zu dem der Versicherungsfall als eingetreten angesehen wird. Dabei handelt es sich um den Tag, an dem der Geschädigte Ansprüche gegen den Versicherten geltend macht. Zu diesem Zeitpunkt muss die D&O Versicherung Gültigkeit haben und darf nicht abgelaufen sein.
Häufig werden die Fehler eines Managers jedoch erst nach einigen Jahren aufgedeckt. Der Beschuldigte kann sich nur dann auf Verjährung berufen, wenn der Schadensfall mehr als fünf Jahre zurückliegt. Bei einem Geschäftsführer oder Vorstand einer börsennotierten Aktiengesellschaft oder Bank tritt die Verjährung sogar erst nach zehn Jahren ein. Wenn die Laufzeit der D&O Versicherung dann schon abgelaufen ist, tritt die Nachmeldefrist in Kraft. Je nach Versicherungsbedingungen beträgt die Frist zwischen drei und zehn Jahren. Vereinzelt sind auch Angebote mit einer zeitlich unbegrenzten Nachhaftung zu finden.
Wenn ein Manager das Unternehmen verlässt, um in einer anderen Firma zu arbeiten oder in den Ruhestand zu gehen, könnte sein Nachfolger die Directors-and-Officers-Versicherung kündigen. Damit der Versicherungsschutz während der Nachhaftung von drei, fünf oder zehn Jahren nicht verloren geht, sollte bei Abschluss des Versicherungsvertrages darauf geachtet werden, dass diese Kündigungsmöglichkeit ausgeschlossen ist. Auch hier zeigt sich wieder, wie wichtig ein vertrauenswürdiger Berater ist, der im Sinne des Versicherten die beste D&O Versicherung empfiehlt.
In einigen Fällen schließen Unternehmen eine D&O‑Versicherung ab, nachdem sie einen Managementfehler aufgedeckt haben. Diese bekannten Versäumnisse werden aber nicht durch den neuen Versicherungsvertrag gedeckt. Nur wenn während der Laufzeit der Versicherung ein Fehler aus der Vergangenheit aufgedeckt wird, besteht für den Schaden ebenfalls Versicherungsschutz. Falls die Versicherungsgesellschaft Zweifel daran hat, dass es sich um einen unbekannten Schadensfall handelt, muss sie dem Versicherungsnehmer nachweisen, dass die Pflichtverletzung schon vor Abschluss der D&O Versicherung bekannt war.
Wie ein D&O Versicherung Test zeigt, schließen einige Anbieter bestimmte Risiken in den Versicherungsbedingungen aus. Dazu zählen unter anderem Ansprüche, die aus Geldbußen oder Vertragsstrafen entstanden sind oder bei denen es sich um eine arglistige Täuschung handelt.
Ein weiterer entscheidender Punkt ist der Versicherungsschutz bei Vorsatz. Die meisten D&O‑Policen enthalten eine Vorsatzklausel, die jedoch bei jedem Versicherer anders ausfallen kann. Eine gute Directors-and-Officers-Versicherung ist gleichzeitig auch eine Rechtschutzversicherung, die dem Versicherten hilft, den Vorsatzverdacht zu entkräften. Dazu übernimmt die Versicherung die Kosten für einen juristischen Beistand bis zur vollständigen Klärung des Vorwurfs. Wenn die Vorsatzklausel in den Versicherungsbedingungen fehlt, muss der Beschuldigte die Rechtskosten selbst tragen.
Zusammengefasst: Directors-and-Officers-Versicherung auf einen Blick
Hier die wichtigsten Punkte zu einer D&O‑Versicherung
- Führungskräfte und ehrenamtliche Vorstände in Vereinen haften mit ihrem Privatvermögen für Fehler und Versäumnisse bei Ausübung ihrer Tätigkeit. Schutz bietet eine Directors-and-Officers-Versicherung.
- Unternehmen gewinnen durch den Abschluss einer D&O Versicherung Bilanzsicherheit und schützen sich vor Imageschäden.
- Sachkundige Berater helfen bei Abschluss der D&O Versicherung und erklären komplexe Zusammenhänge.
- Die Versicherungsbedingungen sollten dynamisch gestaltet sein und sich der Unternehmensentwicklung anpassen. Dazu sollte die Versicherung einmal im Jahr gründlich durch einen Experten überprüft werden.
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Kostenlose Beratung & individuelles AngebotHäufige Fragen zur Directors-and-Officers-Versicherung
Antworten auf die häufigsten Fragen zu einer D&O‑Versicherung
Eine D&O Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung für die Führungsorgane eines Unternehmens. Manager und Organe einer Firma schützen durch die Directors-and-Officers-Versicherung ihr Privatvermögen gegen interne und externe Schadenersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Entscheidungen.
Versicherungsnehmer ist in der Regel das Unternehmen, während Geschäftsführer, Vorstände und Manager die Versicherten sind. Führungsorgane können auch eine persönliche D&O Versicherung auf eigene Kosten abschließen, falls sich der Arbeitgeber weigert.
Die Geschäftsführer-Versicherung deckt sowohl Innenansprüche als auch Außenansprüche durch Dritte ab. Innenansprüche sind Forderungen des Unternehmens gegen die eigenen Führungskräfte. Außenansprüche sind Forderungen von Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern, Mitarbeitern oder Behörden. Die Ansprüche dürfen sich nicht auf einen Schaden berufen, der vorsätzlich, wissentlich oder grob fahrlässig begangen wurde.
Die Höhe der Versicherungssumme der Directors-and-Officers-Versicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Unternehmensgröße und Branche. Als Faustregel gilt ein Versicherungsschutz in Höhe von 10 % der Bilanzsumme beziehungsweise 50 % des Eigenkapitals.
Entscheidende Faktoren zur Berechnung der Versicherungsprämie sind die Größe des Unternehmens, die Höhe der Deckungssumme, die Branche und die wirtschaftliche Situation. Die Prämie wird in der Regel als Nettoprämie pro Jahr angegeben. Durch einen D&O Versicherung Vergleich, den Ihr persönlicher Berater von GRAF BRÜHL Versicherungsmakler gerne für Sie durchführt, finden Sie das beste Angebot!
Die Laufzeit der Geschäftsführerhaftpflichtversicherung beträgt meist ein Jahr. Wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag nicht rechtzeitig kündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt, ja nach Versicherungsbedingungen, zwischen einem und drei Monaten. Nach einem Leistungsfall ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Bei Insolvenz oder Liquidation des Unternehmens sowie einer Fusion oder einer Übernahme endet die Directors-and-Officers-Versicherung automatisch, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss.
Die deutsche Bezeichnung für das Claims-Made-Prinzip ist Anspruchserhebungsprinzip. Es handelt sich um den Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsfall eintritt. In der Regel ist das der Tag, an dem ein Schadensersatzanspruch gegen einen Manager gestellt wird. Falls die Directors-and-Officers-Versicherung zu diesem Datum nicht mehr besteht, leistet sie nur, wenn Nachmeldefristen vereinbart wurden. Gleichzeitig sollte die D&O Versicherung eine Rückwärtsdeckung beinhalten. Dadurch werden auch Fehler abgedeckt, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages begangen wurden.